sollte verboten werde! Trotzdem ist die Dunkelziffer derjenigen, die ohne oder mit „getürktem“ Arbeitsvertrag beschäftigt sind auf der Sonneninsel sehr groß. Warum dies so ist, ist leicht erklärt: Schwarzarbeit lohnt sich für den Arbeitgeber, vor allem wenn das Risiko, erwischt zu werden, sehr gering ist. Dabei sollte wirklich jeder Arbeitnehmer zuerst auf sich schauen und sich nicht scheuen, seinen Arbeitgeber zu denunzieren, wenn dieser nicht bereit ist, den Gesetzen entsprechend zu handeln. Die Gesetze sind wie auch in Europa sehr eindeutig und lassen keinerlei Interpretationen zu Gunsten der Arbeitgeber zu. Das Phänomen der gar nicht oder falsch angemeldeten Arbeitnehmer gibt es hauptsächlich auf den Kanaren, es ist relativ unbekannt auf den Festland, genauso wie innerhalb des restlichen Europas. Natürlich gibt es überall schwarze Schafe, wir wollen das nicht beschönigen. Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?
Der Arbeitsvertrag ist ein vom Arbeits- und Sozialministerium herausgegebenes Formular, Dieses Formular wird im Regelfall vom Steuerberater (Gestoria) ausgefüllt und muss binnen 10 Tagen nach Arbeitsbeginn beim Arbeitsamt eingereicht und von diesem mit Eingangstempel und einer Nummer versehen werden. Davon erhalten Sie als Arbeitnehmer ein Original. Es werden hauptsächlich „unbefristete“ und „befristete“ Arbeitsverträge erstellt, welche sich nur geringfügig unterscheiden (Punkt „SEXTA“)
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass folgende Daten (Cláusulas) richtig angegeben sind:
· Im Punkt „PRIMERA“: Die Bezeichnung Ihrer Tätigkeit (Also Kellner statt Hilfskellner – oder Bürokraft statt Aushilfskraft). Danach richtet sich die Kategorie, in der Sie eingeordnet werden und das Mindestgehalt, welches Ihnen bezahlt werden muss. Die Kategorien sind weiter unten aufgeführt, ebenso die Mindestgehälter
· Im Punkt „SEGUNDA“: Die korrekte Anzahl der Stunden, welche Sie vereinbarungsgemäß zu arbeiten haben, (also 40 Wochenstunden ganztags anstatt 20 Stunden halbtags) und die Arbeitszeiten.
· Im Punkt „TERCERA“: Im Falle eines Teilzeitvertrages soll angegeben sein, dass eine Vereinbarung über die eventuellen Überstunden getroffen wurde.
· Im Punkt „CUARTA“: Hier hat der Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stehen, sowie die Dauer der Probezeit, welche bis auf wenige Ausnahmen maximal 2 Monate betragen darf.
· Im Punkt „QUINTA“: Hier sollte unbedingt „NO“ angekreuzt sein, da sonst weiter unten bei den „Cláusulas adicionales“ Gründe für eine außerordentliche Entlassung angegeben werden, welche immer zu Gunsten des Arbeitgebers sind. Solche Gründe sind meistens Umsatzrückgänge in Gastronomiebetrieben und andere nicht nachprüfbare Gründe. Ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen nach gesetzlicher Vorgabe zu kündigen, was nicht immer leicht für ihn ist.
· Im Punkt „SEXTA“: Hier sollte Ihr Brutto-Gehalt eingetragen werden, doch meistens wird „segun convenio“ also „Gemäß Vereinbarung“ eingetragen. Achten Sie dann unbedingt auf Ihre Gehaltsabrechnung, nicht dass ein Teil Ihres Gehaltes „schwarz“ ausbezahlt wird. Weiters einhält dieser Punkt die Klausel wie sich das Gehalt aufteilt. Neuerdings wird immer wieder die Abkürzung „salario y p.p.grat.extr.“ verwendet, welches nichts anders bedeutet, dass Sie kein zusätzliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, sonders dies anteilig bereits in Ihrem Lohn enthalten ist. So spart man sich 2 Monatsgehälter! Bei befristeten Arbeitsverträgen werden zusätzliche Klauseln eingetragen. Es sollte aber nur der Teil angekreuzt sein, welcher mit „Atender las exigencias....“ beginnt.
