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Dieses Thema hat 17 Antworten
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 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
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Gast ( gelöscht )
Beiträge:

28.09.2005 22:16
RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Wie funktioniert es eigentlich mit dem Deutschen Führerschein, wenn man auf Gran Canaria leben möchte als Deutscher? Muss man den FS umtragen lassen in Gran canaria oder muss man einen komplett neuen machen?

Oder gilt der EU Führerschein (Chipkartenführerschein) für die ganze EU?

Rosi und Palme ( gelöscht )
Beiträge:

28.09.2005 23:27
#2 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Laut EU-Recht gilt der auch hier, nur kappieren das einige Polizisten noch nicht.
Auch nach Auskunft bei hiesigen Verkehramt gilt der auch hier.

Petra Offline




Beiträge: 453

30.09.2005 20:54
#3 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Der deutsche Führerschein gilt, wie in der ganzen EU, natürlich auch auf Gran Canaria.
Wer allerdings ein Auto mieten möchte sollte einen EU-Führerschein vorweisen können. Diesen kann man beim zuständigen Landratsamt bei der Führerscheinstelle beantragen. Oder man hat bereits den Karten-Führerschein.

amigos de canarias Offline




Beiträge: 845

30.09.2005 22:25
#4 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

:ppp::ggg:
Also wir sind seit vielen Jahren ein bis zwei mal jährlich auf GC, und mieten dort auch immer einen Wagen. Das funktioniert auch mit diesen über 25 Jahre alten, grauen Lappen (FS im Postkartenformat), den viele hier wahrscheinlich garnicht mehr kennen. Das einzig wirklich erwähnenswerte ist vielleicht, daß sich die bei der Autovermietung jedes mal wegschmeißen, wenn sie unsere vergilbten "Kinderfotos" sehen.
Andere Erfahrungen haben wir die ganzen Jahre nicht gemacht!
:aaa:
Manfred und Holger

Benjamin05 Offline




Beiträge: 2.429

30.09.2005 22:59
#5 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Quelle:http://www.boulevard-canarias-tv.com/

Führerschein ummelden?

Ein aufmerksamer Leser, der nicht genannt sein möchte, hat uns auf dieses sensationelle Urteil aufmerksam gemacht, welches vom 9.9.2004 stammt. Darin hat der Europäische Gerichtshof die Registrierungspflicht von Führerscheinen für nichtig erklärt, welche von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt worden sind. (Verfahren C-195/02 gegen Spanien) Dieses Urteil sollten Sie mit sich führen, falls Sie einmal in eine Polizeikontrolle geraten sollten. Es liegt ab sofort bei untenstehenden Partnern für Sie kostenlos zur Abholung bereit – natürlich fix und fertig in Folie eingeschweißt und im Scheckkartenformat:

· in Playa del Ingles - im Art Café Europa im Apartmenthaus Aloe in der Avenida de Tirajana,

· in Vecindario - im Österreichischen Supermarkt Mama Lina in der Calle Tenerife 111

· in Arguineguín - im Deutschen Supermarkt Canarias I in der Calle Princesa Guayarmina.

“Kost` nix” kann also doch gut sein.

LG Ben

Benjamin05 Offline




Beiträge: 2.429

30.09.2005 23:02
#6 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Quelle:http://www.boulevard-canarias-tv.com/

... wer keinen hat,



dem kann man auch keinen „zwacken“. Die Rede ist von der Fahrerlaubnis, genannt Führerschein, Pappe, Lappen, Deckl, usw. Auch auf den kanarischen Inseln benötigt man solch eine Fahrerlaubnis. Wer bisher keinen Schein hatte, der möge eine der vielen Fahrschulen besuchen, die es auf den Inseln gibt. Es gibt die Möglichkeit, die jeweiligen Prüfungen in deutschen Sprache abzulegen, auch wenn der Unterricht und die dazugehörige Lektüre im Regelfall auf spanisch verfasst ist. Informieren Sie sich unverbindlich bei den Fahrschulen. Sollten Sie bereits einen gültigen Führerschein, ausgestellt in einem EU-Land, besitzen, so ist dieser nur gültig, wenn Sie als Tourist die Inseln besuchen. Sie können sich damit ein Leihauto mieten, das Fahrzeug von Ihrem Freund benutzen, kurzum, alles damit tun, was Sie auch im Heimatland damit tun dürften.

