Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben in Spanien Ausländer mit Residencia, die den Arbeitsplatz unverschuldet verlieren oder kurzarbeiten, arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Das Arbeitslosengeld kann auf beitragsgebundener Basis gezahlt werden oder - bei Personen, die keinen Anspruch mehr auf beitragsgebundene Leistungen haben - auf beitragsfreier Basis (Sozialhilfe). Es bestehen also zwei unterschiedliche Leistungsarten: zum einen Leistungen aus dem Beitragssystem (Prestaciones de Desempleo) und zum anderen Arbeitslosenfürsorgeleistungen (Subsidio por Desempleo).
Arbeitslosengeld (Prestaciones por Desempleo)
Um Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können, muss man· Aus einem vom Gesetz vorgeschriebenen rund arbeitslos geworden sein, wie:
Den Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben oder Arbeitszeit und Arbeitsentgelt mindestens um ein Drittel gemindert bekommen
Arbeitswillig und arbeitsfähig sein
Bei einem Arbeitsamt gemeldet sein und Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragt haben
Mitglied der Sozialversicherung sein
In den sechs Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Arbeitslosenversicherungszeit von mindestens 12 Monaten nachweisen können
Aus einem vom Gesetz vorgeschriebenen rund arbeitslos geworden sein, wie:
unverschuldete Kündigung
beschäftigungsregulierende Maßnahmen
das Ende der vereinbarten Arbeitsdauer oder Beendigung der Arbeit, für die der Vertrag geschossen wurde
Die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Prestaciones por Desempleo)Für die ersten 180 Tag: 70 Prozent der Berechnungsgrundlage; danach 60 Prozent der Berechnungsgrundlage. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche beitragspflichtige Einkommen der letzten sechs Monate. Die Mindesthöhe ist der um ein Sechstel erhöhte gesetzliche Mindestlohn. Maximale Höhe: Versicherte ohne unterhaltsberechtigte Kinder: 170 Prozent des Mindestlohns plus ein Sechstel; mit einem Kind: 195 Prozent des Mindestlohns plus ein Sechstel; mit zwei oder mehr Kindern: 220 Prozent des Mindestlohns plus ein Sechstel.
Arbeitslosenhilfe (Subsidio por Desempleo)
Die Arbeitslosenhilfe wird gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht. Sie beträgt im Prinzip 75 Prozent des Mindestlohnes. Gesetzlich garantierter Mindestlohn, zur Zeit monatlich 425 Euro. Die Gesamthöhe der Bezüge hängt allerdings von der Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Leistungsempfängers ab. Keine oder nur eine zu versorgende Person: 75 Prozent des Mindestlohnes; zwei zu versorgende Personen: 100 Prozent des Mindestlohnes, drei oder vier zu versorgende Personen: 125 Prozent des Mindestlohnes. Die Zahlungsdauer der Arbeitslosenhilfe kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten um jeweils drei Monate verlängert werden. Für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
muss man beim Arbeitsamt gemeldet sein
muss der Anspruch auf beitragsgebundene Leistungen erloschen sein
darf man in den 30 Tagen nach Erlöschen des Anspruchs auf beitragsgebundene Leistungen keine Beschäftigung angenommen haben
dürfen die Einkünfte 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes nicht überschreiten
Ein Arbeitsloser, der sich zur Arbeitssuche in einem anderen EU Mitgliedstaat begibt, bekommt für die Dauer von höchstens drei Monaten Arbeitslosengeld. Dazu muss er der spanischen Landesarbeitsanstalt (INEM) für mindestens vier Wochen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestanden haben, von dieser Institution einen entsprechenden Vordruck erhalten, sich als Arbeitsuchender in dem Land eintragen lassen, in das er sich begibt. Das Arbeitslosengeld wird vom zuständigen Träger des betreffenden Landes zu Lasten des INEM ausgezahlt.
Die Zahlung der Arbeitslosenhilfe (Subsidio por Desempleo) kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gezahlt und in Härtefällen um jeweils drei Monate verlängert werden.
Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann sich diese Bezüge drei Monate lang auch unter südlicher Sonne auszahlen lassen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Recht auf freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union.
Der Weg zum deutschen Arbeitslosengeld im Ausland ist einfach. Voraussetzung sind lediglich Ansprüche nach dem deutschen Gesetz und eine Adresse dort, wo man Arbeit suchen will. Der Arbeitslose bekommt von seinem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland problemlos mehrere Formulare, die dann beim spanischen Arbeitsamt vorgelegt werden müssen. Auch Kranken- und Sozialversicherung gehen für diese Zeit auf das Gastland über.
Welche Jobmöglichkeiten gibt es auf Gran Canaria? Der Tourismus ist nach wie vor der grösste Industriezweig Gran Canarias und somit auch der grösste Arbeitsmarkt. Jobs im Gastgewerbe (vor allem in Bars und Restaurants), sind auch für nicht oder wenig Spanisch-sprechende relativ leicht zu finden, vor allem während der Wintermonate werden immer Leute im Gastgewerbe gesucht. Spanisch dagegen ist fast immer Voraussetzung für Jobs an Rezeption, Büro und im Verwaltungsbereich. Dienstleistungen rund um den Tourismus sind auch vor allem im Süden der Insel stark gefragt ... und mit der richtigen Idee und Umsetzung hat man auch auf Gran Canaria gute Chancen
Wie ist das Durchschnittseinkommen? Ein Mann verdient in Durchschnitt 19.000 Euro im Jahr.
Eine Frau weitaus weniger ca. 15.000 Euro im Jahr.
Brauch ich eine Arbeitsgenehmigung? Wenn Sie aus dem EU-Raum kommen, nein. Das einzige was Sie benötigen ist eine Steuernummer (N.I.F. – número de identificación fiscal). Diese erhalten Sie am jeweils zuständigen Polizeikommissariat/Ausländerstelle.
Achten sollten Sie aber darauf immer einen Arbeitsvertrag von Ihrem Dienstgeber zu bekommen, und diesen gegebenenfalls von einer dritten Person lesen zu lassen – sonst könnten böse Überraschungen auf Sie zukommen.
Besonders zu beachten:
Ihnen angebotene Arbeitsverträge bitte gut durchlesen bevor sie unterschreiben. Einige Arbeitgeber versuchen 3 Monatsverträge zu schließen, somit verlieren sie den Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie über das staatliche Gesundheitssystem zu versichern!
Als Nicht-EU-Bürger dürfen Sie sich 3 Monate auf der Insel aufhalten, eine längere Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitsgenehmigung muss beantragt werden.
Noch andere Papiere oder Genehmigungen? Auf jeden Fall sollten Sie sich am Gemeindeamt (Einwohnermeldeamt) registieren lassen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Residencia und Ihren Mietvertrag oder die Kaufurkunde Ihres Hauses oder Wohnung. Diese Eintragung (empadronamiento) brauchen Sie z.B. wenn Sie Ihre Kinder zur Schule anmelden, um an Kommunalwahlen teilzunehmen, bzw. einfach um die "Residenten-Ermässigungen" auf die Wasserrechnug und z.B. Flug- und Fährtickets zu erhalten.