· Im Punkt „SEPTIMA“: Hier werden die Anzahl Ihrer Jahresurlaubstage eingetragen. Sollten Sie Sonntags arbeiten, so beträgt Ihr Urlaub 30 Tage zuzüglich der Feiertage auf Gran Canaria, also 48 Tage. Sollten Sie Sonntags nicht arbeiten, so beträgt Ihr Urlaub 30 Tage. In Spanien werden alle Tage einer Woche oder eines Monats mitgerechnet, im Gegensatz zu Deutschland, wo im Regelfall der Samstag und Sonntag nicht mitgerechnet werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie insgesamt einen Monat Jahresurlaub haben.
· Im Punkt „OCTAVA“: Hier wird der Kollektivvertrag eingetragen, nachdem Sie beschäftigt sind.
· Im Punkt „NOVENA“: Hier wird bestätigt, dass der Arbeitsvertrag binnen 10 Tagen beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht wird.
· Datum und Unterschrift. Dreimal müssen Sie zumindest unterschreiben, da ein Arbeitsvertrag in (mindestens) 3 Ausfertigungen sein muss: 1 Ausfertigung je für Sie, für den Arbeitgeber, für das Arbeitsamt
Wir haben für Sie je einen Vordruck des befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrages zum Ausdrucken angehängt. Hier können Sie sich vorab schlau machen. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Arbeitsvertrag haben, so kontaktieren Sie unseren „SERVICE“.
Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer, einen Arbeitsvertrag unterschreiben haben, der nicht den tatsächlichen Bedingungen entspricht, so gibt es eine Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Bitte kontaktieren Sie den „SERVICE“. Mehr sollten wir hier nicht preisgeben. Wir werden uns mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen.
Bitte lesen Sie unbedingt auch unsere Rubrik „ARBEITSRECHT“. Es lohnt sich!
Tja soweit geht es, aber versuche mal dann den Downloadservice für Dokumente zu nutzen, da bricht es bei mir ab, die gewünschte Seite kann nicht angezeigt werden.....
Mario
Der Name Mario stammt aus dem Lateinischen und bedeutet:
Falsch! Da muß jemand mit dem Deutsch-Spanischen Wörterbuch übersetzt haben, nur steht dort das was damit gemeint ist nicht drin. Gemäß Vereinbarung ist jedenfalls nicht damit gemeint.
ZitatAbkürzung „salario y p.p.grat.extr.“ verwendet, welches nichts anders bedeutet, dass Sie kein zusätzliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, sonders dies anteilig bereits in Ihrem Lohn enthalten ist. So spart man sich 2 Monatsgehälter!
Der Satz widerspricht sich in sich selbst: Erst wird geschrieben, dass die Extrazahlungen im Lohn enthalten sind und dann schreibt man "So spart man sich 2 Monatsgehälter". Wieso sollte man sich 2 Monatsgehälter sparen wenn diese in 12 Monatslöhnen anteilmässig verteilt schon bezahlt werden! Also, wieder falsch! Note 6 für diesen Spruch: So spart man sich 2 Monatsgehälter!
PS: Dieses posting ist nur für etwaigen Personen gedacht, die sich wirklich mit dem Gedanken tragen, das hier geschriebene in die Tat umzusetzen. Ich werde mich an keiner weiteren Diskussion zu diesen Thema beteiligen. Es ist also für jene Forenmitglieder, die schon beim bloßen Anblick meines Namens das Hirn ausschalten und meinen, umgehend etwas posten zu müssen, zwecklos die Tastatur zu bemühen, um mich gegebenenfalls anzugreifen, mich zu verbessern oder versuchen weiterführende Infos zu diesem Thema von mir zu erhalten.