Als Resident – auch wenn Sie nicht offiziell gemeldet sind – gelten klare und eindeutige Vorschriften: Sie dürfen nicht mir ausländischer Fahrerlaubnis am Verkehr teilnehmen.

Denken Sie daran, dass Sie und nur Sie nachweispflichtig gegenüber den Behörden oder der Polizei sind, dass Sie berechtigt am Verkehr teilnehmen!

Resident sind Sie, wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr auf den Inseln aufhalten, egal ob am Stück oder unterbrochen. Resident sind Sie auch, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, wenn Sie offiziell übersiedelt sind, oder wenn Sie mit NIE-Nummer hier gemeldet sind. In diesem Falle müssen Sie eine spanische Fahrerlaubnis beantragen.

Dies ist für EU Bürger, die den „alten“ rosa Schein oder bereits den „neuen“ Scheckkarten Führerschein besitzen kein Problem.

Nehmen Sie Ihren „rosa“ Führerschein oder Ihren „neuen“ und begeben Sie sich zur „Trafico“ (Straßenverkehrsamt). Dies ist die Behörde, die sich um alles kümmert, was mit Fahrzeugen zu tun hat. Sie ist fast immer in der Provinzhauptstadt. (Siehe Behörden) Am Informationsschalter wird Ihnen freundlich geholfen mit einem Formular, welches Sie nur mit Namen, Anschrift, Nie - Nummer etc. ausfüllen müssen und der berühmten „Warte“ - Nummer. Damit gehen Sie dann zur Kasse, um ihre € 16,-- Gebühr zu begleichen. Wird Ihre Nummer angezeigt, gehen Sie an den entsprechenden Schalter, legen Formular und alten Führerschein vor, sowie eine Fotokopie der Residencia und des Führerscheines. 2 Fotos nicht vergessen. Beim „rosa“ Schein können Sie diesen nach ca. einer Stunde am gleichen Schalter wieder abholen. Er hat jetzt eine Gültigkeit von 2 bis 10 Jahren, je nach Ihrem Alter. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen „neuen“ beantragen, zusammen mit einem vorgeschriebenen ärztlichen Attest. Alles kein Problem, daher keine Angst, in ganz Europa werden neue Führerscheine demnächst oder bereits jetzt schon zeitlich begrenzt.

Sollten Sie den Scheckkarten Führerschein besitzen, ist die Prozedur fast die gleiche, jedoch wird Ihr Schein gegen einen spanischen ausgetauscht. Dies kann bis zu 2 Monate dauern, doch dürfen Sie mit Ihrer „Quittung“ als Fahrersatz weiter am Verkehr teilnehmen. Normalerweise werden Sie schriftlich informiert, wann Sie Ihren „neuen“ abholen können, teilweise wird er auch per Post zugestellt.

Das war`s schon, mehr ist nicht zu tun, um legal Auto fahren zu dürfen. Diese kleine Mühe sollte es Ihnen wert sein, damit der Ärger draußen vor der Tür bleibt

LG Ben

Rosi und Palme ( gelöscht )
Beiträge:

01.10.2005 04:51
#7 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Es ist genau richtig was Manfred und Holger hier geschrieben haben.

Beim Autoverleih gibt es keine Schwierigkeiten wegen dem deutschen Führerschein, egal welche Farbe oder auch die Karte.

@Ben,
der Führerschein braucht nicht mehr umgeschrieben werden.
Das ist direkte Auskunft vom hiesigen Verkehrsamt.
Habe ich ich oben schon einmal geschrieben.
:aaa:

[ Editiert von Rosi und Palme am 01.10.05 4:52 ]

Petra Offline




Beiträge: 453

01.10.2005 11:05
#8 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Wir hatten schon das Problem, dass sie meinen alten grauen Lappen nicht akzeptieren wollten.
Aber is ja auch wurscht weil jetzt hab ich eh so ne Karte.

