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Dieses Thema hat 19 Antworten
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 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
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Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

05.01.2006 15:23
RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Firmengründung in Spanien

Welche Gesellschaftsform ist zweckmäßig, die SL oder die SA?

Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte

Es gibt viele Aussteiger aus Deutschland, die noch so viel Schwung zum Schaffen und so wenig Lust zum Rosten haben, dass sie in Spanien ihre neue Firma eröffnen wollen. Hobby und Lust am Neuen bestimmen in der Regel die Branche, in der man tätig werden will. Die Niederlassungsfreiheit in der EU macht es möglich. Ob nun Tauchschule, Küchenstudio oder Antiquitätenladen, Installationsfirma, Sprachschule oder Kindergarten, Werbeagentur, Pension oder Importfirma, stets muss die Idee in die richtige Form umgesetzt werden. Seit 1992 sind ausländische Investitionen in Spanien völlig liberalisiert, auch gibt es für EU-Angehörige keine Probleme mit der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Spanien.


Neben der Einzelfirma, die aus haftungsrechtlichen Gründen in vielen Fällen bedenklich ist, empfehlen sich die Rechtsformen der GMBH (Sociedad Limitada, S.L.) oder die der Aktiengesellschaft (Sociedad Anonima, S.A.)


3010 Euro Mindestkapital bei der S.L.

Die GmbH ist die historisch jüngste Gesellschaftsform, die aber auch individuell so gestaltbar ist, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse des oder der Gesellschafter hervorragend zugeschnitten werden kann. Mit 3010 Euro Mindestkapital bietet die spanische GmbH eine für wohl jedermann erreichbare Gesellschaftsform. Das neue spanische GmbH-Gesetz des Jahres 1995 gestattet auch die Einmanngesellschaft, also die Gesellschaft mit lediglich einem einzigen Gesellschafter. Weil jedoch bei der Einmann- bzw. Einfrau GmbH zahlreiche Besonderheiten bestehen, empfiehlt es sich in der Regel, eine GmbH mit mindestens zwei Gesellschaftern zu gründen, wobei ein Gesellschafter lediglich eine symbolische Beteiligung zu halten braucht. Die Gesellschaft wird durch den oder die Verwalter (Administrator) vertreten. Auch ist es zulässig, einen Verwaltungsrat zu installieren. Grundsätzlich hat jedoch eine kleinere Gesellschaft lediglich einen oder zwei Verwalter, wobei je nach dem Willen der Gesellschafter diese einzeln oder gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind. Die Gründung erfolgt durch notariellen Vertrag (Escritura Publica de Constitución de Sociedad). Hierin wird die Satzung der Gesellschaft festgelegt. Vor der notariellen Beurkundung muss die Bestätigung des Zentralen Spanischen Handelsregisters in Madrid vorliegen, dass gegen die vorgesehene Firmenbezeichnung keine Bedenken bestehen. Die Satzung (estatutos) regelt alle wesentlichen Einzelheiten der Gesellschaft, wobei naturgemäß auf das spanische GmbH-Gesetz mit seinen 129 Artikeln zurückgegriffen werden muss. Anders als bei der SA muss das gesamte Gesellschaftskapital bereits bei der Gründung der SL voll aufgebracht sein. Dies ist durch Bankbescheinigung nachzuweisen.



Die anwaltlichen Beratungskosten für eine entsprechende Gesellschaftsgründung belaufen sich auf ca. 2400 Euro. Hinzu kommen die Notar- und Eintragungskosten im Handelsregister. Die Steuer beträgt 1% des Gesellschaftskapitals.


Die eigentliche Geburtsstunde der Gesellschaft ist die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, dann erst wird sie rechtsfähig. Gleichwohl darf die Gesellschaft bei entsprechender Beschlussfassung bereits vor der Eintragung handeln, obwohl die beschränkte Haftung der neuen Rechtspersönlichkeit der spanischen GmbH erst mit der Eintragung ins Registro Mercantil beginnt.