Jene Personen die die Unrichtigkeit des oben erwähnten überprüfen wollen, sollten sich an entsprechende Stellen wenden (z.B eine Gestoria). Die können zweifellos meine Meinung bestätigen.
Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?
Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.
ZitatGepostet von Haindling PS: Dieses posting ist nur für etwaigen Personen gedacht, die sich wirklich mit dem Gedanken tragen, das hier geschriebene in die Tat umzusetzen. Ich werde mich an keiner weiteren Diskussion zu diesen Thema beteiligen. Es ist also für jene Forenmitglieder, die schon beim bloßen Anblick meines Namens das Hirn ausschalten und meinen, umgehend etwas posten zu müssen, zwecklos die Tastatur zu bemühen, um mich gegebenenfalls anzugreifen, mich zu verbessern oder versuchen weiterführende Infos zu diesem Thema von mir zu erhalten.
Dann schreib doch am besten gar nichts, wenn Du nur klugscheissen kannst. Zumal sich Dein erster und dritter hier zitierter Satz sich widersprechen.
Schau mal Deine letzten Beiträge an. Nur "Zereissen", "Widersprechen" und "schlecht machen", ohne selbst etwas konstruktives beizutragen. Absolut belanglose, geistige Grütze!!!
Und im Gegensatz zu den üblichen Sprüchen: Mir tun die Leute nicht(!) leid, die alles immer negativ und sich über alles aufregen, weil sie vielleicht mit mich selbst, ihrem Leben und/oder Umfeld nicht klar kommen.
Ich hoffe Du hälst Dein Versprechen und lässt Deine Tastatur für weitere Postings unbenutzt.
PS: Ohne es gut zu heissen, aber es ist oft üblich, etwaige Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche im laufenden Lohn "pro Forma" zu titulieren. So hat man offiziell dies gezahlt(nur auf dem Papier) und der Arbeitnehmer hat dies anerkannt. Ist auch steuerlich/sozialversichungstechnisch (für den Arbeitgeber) günstiger. Das sind ebensolche Tricke der Arbeitgeber, die es in anderen Formen in jeder Gesellschaft gibt.
Die in den oben zitierten Links (www.boulevard-gran-canaria.com) enthaltenen Tips (zu allen Bereichen und Themen) sind in meinen Augen wichtig, gut, informativ, aber sicherlich nicht rechtsverbindlich.
Natürlich sollten Verträge immer von einer Gestoria seines Vertrauens geprüft werden.
[ Editiert von hermann_gc am 08.06.07 19:10 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!
Nachdem jetzt auch noch du solche Räuberpistolen in die Welt setzt, sehe ich mich als staatlich geprüfter Fehlerteufel gezwungen erneut zu posten. Ich hoffe doch du kannst diese deine Aussage
ZitatIst auch sozialversichungstechnisch (für den Arbeitgeber) günstiger.
näher begründen. Ansonsten ist es 100% falsch.
gez. Haindling,staatlich geprüfter Fehlerteufel Ein Service nur für und bei www.gran-canaria-forum.de
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Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.
ZitatGepostet von weisserhase segun convenio , heisst entsprechend der vereinbarung,
hat mir jedenfalls mal ein canario so erklärt.
gruss anke
Wie du hier in wikipedia nachlesen kannst, hat das Wort mehrere Bedeutungen. Wenn es in einem Arbeitsvertrag steht dann bezieht es sich auf das "Convenio colectivo de trabajo" und das bedeutet "Tarifvertrag", also das was zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für eine komplette Branche ausgehandelt wird. Darin stehen u.a. die Tariflöhne oder die Kategorien der Arbeiter. Wenn also in einem individuellen Arbeitsvertrag im Absatz Lohn "Según convenio" drinsteht, dann wird der Arbeiter nach Tarif bezahlt und nicht nach einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Arbeiter und dem Arbeitgeber.
gez. Haindling, staatlich geprüfter Fehlerteufel Ein Service nur für und bei www.gran-canaria-forum.de
[ Editiert von Haindling am 10.06.07 8:06 ]
Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?
