so viel ich weiss nicht, Deutschland zahlt nur , wenn man in Deutschland lebt.Es wird auch kein Schulgeld bezahlt. Eigentlich Blödsinn, denn es ist ja für die Kinder, egal wo die leben.
Aber wie gesagt, kann es dir nicht mit 100%iger Sicherheit sagen. Solltest dich in Deutschland an die Kindergeldstelle wenden, die zahlen es ja aus,
ZitatGepostet von Lemmi Bekommt man das Kindergeld weiter wenn man nach GC auswandert
Liebe Grüsse Georg
Hilft dir vielleicht weiter. Habe ich gerade gefunden
Gruß fio
KG KM - Stand 1/2004
1.3 Kindergeld wird für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt; darüber hinaus nur unter besonderen Voraussetzungen (vgl. Punkt 2). Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem Jahr 2002 für Kinder, die im Inland oder in Staaten wohnen, die der EU oder dem EWR angehören, monatlich - für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, - für jedes weitere Kind je 179 Euro. Leben Ihre Kinder im übrigen Ausland, besteht nur ausnahmsweise und u. U. in geringerer Höhe ein Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld für alle im Ausland - auch in der EU / im EWR – lebenden Kinder wird vom Arbeitsamt - Familienkasse - festgesetzt.
soviel ich weiss ist das Kindergeld in Deutschland auf 150,-- EURO festgelegt. Ich wohne in Belgien, also einem EU-Land. Dort ist das Kindergeld festgelegt auf ca. 85,-- EURO. Die Differenz wird vom Deutschen Staat bezahlt, also ca. 75,__ EURO. Die Gleichstellung aller Deutscher innerhalb der EU müsste also auch auf Gran Canaria greifen! Welche Formulare ausgefüllt werden müssen weiss ich nicht! Schreibkram ist auf jeden Fall zu erledigen. Informationen gibt sicher das Kindergeld zahlende Amt in Deutschland.
:ppp: na, da muss ich mich doch noch mal weiter informieren!! war vor ca 2wo. im de.-konsulat! da sagte man mir ich muesste in de. min, gemeldet sein!und min. 80% meines lebensunterhaltes?? verdienen!! komisch, bin hier wie da arbeitslos!! aber was mich aergert, wenn mein kleiner mal 18j.ist, haetten sie gerne das er zum bund geht!! hatte allerdings auch das gefuehl,das die dame vom konsulat sich nicht richtig auskennt,u. froh war dass ich wieder weg war!! lg.doro
nun habe ich doch einmal in meinen Untelagen nachgesehen. Davor habe ich jedesmal einen Hekel. Dieser bürokratische Papierkram nervt mich :133:
Also, ich habe 1999 einen Antrag auf Kindergeld bei der Bundesanstalt für Arbeit gestellt (Formblatt KG 51 R) Dann wurden mir folgende Formblätter von der Familienkasse des Arbeitsamtes Nürnberg zugesandt: E 411 für die Behörde die das Kindergeld im Ausland (hier Belgien) regelt, E 401 für das Arbeitsamt Nürnberg -Familienkasse- und natürlich Formblatt KG 51 R!
Warum eine Behörde aus Nürnberg und warum Arbeitsamt kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich habe immer in Rosenheim in Oberbayern gearbeitet und gelebt. Die Administrative wirds schon wissen!
Wie gesagt, Schreibkram bleibt einem nicht erspart aber es lohnt sich. Übrigens wiederholt sich der Formularkrieg jedes Jahr. Sie geben einfach keine Ruh'!!!
nun habe ich doch einmal in meinen Untelagen nachgesehen. Davor habe ich jedesmal einen Hekel. Dieser bürokratische Papierkram nervt mich :133:
Also, ich habe 1999 einen Antrag auf Kindergeld bei der Bundesanstalt für Arbeit gestellt (Formblatt KG 51 R) Dann wurden mir folgende Formblätter von der Familienkasse des Arbeitsamtes Nürnberg zugesandt: E 411 für die Behörde die das Kindergeld im Ausland (hier Belgien) regelt, E 401 für das Arbeitsamt Nürnberg -Familienkasse- und natürlich Formblatt KG 51 R!
Warum eine Behörde aus Nürnberg und warum Arbeitsamt kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich habe immer in Rosenheim in Oberbayern gearbeitet und gelebt. Die Administrative wirds schon wissen!
Wie gesagt, Schreibkram bleibt einem nicht erspart aber es lohnt sich. Übrigens wiederholt sich der Formularkrieg jedes Jahr. Sie geben einfach keine Ruh'!!!