Sacheinlagen für beide Gesellschaftsformen zulässig

Wer firmenmäßig "größer" einsteigen will, für den erscheint die Rechtsform der AG (S.A.) adäquater. Hier ist allerdings ein Mindestkapital von 60.010 Euro erforderlich, wobei bei der Gründung lediglich 25% dieser Summe einzuzahlen sind. Sacheinlagen sind sowohl bei der spanischen GmbH als auch bei der S.A. zulässig, wobei für die S.A. die Expertise eines Sachverständigen erforderlich ist. Auch die Aktiengesellschaft kann als Einmanngesellschaft gegründet werden und ebenfalls nur einen Verwalter haben, so wie es bei der GmbH der Fall ist. Dieser kann gleichzeitig natürlich auch Gesellschafter sein.


Spätere Umgründung möglich

Zulässig ist es auch, zunächst eine GmbH zu gründen und diese später in eine S.A. umzugründen. Hat die Firma erst einmal eine gewisse Größe und Bedeutung erreicht, wird, auch aus Gründen des höheren Prestige, häufig eine Umgründung in eine SA vorgenommen.



Steuerlich gesehen empfiehlt sich häufig die Gründung einer Gesellschaft, weil auf diese Weise beispielsweise der Verwalter, der Mitgesellschafter sein sollte, solche Kosten eher als Betriebskosten geltend machen kann, die bei einer Einzelfirma häufig dem privaten Bereich zugerechnet würden. Für eine Gesellschaft spricht auch die Möglichkeit, die Firma durch Abtretung ihrer Anteile zu einem späteren Zeitpunkt an interessierte Dritte zu übertragen.


Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Gesellschaft muss mindestens eine Person unter Vertrag haben, die bei der Sozialversicherung in der Gruppe I (leitende Angestellte) anzumelden ist, selbst wenn diese nur teilzeitbeschäftigt ist. Ein Verwalter, ein Vorstandsmitglied, Gesellschafter oder Aktionär kann gleichzeitig auch Angestellter der Gesellschaft sein, wenn ein wirkliches Arbeitsverhältnis besteht.


Leitende Angestellte, die gleichzeitig Verwaltungsratsmitglied (Präsident, Sekretär, Besitzer) oder Alleinverwalter sind, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Die Arbeitslosenunterstützung wird auch leitenden Angestellten verweigert, die gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter sind, unabhängig davon, ob sie Verwalter sind oder nicht. Daher sind leitende Angestellte, die gleichzeitig Verwalter oder Mehrheitsgesellschafter sind, nicht richtig im allgemeinen Sozialversicherungssystem (Regimen General de la Seguridad Social) versichert und müssen sich als Selbständige (Autonomos) versichern lassen. Der oder die Verwalter haften den Gesellschaftern und Dritten gegenüber für Schäden aus gesetzeswidrigen Handlungen.


Steuerliche Gesichtspunkte

Kapitalgesellschaften, also GmbHs und Aktiengesellschaften, werden aufgrund des spanischen Körperschaftssteuergesetzes mit 35% ihrer Gewinne besteuert. Hierbei können aufgrund des spanischen Körperschaftssteuergesetzes während eines Zeitraumes von sieben Jahren Gewinne mit Verlusten kompensiert werden. Gesellschaften unterliegen auch der spanischen Gewerbesteuer "Impuestos sobre actividades economicas" (IAE). Es handelt sich hierbei um einen festen jährlichen Steuerbetrag, der abhängig ist von der Gesellschaftstätigkeit und dem Ort der Gesellschaft. Die Steuernummer der Gesellschaft CIF sollte gleich nach der Gründung beantragt werden.

