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Dieses Thema hat 21 Antworten
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 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
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Kasbahfan Offline



Beiträge: 68

11.09.2006 01:47
RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Hallöchen ins Forum,

ich habe hier mal ein paar pikantere Fragen und würde mich freuen, wenn ein paar Antworten meinen Horizont erweitern würden.

Es geht um folgendes:

Es gibt da jemand, der hat in Deutschland eine Menge Schulden und hat sich vor paar Jahren hierher abgesetzt. Nach einiger Zeit hat er sich hier auch ordnungsgemäss angemeldet und lebt hier ein normales Leben.
Seine Schulden in Deutschland (sind tituliert) sind aber geblieben.

Jetzt mein Interesse dazu:

Wenn die Behörden in Deutschland irgendwann herausbekommen, das er hier lebt, was KANN ihm dann hier passieren?
Ist eine Zwangsvollstreckung von Deutschland aus möglich und wie läuft sowas ab (Erfahrungen)?

Da ich noch etwas tiefer gehen muss, werde ich mal den anderen Fall kurz schildern:
Ein guter Freund hat mir vor kurzem gebeichtet, das er ein Kind in Deutschland hat, wozu er eigentlich verpflichtet ist, Kinderunterhalt zu zahlen. Aber seitdem er hier ist (sind jetzt ca. 8 Jahre), hat er keinen Cent bezahlt, weil er sowieso nur ca. 800 Euro im Monat verdient (und dazu nur halbe Nomina). Jetzt haben das deutsche Jugendamt seine Adresse über Umwege herausbekommen und er hat von denen Post bekommen, das er 15.000 Euro Unterhalt nachzahlen soll. Mal davon abgesehen, das er sowieso das Geld nicht hat, was kann ihm denn jetzt passieren? Erhat sich zwar in den letzten Jahren ein paar tausend Euro zusammengespart, aber das ist nicht mal annähernd das, was die von ihm wollen.
Jetzt hat er Angst, das ihm alles gepfändet. Ich weiss es nicht, aber ich glaube, das es für die deutschen Jugendämter doch nicht so einfach sein wird, hier einfach so anzutanzen und ihm alles wegzunehmen. So wie er mir das geschildert hat, hat er das angesparte Geld in eine kleine Lebensversicherung eingezahlt, wovon er dann später mal ein bisschen Rente bekommt, weil er durch die halbe Nomina nur ne Rente bekommen wird, die sehr klein sein wird.

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps dazu, was er machen könnte?
Ich will auch gleich dazu sagen, das ich sowas eigentlich nicht unterstütze und Leute nicht mag, die sich so aus ihrer Verantwortung ziehen, aber in seinem Fall kenne ich seine ganze Vorgeschichte aus Deutschland und habe daher meine Gründe, das ich bei ihm da eine Ausnahme mache und versuche ihm zu helfen.
Ich kenne hier genug solcher Leute, die ne Menge Kohle haben, aber in Deutschland meherer Kinder haben, die keinen Cent sehen, aber bei einem, der selber gerade genug hat, um selber zu überleben (er wohnt in einer WG), da ist es was anderes.

Ich will hier auch darum bitten, keine Moralstatments zu posten, denn das bringt ihn jetzt nicht weiter.

Also, wer was brauchbares hat, bitte posten. Danke im voraus!

Gruss Kasbahfan

[ Editiert von Kasbahfan am 11.09.06 1:50 ]

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

11.09.2006 08:18
#2 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Aber selbstverständlich kann er auch hier gepfändet werden.
Da brauchts nicht mal ein separates Rechtshilfeabkommen zw. Deutschland und Spanien (was aber auch existiert), denn hier gilt EU-Recht.
Einzig wirds wohl in der Praxis etwas länger dauern.

Also: Ersparnisse vom Konto abräumen und der Dinge harren die da kommen. Bei 800 € Monats-Einkommen ist er dann eh zahlungsunfähig und die können sich ihre Schuld-Titel an den Weihnachtsbaum hängen.

.

Udo561 Offline




Beiträge: 69

11.09.2006 10:47
#3 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Hi,
er muss eben seine LV kündigen und das Geld zur Seite schaffen.
Dann kann nichts mehr " passieren"
Wenn er auf GC erwerbstätig ist hat er einen Selbstbehalt von 890€ , die dürfen ihm nicht gepfändet werden.
Ich würde das alles offiziell dem Jugendamt in D vorlegen damit die keinen Strafantrag stellen falls er nicht zahlen will (kann).
Ich unterstütze solche Sachen normal auch nicht, aber wenn es wirklich so ist hat er ja nichts zu befürchten.
Gruß Udo
Ps. meinem Sohn stehen bisher auch ca. 45.000€ Unterhalt zu von denen er noch keinen Cent gesehen hat.

hugo11 Offline




Beiträge: 1.735

11.09.2006 14:43
#4 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
meinem Sohn stehen bisher auch ca. 45.000€ Unterhalt zu von denen er noch keinen Cent gesehen hat.



Und, bist du stolz auf diese (Glanz)leistung?

Kasbahfan Offline



Beiträge: 68

11.09.2006 16:10
#5 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Naja, wir wissen ja nicht, wie es dazu gekommen ist, das er jetzt 45.000 Euro Unterhaltsschulden hat.

Aber ich habe noch eine Frage:

Die 890,- Euro Selbstbehalt gelten nach meiner Recherche in Deutschland. Aber wie ist es denn hier? Ich meine, er lebt ja hier und da würde mich doch interessieren, ob hier der gleiche Selbstbehalt gilt. Oder einfacher ausgedrückt, wie hoch ist denn hier das Existenzminimum, also der Betrag, der jedem hier auf den Kanaren bleiben muss, um sich selbst zu unterhalten?