:aaa:
:ppp: das ist mir klar!! weil ja seit ein paar jahren die bundesanstalt fuer arbeit,auch das kindergeld auszahlen muss!! und die ist nun mal in nuernberg!! aber mir ist immer noch nicht klar,ob ich das kindergeld eben auch im ausland(g.c.) kriege?? auf dem konsulat haben sie mir eben was anderes gesagt!!
es ist zwar nicht lebenswichtig!! aber ein bischen helfen wuerde es auch!! werde mich mal schlau machen auf der homepage meiner (ex)stadt!! habe gesehen da gibt es verschiedene anlaufstellen! haenge leider in letzter zeit zuviel im forum , kostet mich eigentlich auch wichtge zeit!
ps. du hast in(bei) rosenheim gearbeitet?? habe familie dort!!
, also zum Thema Kindergeld.Ich habe vorhin bei der zuständigen Kindergeldkasse angerufen und wollte mich mal schlau machen.Erst mal muß ich sagen wieder ein sehr freundlicher Beamter,muß ih´n wohl beim frühstücken gestört haben. Also man sagte mir sobald man ins Ausland geht ob nun EU oder nicht steht einem kein Kindergeld mehr zu ,es sei denn ein Elternteil bleibt in Deutschland(wie sag ich das meinem Sohn).Habe mich dann trotzdem nach den Formblättern erkundigt,bekomme ich erst wenn der Umzugstermin feststeht.Allerdings war man nicht gerade erfreut als ich nach diesen fragte,eher verwundert das ich wußte das es diese gibt.Da mein Sohn eine behinderung hat steht ihm in Deutschland normalerweise bis zum 25.Lebensjahr Kindergeld zu.Da sagte man mir dann müsse ich eben hier bleiben und warten bis er 25 ist,das sind noch 11 jahre.Schlauer bin ich jetzt überhaupt nicht,sondern wieder am anfang.Steht es einem nun zu oder nicht?Vielleicht könnt ihr dieses Thema nochmal aufgreifen.Versuche das gerade in meinem Kopf rein zu kriegen wie freundlich man doch in Deutschland ist Liebe Grüße Karin
Zuerst mal die gesetzliche Vorlage: Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche: Auszug aus dem Kindergeld-Merkblatt 2000 für den öffentlichen Dienst BfF 25.11.1999, KG KM 1.1 Die bezügefestsetzenden Stellen des öffentlichen Diens-tes sind nur noch für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Berechtigte, die der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, zuständig. Diese Voraussetzung erfüllt, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch im Ausland wohnende Personen können auf Antrag unter bestimmten Bedingungen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden; wen- den Sie sich in diesem Falle an Ihre Bezügestelle. Beschränkt steuerpflichtige Personen kön- nen Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitsamt - Familienkasse - erhalten.
1.2 Seit 1996 wird Kindergeld für alle Kinder bis zum vollen-deten 18. Lebensjahr gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes beträgt ab dem Jahr 2000 für Kinder, die im Inland oder in Staaten, die der EU oder dem EWR angehören wohnen, monatlich - für das erste und zweite Kind je 270 DM, - für das dritte Kind 300 DM, - für jedes weitere Kind je 350 DM. Für im übrigen Ausland lebende Kinder besteht nur ausnahmsweise und unter Umständen in geringerer Höhe Anspruch auf Kindergeld. Dieser wird für alle im Ausland - also auch EU und EWR - lebenden Kinder vom Arbeitsamt - Familienkasse - festgesetzt.
Das heisst 1.1 gilt quasi für die Eltern(Bezugsberechtigte). Diese müssen in D leben oder einkommenssteuerpflichtig sein. Die Ausnahmen beziehen sich auf seltene Fälle, die bei einer "Auswanderung" nicht greifen 1.2 gilt für die Kinder, die im EU-Ausland(und - was da nicht steht-sogar auch in nicht-EU-Staaten) leben.
Da das Kindergeld aus laufenden Steuermitteln kommt, in deren Topf Ihr dann ja nicht mehr einzahlt und indirekt ja wieder dem Staat zugute kommt, ist diese Regelung auch irgendwie verständlich.
Das ist die Kehrseite der Medaille, wenn man - wie wir auch- hier auf der Sonneninsel leben. Gruß Hermann
1)Bekommt denn ein Spanier in Spanien Kindergeld? Keine Ahnung wie das hier ist.....
2)Und wenn der Spanier in Deutschland wohnt, bekommt er Kindergeld!!!! Ja, wenn er Deutschland wohnt, ist es auch in Deutschland steuerpflichtig, egal ob er steuern zahlt(verdient) oder nicht!
Kindergeld ist halt eine positive Rückgabe aus dem Steuersäckchen.
Und wenn Ihr/wir nichts mehr rein tun, können wir auch nichts mehr verlangen.
Du kannst doch nicht in GranCanaria leben, in SaudiArabien steuern zahlen(nämlich keine), aus Deutschland die positiven Dinge kassieren und Mieten wie im Ostblock verlangen. und vielleicht noch dazu noch die Gehälter aus Japan
Aber Spass beiseite, Kindergeld ist eine Art Steuererleichterung und schlecht realisierbar, wenn Du hier lebst und dem deutschen Staat und vor allem dem Deutschen Finanzamt l.m.a.A. gesagt hast....