Petra Offline




Beiträge: 453

16.12.2005 18:00
#9 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Hier ein Artikel aus der info canarias

Zitat
Endlich ist es nicht nur geklärt, sondern auch offensichtlich allen klar: EU-Bürger müssen ihren Führerschein weder registrieren lassen noch gegen eine spanische Fahrerlaubnis eintauschen! Die Verkehrsbehörde von Las Palmas hat dies soeben schriftlich bestätigt.

Zwar hatte info Canarias schon in der Ausgabe 698 vom 16. September 2004 darüber berichtet, dass der EU-Gerichtshof bereits am 9. September 2004 Klartext gesprochen hatte, doch war dieser Richterspruch oftmals nicht bis zu denen vorgedrungen, die auf der Straße die Strafmandate ausstellen. Geldstrafen bis zu 300 Euro waren die Folge, wenn ein Resident auf den Kanaren mit seinem deutschen oder österreichischen Führerschein “erwischt“ wurde. Die Guardia Civil bestand auch nach dem Luxemburger Urteil darauf, dass EU-Führerscheine in Spanien registriert oder gleich umgeschrieben werden müssten.

Die Verkehrsbehörde hat unserer Redaktion nun unmissverständlich und schriftlich bestätigt, dass beides nicht mehr erforderlich ist und man sich dem EU-Urteil beugt. “Daher“, so heißt es wörtlich, “sind die Bürger der EU weder verpflichtet, ihren Führerschein zu registrieren noch umzuschreiben, und dürfen mit ihrem Führerschein in Spanien fahren.“

Wir drucken den Brief der Verkehrsbehörde hier bewusst im Originaltext und in spanischer Sprache mit ab. Unsere Empfehlung: Schneiden Sie die Seite aus und führen Sie den Text im Auto mit! So können Sie jedem Polizeibeamten, der noch nicht in der Neuzeit angekommen ist, gleich die Originalversion der Jefatura de Tráfico zu lesen geben und müssen sich nicht mehr auf Diskussionen einlassen.

Die Registrierung oder Umschreibung des Führerscheins wurde zumeist deswegen gescheut, weil in Spanien periodische Gesundheitstests verlangt werden, die in Deutschland (bisher) nicht erforderlich sind. Auch dazu hat sich die EU übrigens geäußert. Der spanische Staat müsse sich andere Mittel und Wege einfallen lassen, wolle er diese Tests auch für EU-Residenten vorschreiben - eine “Führerschein-Diskriminierung“ sei jedenfalls nicht gestattet.

Wobei nun die Frage bleibt, was mit denjenigen EU-Bürgern passiert, die ihre Fahrerlaubnis in Spanien bereits registriert oder gleich gegen einen spanischen Führerschein eingetauscht haben, um den bisherigen Vorschriften Genüge zu tun? Ob da vielleicht eine Zweitausfertigung aus Deutschland eine gute Idee ist, wenn Sie den Führerschein in Spanien mal zufällig verlieren sollten?

Dies hier zum Ausdrucken für Canarische Polizisten!

Die Verkehrsbehörde Las Palmas bestätigt:

En relación con la conversación telefónica mantenida con Vd. la Jefatura Provincial de Las Palmas le participa lo siguiente:

A partir de la publicación de la sentencia del Tribunal de Justicia de la Unión Europea de 09.09.2004 con sede en Luxemburgo en la que se compelió a España a que no obligara a inscribir ni canjear permisos de conducción de ciudadanos comunitarios, con lo que se modifica el art. 26 del reglamento general de conductores aprobado por R. D. 772/1997 de 30 de Mayo.

