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Dieses Thema hat 21 Antworten
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Udo561 Offline




Beiträge: 69

12.09.2006 16:59
#16 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Hi,
ja genau , das meinte ich ja mit dem legalem Weg.

Meiner Meinung nach kann dem Kumpel von Kasbah.
nichts passieren , na ja , bis auf die LV , die müsste er irgendwie verschwinden lassen.
Er müsste sich nur beim Jugendamt in Deutschland mit einer Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber melden, fertig.
Dann bekommt er zwar die Auflage sich noch einen Nebenjob zu suchen da Kindesunterhalt vor allem anderem steht , aber den findet er ja eh nicht.
So erspart er sich jede Menge Ärger.
Gruß Udo
ps. meine Ex hat aber jetzt 3 Kinder von 3 verschiedenen Männern , ob das so toll ist , ich weis nicht

Kasbahfan Offline



Beiträge: 68

12.09.2006 17:49
#17 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von Udo561

Dann bekommt er zwar die Auflage sich noch einen Nebenjob zu suchen da Kindesunterhalt vor allem anderem steht , aber den findet er ja eh nicht.



Jo, das mit der Auflage kann aber hier nicht durchgesetzt werden denn er wohnt ja nicht in Deutschland. Die können DORT viel verlangen aber die Durchsetzung HIER ist mehr als fraglich. Deutsche Forderungen sind nach meiner Meinung auf keinen Fall weltweit Gang und Gebe. Eine solche Forderung würde ich sogar als ziemlich unverschämt bezeichenen.

Ich habe ihm heute erstmal dazu geraten, das er sich mit dem Jugendamt schriftlich in Verbindung setzen soll und seine Verdienstbescheinigungen in Kopie zu schicken. Will er auch machen.
Mal schauen, was die Antworten.

Nur mal nebenbei: Ich habe keine Kinder und will auch keine haben. Und wenn ich diesen Zinober sehe, habe ich noch weniger Lust, welche in die Welt zu setzen. Kann der eigene Ruin sein.

Mich interessiert aber auch der "Selbstbehalt" oder das Existenzminimum hier auf den Kanaren. Wo kann man den denn in Erfahrung bringen? Hat da einer ne Idee?

Gruss Kasbahfan

JamWill ( gelöscht )
Beiträge:

12.09.2006 23:03
#18 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Ich finde es einfach zum kotzen. Wer nichts hat braucht auch keine Angst zu haben denn dann kann man nichts holen. Wer nicht zahlen will, der muss Angst haben.

Erstaunlich ist, das einige meiner Kollegen aus Ecuador nur 600 Euro verdiene, aber davon 200 Euro nach Quito schicken.

Mit anderen Worten sie Arbeiten hier hart und leben minimal um ihren Unterhaltspflichten nachzukommen.

Ich weiss nicht wie die rechtslage ist, aber ich glaube Kindesunterhalt nicht zahlen ist ein Straftatbestand und verjährt auch nicht.

HOFFENTLICH !!

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

13.09.2006 00:31
#19 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von JamWill
[b]Erstaunlich ist, das einige meiner Kollegen aus Ecuador nur 600 Euro verdiene, aber davon 200 Euro nach Quito schicken.

Mit anderen Worten sie Arbeiten hier hart und leben minimal um ihren Unterhaltspflichten nachzukommen.


Keine Frage! Sowas gibts!!
Nicht nur auf GC sondern auch auf "meiner", der kleinsten Insel El Hierro.

Zitat
Ich weiss nicht wie die rechtslage ist, aber ich glaube Kindesunterhalt nicht zahlen ist ein Straftatbestand und verjährt auch nicht.


Nee, tut er auch nicht. Die Schuld-Titel bleiben mindestens 30 Jahre einklagbar.
Ändert aber nix an der Sache,
denn: ... lang mal einem nackten Mann in die Tasche !!

.

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

13.09.2006 00:57
#20 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Tja, so einen dreisten Ex. der das Ganze als Kavaliersdelikt ansieht, habe ich auch.

Mein Sohn bekäme noch 15 Jahre Unterhalt von ihm. Jetzt hab ich im Internet gelesen er hat geheiratet und beide arbeiten. All die Jahre hat er nicht gearbeitet, nur Jobs unterhalb der Grenze und sagte mir auch ganz dreist, er wüßte schon, warum er nicht heiratet.

Nun denkt er, Sven ist 21, und er sei in Sicherheit.

Er kennt mich wohl nicht mehr!

Die Scheiße ist, er wird sofort aus Versehen seinen Job verlieren.

Schweine!

Udo561 Offline




Beiträge: 69

13.09.2006 07:20
#21 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Hallo Jutta,
ob dein Ex neu geheiratet hat oder nicht spielt bei den Unterhaltszahlungen keine Rolle , meine Ex ist auch zum 2.ten Mal neu verheiratet und das Gehalt des Ehepartners darf bei der Unterhaltsberechnung nicht angerechnet werden.
Aber wenn dein Ex arbeitet und über dem Selbstbehalt liegt kannst du ( ihr ) davon ausgehen das er zahlen muss.
Aber da gibt es ja noch so einige Tricks wie er sich drücken kann , er vereinbart z.B. mit seinem Arbeitgeber ein niedrigeres Gehalt und bekommt den Rest schwarz.
Ich hoffe ihr habt die Kraft das alles (mal wieder) durchzustehen.
Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.
Denk immer daran das die schöne Zeit mit deinem Sohn mehr Wert ist als alles Geld der Welt.
Ich bin mittlerweile soweit das es mir egal ist ob meine Ex Unterhalt zahlt oder nicht , ich habe ein super tolles Verhältnis zu meinem Sohn(zu seiner Mutter hat er keinen Kontakt) und durfte sehr viele schöne jahre mit ihm verbringen, das ist mir persönlich mehr Wert als alles andere.
Gruß Udo

hugo11 Offline




Beiträge: 1.735

13.09.2006 07:43
#22 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Nee, tut er auch nicht. Die Schuld-Titel bleiben mindestens 30 Jahre einklagbar.



Da bin ich mir nicht so sicher. Meine Frau hat von ihrem Vater auch nie einen Cent bzw. DM gesehen.

Als sie sich getraut hätte Geld nachzufordern sagte ihr der Anwalt das mit ihrem 21ten Geburtstag die Frist abgelaufen sei um ans Geld zu kommen.

Stephan

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