Also ich war heute beim Arbeitsamt und dabei heraus kam folgendes:
Am 31.07.06 läuft mein Arbeitsvertrag aus. Heute habe ich mich schonmal arbeitssuchend ab 01.08.06 gemeldet. Im Mai soll ich wiederkommen und mich arbeitslos ab 01.08. melden, damit ich direkt am 1.8. Arbeitslosengeld bekomme. Um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld auf GC nicht zu verlieren muss ich aber für 4 Wochen in Deutschland bleiben und mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten. Anschließend kann ich ein Formular ausfüllen, dass ich dann mit nach GC nehme und ab September würde ich dann in Spanien ALG bekommen wenn ich mich dort sofort arbeitslos und arbeitssuchend melde. Wenn ich das richtig verstanden habe wären das 67% meines jetzigen Bruttoeinkommens. Für mich war die Info, dass dies tatsächlich überhaupt möglich ist gold wert und nimmt mir jede Menge Sorgen. Ich hoffe natürlich und arbeite weiter daran (bin ja jeden Monat auf der Insel), dass ich direkt ab August Arbeit habe, aber es ist besonders da mein Sohn mitkommt und jeden Tag Medikamente braucht gut zu wissen, dass wir in der Not noch ein paar Wochen abgesichert sind, finanziell und krankenversicherungstechnisch.. Wenn jemand noch mehr Infos für mich hat, auch was Kindergeld und Kindesunterhalt betrifft... immer her damit :o)
Was viele nicht wissen: Man/frau kann sogar das Arbeitslosengeld / Notstandshilfe für maximal drei Monate in ein anderes EU Land zur Jobsuche transferieren lassen - notwendig ist dazu lediglich das internationale Formular E 303 ( und man muss sich beim ausl. Arbeitsamt melden und für drei Monate betreuen lassen ).Das wäre vielleicht auch was für dich! Das Formular bekommst du beim Assiamt!
Danke, genau das ist das Formular! Nur hat die gute Frau gesagt, dass ich erst 4 Wochen hier bleiben muss, und eigentlich wollte ich direkt anfang august hier die segel streichen! Weißt du was darüber?
Ich war nochmal beim Arbeitsamt und habe eine wichtige Info bekommen: Wenn ich nach den 3 Monaten keine Arbeit bekommen habe und dann nach Ablauf dieser Frist aus welchen Gründen auch immer zurück nach Deutschland kommen würde hätte ich meinen Anspruch auf Arbeistlosengeld verwirkt! Dann muss man erstmal wieder 365 Tage einzahlen um Anspruch zu haben!
ZitatGepostet von die Loewin Ich war nochmal beim Arbeitsamt und habe eine wichtige Info bekommen: Wenn ich nach den 3 Monaten keine Arbeit bekommen habe und dann nach Ablauf dieser Frist aus welchen Gründen auch immer zurück nach Deutschland kommen würde hätte ich meinen Anspruch auf Arbeistlosengeld verwirkt! Dann muss man erstmal wieder 365 Tage einzahlen um Anspruch zu haben!
Aber die soziale Grundsicherung, auch Hatrzzzzzzz vier 4 genannt, bekommst du doch auf jeden Fall oder?
also ist es richtig das für den Fall das man mal arbeitslos werden sollte Arbeitslosengeld/Hilfe maximal 18 Monate gezahlt werden? Von was lebt der Betroffende denn nach den 18 Monaten in Spanien? Danke für Antworten!
gut gesagt und wenn Du keine Familie mehr hast und alleinstehend bist wie so mancher? Das sind dann wohl die Leute die am Straßenrand sitzen und betteln?
Barbara GC
(
gelöscht
)
Beiträge:
06.07.2006 11:05
#13 RE: Arbeitslosengeld und andere Bezüge des INEM
aber es gibt auch dort einige die vielleicht auch aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeit mehr finden, für die heisst es dann, obdachlos und kein Geld?
Barbara GC
(
gelöscht
)
Beiträge:
06.07.2006 12:50
#15 RE: Arbeitslosengeld und andere Bezüge des INEM
die müssen entweder zurück nach DE oder suchen sich einen Dummen, der ihnen den Lebensunterhalt verdient.
jeden Tag steht ein Dummer auf
hier gibt es einige auf der Insel, die so ihr Geld verdienen und versuchen ahnungslose Neulinge abzuzocken. Siehe blaues Forum viele versuchen es mit kriminellen oder halbkriminellen Methoden, und kommen auch damit noch durch.:negativ:
bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit fängt dich keiner auf, ausser du hast in der Vergangenheit in DE vorgesorgt.