Anmerkung: Die Artikel wurden zum Teil in gekürzter Fassung wiedergegeben. Sollten Sie detailliertere Informationen benötigen, verweisen wir auf das Buch "Ausländer in Spanien" von Dr. Burckhardt Löber. Sie können das Bestellformular downloaden.

(Auszüge des untengenannten Buches)
Quelle: auswandern.com


"Ausländer in Spanien" erschienen im Verlag

Edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt am Main

*Betreutes Wohnen in Spanien*

Gemeinschaftsbeitrag mit RA Manfred Wendland,

Partner der Schiller Rechtsanwälte/ Abogados, San Sebastian

Autor: Dr. Burckhard Löber

Goodspeed Offline



Beiträge: 26

25.02.2007 19:47
#2 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Hallo Sanny,
ich wollte Dich nur frahen wie denn der Ablauf bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist und was dabei bedacht werden muss. Aus meiner Sicht ist für den Anfang keine S.A. oder S.L von Vorteil.

liebe Grüße

Goodspeed


Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

25.02.2007 20:01
#3 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Hola Goodspeed. Habe das Buch leider noch nicht gelesen :-(

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Liebe Grüße Sanny

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hermann_gc Offline



Beiträge: 780

25.02.2007 20:15
#4 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Meiner Meinung nach ist die SL vorteilhafter gegenüber der "normalen Selbständgkeit('Autonom').

Die GründUng einer SL ist hier vor allem relativ einfach. Hat bei mir zwei bzw. drei Besuche bei einem Rechtsanwalt gekostet.
Beim ersten Termin haben wir einer Besprechung eine notarielle Vollmacht gegeben (Dauer 1Stunde), beim zweiten (kurzen) Termin in der Bank unserer Wahl die Stammkapitaleinlage von €3006,- eingezahlt und beim dritten (noch kürzeren) Termin nach 5 Wochen die Handelsregisterurkunde erhalten. Also nahezu kein Aufwand, kein nerviger Bürokratismus und die Rechnung vom Anwalt war bei ca. €1500,-, aber inklusiver aller Aufwendungen und Gebühren bei Notaren/Gericht/Veröffentlichung, etc. Also im Prinzip weniger als in D-Land, denn da kommen nach dem Notar die weiteren Rechnungen kleckerweise.
Da wir letztes Jahr mit der SL keine Umsätze machen wollten, sondern erst im Laufe dieses Jahres "starten", kostet es uns auch keinerlei laufende Kosten! Keine "leeren" Steuererklärungen(Nullmeldungen), nada! Und die schon vorhanden Kosten/Abschreibungen (Telefon, Anschaffungen) können auch weiterhin als Gründungskosten geltend gemacht werden.

Also wenn man SL und Autonom vergleicht, ist eine Sl nicht viel umfangreicher und kostenintensiver, zumal die steuerrelevanten und sozialrechtlichen Verpflichtungen beim "Autonomen" sofort starten. Und Du musst als "Autonom" Dich sofort für teures Geld sozialversichern.

Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!

:176:

Ole und Biest Offline




Beiträge: 918

25.02.2007 20:31
#5 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Hermann hat hier vollkommen recht.
Es reicht im Prinzip sogar ein Termin für die Erteilung der Vollmacht.Der Anwalt richtet dann ein vorläufiges Firmenkonto ein,auf welches du das Stammkapital einzahlen musst.
LG
Olaf

:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast. :gc1:

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

25.02.2007 20:40
#6 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Kann sein. Meiner wollte unbedingt mit zur Bank. vielleicht aber auch aus Kulanz, weil er dolmetschen wollte und uns helfen wollte.

Habt Ihr Eure SL schon durch?