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ZitatGepostet von hermann_gc @Anke: Da hast Du keine Chance! Der Papst hat immer Recht
Hab keine Sorge min jung, der weissehase kann schon selbst den Spreu vom Weizen trennen. Oder versuchst du gerade Stimmung gegen mich zu machen?
By the way
Ich warte immer noch auf eine vernünftige Erklärung deines Spruchs:
ZitatIst auch sozialversichungstechnisch (für den Arbeitgeber) günstiger.
War wohl nur heisse Luft, nachgeplappert von irgendjemanden der keine Ahnung von tuten und blasen hat. Du solltest solche leichtsinnigen Aussagen nur an der Theke bringen und nicht in einem weltweit abrufbaren Forum.
Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?
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ZitatGepostet von Haindling War wohl nur heisse Luft, nachgeplappert von irgendjemanden der keine Ahnung von tuten und blasen hat. Du solltest solche leichtsinnigen Aussagen nur an der Theke bringen und nicht in einem weltweit abrufbaren Forum.
Werde jetzt Herrn Oberschlau nur kurz antworten. Genau das Thema hatte ich letztes Jahr mit meiner "Gestoria" bzw. "Asesoria" ausführlich gehabt.
Um Lohnabrechnungen habe ich mit in D'Land mit meiner GmbH(19 Angestellte) und auch hier mit meiner SL(2 Angestellte) nie gekümmert. Das sollen die Experten machen, wofür ich gerne bezahle!
Um möglich viel rauszukriegen und viel Sozialabgaben zu sparen, hat man mir hier in Spanien angeraten, das 13. und 14. Gehalt in den lfd. Monatslohn zu "packen" und so über die Beitragsbemessungsgrenzen zu rutschen. (Andererseits bei Aushilfen(wenig Lohn) durch eine komplette Zahlung in den relevanten Monaten(06/12) nicht über die unteren). Da hier in Spanien der Arbeitgeber den Löwenanteil(ca. das fünffache) an den Abgaben trägt, ist eine Einsparung in diesem Sektor wohl vornehmlich in seinem Sinne. Basta!
Nun noch was im Prinzip: Es ging nur um das Thema, Weihnachts und Urlaubsgeld im lfd. Gehalt zu kaschieren. Und da klingt es mehr, wenn dort steht: Sie erhalten 1000e im Monat. Wir zahlen Urlaubs und Weihnachtsgeld ! Und später im kleingedruckten, das diese leistung im lfd. Gehalt verrechnet und somit erfüllt sind. Nicht schön, aber üblich.
Und noch was: In diesem Forum sollen neben Unterhaltung, Kultur,Politik,Umweld,Spass,Sport auch Informationen, Anregungen, Hilfestellungen gegeben werden.
Weder eine verbindliche Rechtsberatung, Lohnsteuerhilfe oder sonstige Gutachten erstellt werden.
@Haindling: Durch Deine notorische Kleinkariertheit, die Du ja selber noch raushängen lässt, führt dies zu Verwirrung und Desinformation. Ich glaube, dass kein Leser hier durch Deine Beiträge einen Hauch von mehr Information oder Aufgeklärtheit erfahren hat. Kann nur jedem raten, mal in Deinem Profil unter "letzte Beiträge" zu stöbern. Nur Besserwisserei, und wenn es oft nur Schreibfehler ist. Solltest dem deutschen Alt-Beamtemforum beitreten.... Ich selber schreibe auch nicht immer erstzunehmede Beiträge, aber diese dann in einer erkennbaren ironischen oder lustigen Form. Ebenso wir Dein "Freund" Franco. *g*
Und das wars von mir zu diesem Thema. Tschüsss
[ Editiert von hermann_gc am 10.06.07 16:34 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!