Con lo cual como conclusión debe establecerse que los ciudadanos de países de la Unión Europea no están obligados ni a inscribir ni a canjear su respectivo permiso de conducción. Asimismo, pueden lícitamente conducir con su permiso comunitario sin necesidad de inscribirlo ni canjearlo.
Sentencia del Tribunal de Justicia de la U.E. (Comisión Europea vs. España) por aplicación del principio de no discriminación por razón de nacionalidad.

Jefatura Provincial de Tráfico de Las Palmas
Jefe de Servicio de Asuntos Administrativos
David Lancho Marcos

Maverik66 ( gelöscht )
Beiträge:

19.12.2005 08:57
#10 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Danke Petra,

damit ist es nun möglich auch dem letzten spanischen
Bullen ein EU - Urteil nahe zu bringen.

:aaa:

[ Editiert von Maverik66 am 19.12.05 8:58 ]

onkelprimo ( gelöscht )
Beiträge:

19.12.2005 10:36
#11 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Zitat
dem letzzten Bullen ein EU - Urteil nahe zu bringen.


so geht es nicht . ihr müßt das konkreter beschreiben. das fahren mit deutschen führerschein ist erlaubt; als bürger der EU. wenn ihr aber resident seid und ein eigenes fahrzeug (kein leihwagen)habt, muß man den führeschein auf grund der rechtlichen lage in den spanischen ändern.der versicherungsschutz besteht bei eigenen nur in diesem modus.
wer den polizisten auf maverikart :133:kommt hat sowieso keine chance.und bekommt zeit

Petra Offline




Beiträge: 453

19.12.2005 20:19
#12 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Onkelprimo

ich dachte der Artikel wäre eindeutig.

MAN BRAUCHT AUCH ALS RESIDENT KEINEN SPANISCHEN FÜHRERSCHEIN!

Wer Dir etwas anderes verklickern will ist nicht auf dem neusten Stand!

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

20.12.2005 09:09
#13 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Hi allerseits,
EU Recht steht über Landesrecht, wenigstens in den meisten Belangen wie z.B. die Sache mit dem Führerschein.
Meine Meinung ist, auch wenn ich Resident bin, was ja nix anderes ist wie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, bleibe ich immer noch deutscher Staatsbürger und somit EU Bürger und vor allem gilt dann für mich auch nur bedingt, nämlich in den Bereichen wo EU Recht nicht greift, spanisches Recht, ansonsten gilt EU Recht und das besagt nun mal wenn es um den Führerschein geht, dass sogar die alte deutsche Pappe überall in EU Gültigkeit hat, egal ob Resident oder nicht.
Gruß Koni

Petra Offline




Beiträge: 453

20.12.2005 09:26
#14 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

Und was die Versicherung angeht. Wir haben schon einen Wagen versichert ohne Resident zu sein, warum sollte es als Resident nicht auch gehen.
Jedenfalls macht Mapfre keine Probleme.

onkelprimo ( gelöscht )
Beiträge:

20.12.2005 10:01
#15 RE: Deutscher Führerschein auf Gran Canaria Antworten

ich bin danach gegangen ,was officielle stellen mir gesagt haben ,und bin damit gut gefahren.es gibt auch ausnahmen. bei grundbesitz oder geschäftsbesitz. bei schadensfällen schlägt dann wieder das gesetz hart zu.
habe meinen spanischen führerschein seit 1982 und schlage mich jetzt in deutschland damit rum. die polizei hier macht mir ewig schwierigkeiten(zitat wann hat der letzte deutsche bulle das kapiert das er EU recht, recht sein lassen muß?)nur auf grund meiner deutschen fahrerlaubniss lässt man mich hier in alemania dann nach langen nachfragen weiterfahren.
auf jeden fall gilt in canaria, canarisches recht.und wenn sich da durch EU was ändert ,dauert die praktische durchführung immer etwas länger.da die spanische fahrerlaubniss immer nur befristet gilt,wird das recht auch für deutsche die legal in canarias leben angewendet,es gilt immer noch:wer recht haben will muß es erstmal bekommen.:qqq:

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