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Schon wieder! Lärm! 3 Jahre Knast für Gastwirt
Das Gericht von Arrecife hat einen Barbesitzer zu drei Jahren Haft wegen nächtlichen Lärmens verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann nicht nur alle Anordnungen missachtete und durch den Lärm die Gesundheit von zwei Anwohnern in Mitleidenschaft gezogen habe.
Ein ähnlicher Fall wurde im Januar 2012 auf Fuerteventura verhandelt. Der Staatsanwalt forderte für den Mann, der eine Karaoke-Bar ohne entsprechende Genehmigung betrieb, 3 Jahre Gefängnis!
Außerdem beantragte der Staatsdiener die Schließung der Kneipe und die Zahlung eines saftigen Schadenersatzes an die Betroffenen. Hatte man doch in der Wohnung bei einem der geschädigten Anwohner einen Lärmpegel von 34,5 Dezibel gemessen – also in etwa der Lärmpegel, der irgendwo zwischen „Flüstern“ und „nahes Flüstern“ liegt.
Noch eins draufgesetzt wurde im März letzten Jahres in einem Prozess vor dem Gericht in Las Palmas, in dem der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 4,5 Jahren für den Inhaber einer Bäckerei für das Verursachen von Lärm über die zulässigen Grenzen forderte. Dem Mann wird vorgeworfen, durch seine Lärmemissionen die körperliche und psychische Gesundheit von mindestens drei Menschen gefährdet zu haben.
Nachbarn hätten immer wieder über langanhaltenden Lärm und Vibrationen in den Nachtstunden berichtet. So sei aus der Backstube des Angeklagten gegen drei Uhr Nachts dauerhaft ein Lärm mit einer Stärke von 50 dB gedrungen. Mahnungen und Aufforderungen der Ämter, die Lärmquellen zu beseitigen, ließ der Angeklagte unbeachtet.
Über die Haftstrafe hinaus fordert der Staatsanwalt die vorsorgliche Schließung der Bäckerei, um weitere Schäden bei den Betroffenen auszuschließen, was dann auch geschah.
Das (deutsche) Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im April 2008 unter dem Titel „Was ist Lärm“ entsprechende Vergleichswerte aufgestellt:
Ticken einer leisen Uhr, feiner Landregen, Flüstern 30 dB(A) nahes Flüstern, ruhige Wohnstraße 40 dB(A) Unterhaltungssprache 50 dB(A) Normal Unterhaltungssprache in 1 m Abstand, Bürolärm 60 dB(A)