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:176:

Ole und Biest Offline




Beiträge: 918

25.02.2007 20:53
#7 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Ich glaube wir haben den gleichen Anwalt.
Da ich noch hier in D wohne muss der eine Termin reichen und das tuts auch.Die S.L. wird nun gegründet.Ich hatte noch das "kleine Problem"zulösen,daß wir ja noch keinen Firmensitz nennen konnten.Ausserden besteht noch etwas Klärungsbedarf wg. des Firmennamens.
LG
Olaf

:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast. :gc1:

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

25.02.2007 20:56
#8 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Wegen des Firmennamens hat mir Bill super geholfen.
Firmensitz war kein Problem, da wir schon hier eine Adresse hatten.

Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!

:176:

Ole und Biest Offline




Beiträge: 918

25.02.2007 21:37
#9 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

So,ich musste gerade mal mit dem Hund raus.
Das mit dem Firmennamen hat mir Bill auch angeboten,will aber seine Hilfsbereitschaft nicht überstapazieren.
LG
Olaf

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Sonnenhunrig Offline




Beiträge: 479

26.02.2007 11:56
#10 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Hola Hermann und Ole Biest,

meine Freundin möchte auch hier auf der Insel eine Firma gründen.Sie ist schon Selbstständig in DE und möchte Ihren Firmensitz, wenn möglich, nach hier verlegen. Könnt Ihr mir vielleicht den Namen vom RA benennen, kann ja nie schaden.
Auch wäre ich Euch für andere Infos dankbar.Ende April 07 ist meine Freundin wieder hier.

Danke schon mal und Gruß
Wolfgang

Leben und Leben lassen

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

26.02.2007 16:26
#11 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Habe ja die Erfahrungen hinter mir.
Schreib Deine Fragen ruhig öffentlich in einem neuen Thread. Ich beantworte sie und Sanny kann das was für alle wichtig sein kann hier hin kopieren.

Bill(User 'Colon') ist auf diesem Gebiet der Kompentenste!

@Vielleicht löscht Du auch die Dialoge, das das ganze hier ein e Art "ToDo"-Liste wird.

Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!

:176:

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

26.02.2007 19:24
#12 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Zitat
Gepostet von hermann_gc
Habe ja die Erfahrungen hinter mir.
Schreib Deine Fragen ruhig öffentlich in einem neuen Thread. Ich beantworte sie und Sanny kann das was für alle wichtig sein kann hier hin kopieren.




jep, werde ich machen. Ich kann es dann auch alles zusammenfassen in dem thread den wir extra für Auswanderer gemacht haben wo alle wichtigen infos zusammengesammelt werden. na wir werden das kind schon schaukeln ;-)

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Liebe Grüße Sanny

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doro1 Offline




Beiträge: 4.732

27.02.2007 00:54
#13 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

HMM.. das finde ich ja interressant!!
An anderer stelle wird ueber "uns" hergezogen!! Aber dann auch noch keck nach irgentwelchen Rechtshilfen u.s.w. fragen!! Ueberhaupt diese Frechheit zu besitzen!!

Von mir gaebe es nur diesen hier

Viel spass Doro

http://fuerauswanderer.de.to/

VIVA LA VIDA :489:

Ole und Biest Offline




Beiträge: 918

27.02.2007 08:38
#14 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Zitat
An anderer stelle wird ueber "uns" hergezogen!! Aber dann auch noch keck nach irgentwelchen Rechtshilfen u.s.w. fragen!! Ueberhaupt diese Frechheit zu besitzen!


Mhh,ich versteh das jetzt garnicht.
Wer zieht wo über uns her.
LG
Olaf

:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast. :gc1:

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

27.02.2007 12:16
#15 RE: Firmengründung in Spanien Antworten

Zitat
Gepostet von Ole und Biest

Zitat
An anderer stelle wird ueber "uns" hergezogen!! Aber dann auch noch keck nach irgentwelchen Rechtshilfen u.s.w. fragen!! Ueberhaupt diese Frechheit zu besitzen!


Mhh,ich versteh das jetzt garnicht.
Wer zieht wo über uns her.
LG
Olaf




keine Ahnung. Hab nix mitbekommen hier

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Liebe Grüße Sanny

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