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Dieses Thema hat 1 Antworten
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-joschy- Offline



Beiträge: 3.944

04.12.2012 10:19
RE: Küstennutzung erlassen Antworten

Die News werden Ihnen präsentiert mit freundlicher Genehmigung von:



Touristengemeinde
San Bartolomé erlässt Küstenverordnung

Das Rathaus in San Bartolomé de Tirajana erlässt eine Verordnung über die Nutzung und den Erhalt der fast 40 km langen Küstenlinie der Gemeinde. Erfasst sind nicht nur Badestrände und Naturschönheiten, sondern auch archäologische und paläontologische Fundstellen.

Die Verordnung ist die erste ihrer Art, welche die Gemeinde in Bezug auf die Küstennutzung erlässt.

„Die Verordnung wurde einer rigorosen Prüfung unterzogen, um alle rechtlichen Garantien zu beinhalten. Ferner hat sie die Zustimmung des Küstenamtes“, sagte der zuständige Stadtrat José Carlos Álamo.

Durch die Verordnung versucht man, die Strände und öffentlichen Badeplätze in einem entsprechenden Zustand der Sauberkeit, Hygiene und Gesundheit zu erhalten, sportliche Aktivitäten zu regulieren und zu fördern und gleichzeitig die Schönheit von Natur und Umwelt zu bewahren.

Verboten ist z.B. das Kampieren oder Zelten zu jeder Uhrzeit während des gesamten Jahres. Erlaubt sind nur Sonnenschirme, Tische und Stühle. Beim Zuwiderhandeln hat die Polizei ein Wegweiserecht.

Ferner verboten ist die Nächtigung am Strand, ebenso das Abstellen von Autos oder Anhängern.

Am Strand verboten ist auch das Anbieten von Massagen und Körperdekorationen (z,B. Tätowierungen und Piercing), sowie Werbemaßnahmen mittels Zettel, Werbetafeln oder akustischen bzw. audiovisuellen Medien.


Sport und Spiele in Badebereichen sind nur in Zonen erlaubt, die von der Gemeinde dafür gekennzeichnet sind, das gilt auch für das Drachensteigen.

Für das Surfen, Windsurfen, Kitesurfen und ähnliche Wassersportarten wird die Gemeinde erlaubte Bereich und Uhrzeiten festlegen.

Die Verordnung regelt auch die Praxis der Profi- und Sportfischerei und der Muschelzucht an der Küste, in Übereinstimmung mit den Fischereigesetzen.

Ferner regelt die Verordnung auch den Einsatz von Schiffen, die Bewegung von Fahrzeugen an den Stränden, die Anwesenheit von Tieren, die Rechte und Pflichten der Nutzer, die Sauberkeit und Hygiene in Badegebieten, die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten, Rettung, erste Hilfe und Sicherheit und die Strafen bei Verstößen.

In diesem Zusammenhang sieht die Verordnung Strafen und Bußgelder, die bei sehr schweren Verstößen bis zu 3.000 Euro betragen können, vor.

lectora lapalma ( gelöscht )
Beiträge:

04.12.2012 11:35
#2 RE: Küstennutzung erlassen Antworten

Die Gemeind ist hinsichtlich des Strandes evtl. unzuständig, da dort eine Zuständigkeit bei Costas liegt.

Na ja, nehmen wir mal an, dass sie polizei- und ordnungsrechtlich zuständig sind, das Nächtigen am Strand dürfte gar nicht so leicht zu verbieten sein.

Der Zugang ist in jedem Fall allen Spaniern und Europäern erlaubt.

DER STRAND GEHÖRT ALLEN!

Was ist nächtigen?

Muss man schlafen?

Muss man ein Bett mitführen?

Eine Luftmatratze?

Eine Frau?

Einen Mann?

Ein Gesetzbuch?

Ein Buch über Notwehr, Notstand und Menschenrechte?

Ein Tablet mit Internetanschluss?

Ich bin gespannt.
In jedem Fall wird Tagoror TV dort einen Nächtigungs-Flashmob anbieten.

Thema: Von San Bartolomé de Tirajana bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein langer Weg, aber er lohnt sich!

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