Nebenbei: Mein Kumpel arbeitet abends als Tiketero für ein Restaurant und hat neben den 800 Euro noch frei Essen nach der Arbeit.
Womit ich auch ein bisschen ein Problem habe ist, wie wollen die (das Jugendamt) denn herausbekommen, was er an Vermögen hat? In Deutschland muss man eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, aber wie ist es hier? Gibts das hier auch?

Ich weiss, ist alles ein bisschen merkwürdig, denn ich habe schon oft mitbekommen, das hier einige Deutsche rumlaufen, die ne Menge an Unterhaltsschulden in Deutschland haben, aber nie hier behelligt werden. Viele kommen sogar extra vom Festland (aus LLoret de Mar zum Beispiel) um sich den Vollstreckungsversuchen zu entziehen (Man sagt ja, hier laufen 1000 Jahre Knast rum).
Ich hatte da mal was gehört, dass die Kanaren Sonderstatus haben und das allgemeine Recht für Zwangsvollstreckung und auch andere Zollabkommen innerhalb der EU hier nicht angewendet werden können.

Weiss einer was darüber?

Gruss Kasbahfan

Udo561 Offline




Beiträge: 69

11.09.2006 16:28
#6 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

@ Hugo

Hi,
ich würde mich schämen wenn ich die Unterhaltsrückstände hätte.
Sorry, ich glaube du hast da etwas falsch verstanden , mein Sohn lebt bei mir.
Meine Ex schuldet ihm die besagte Summe.
Gruß Udo

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

11.09.2006 16:39
#7 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von Kasbahfan

Ich hatte da mal was gehört, dass die Kanaren Sonderstatus haben und das allgemeine Recht für Zwangsvollstreckung und auch andere Zollabkommen innerhalb der EU hier nicht angewendet werden können.


Das WAR mal so. Ist es aber schon seit Jahren nicht mehr, jedenfalls nicht was die Rechtsstellung von Schuldnern usw. angeht.
Das Einzige, was die autonome Region der Islas Canarias noch von Fesltlandspanien unterscheidet ist die sog. "ZEC" (nur für Firmengründungen interessant) und daß es hier die IVA, also die am Festland gültige Mehrwerststeuer in der Form nicht gibt.
Auf den Kanaren gilt die sog. IGIC (5%).

Ansonsten sind die Kanaren VOLL in die EG integriert und das betrifft vor allem Dein Anliegen bzw. das Deines Freundes.

Zu Deiner Frage des Selbstbehalts soll Dir lieber Udo antworten, denn er weiß darüber offenbar ziemlich Bescheid.
Bin gespannt, was da jetzt kommt.
Der Mensch lernt ja immer gerne dazu ...

.

[ Editiert von Franco77 am 11.09.06 16:41 ]

hugo11 Offline




Beiträge: 1.735

11.09.2006 19:58
#8 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Sorry, ich glaube du hast da etwas falsch verstanden , mein Sohn lebt bei mir



Sorry, ich nehme alles zurück.

Aber so wie du es geschrieben hattest, hat es sich für mich echt so "angehört".

Viele Grüße
Stephan

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

11.09.2006 20:13
#9 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

dachte ich auch erst, aber dann ist mir eigefallen dass in seiner vorstellung ja stand dass der 17 j#hrige sohn bei ihm lebt

JamWill ( gelöscht )
Beiträge:

12.09.2006 14:19
#10 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Bin kein Moralapostel, aber wer sich den Unterhaltszahlungen für seine Kinder entzieht ( egal ob Mann oder Frau ) sollte hart bestraft werden. Kinder sollten nicht unter einer Trennung auch noch finanziell leiden müssen.

Sollten sich alle schämen, die solche menschen auch noch unterstützen.

tenflor ( gelöscht )
Beiträge:

12.09.2006 16:08
#11 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

danke jam

du sprichst mir aus der seele

Kasbahfan Offline



Beiträge: 68

12.09.2006 16:17
#12 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Ich wusste, das die Moralapostel nicht lange auf sich warten lassen, aber man sollte nicht so pauschal verurteilen, sondern das WARUM hinterfragen?

Vielen ist es nicht möglich, Unterhalt zu bezahlen, wie ich bei meinem Kumpel feststellen konnte.

Es sit schon richtig, das gerade die, die richtig Kohle zur Seite geschoben haben, schon die Unterhaltsschulden in Deutschland begleichen sollten, geade dann, wenn es um Kinderunterhalt geht.

Aber wenn einer wirklich nichts hat und gerade für sich selber genug verdient, dem sollte man nicht noch den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken.

Im übrigen habe ich noch einen interssanten Artikel gefunden:

http://www-gomopa.net/Finanzforum/Insolv...es-Spanien.html

Der Artikel gast alles in meinen Augen und spiegelt das wieder, was ich vermutet habe!

Gruss Kasbahfan

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

12.09.2006 16:33
#13 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von Kasbahfan
[b]Ich wusste, das die Moralapostel nicht lange auf sich warten lassen, aber man sollte nicht so pauschal verurteilen, sondern das WARUM hinterfragen?


Das meine ich auch.
Du hattest das auch im Eingangsbeitrag mehr als deutlich gesagt, ich verstehe nicht, warum man das nicht respektiert.

Kasbahfan wollte keine Meta-Diskussion über Alimente sondern eine konkrete Antwort auf seine Frage!

Zitat
Aber wenn einer wirklich nichts hat und gerade für sich selber genug verdient, dem sollte man nicht noch den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken.


So sehe ich das auch.
Den von Dir genannten Artikel werde ich mir in Ruhe durchlesen und ggf. noch was dazu sagen.

Außerdem fehlt hier noch das Statement von Udo zum Selbstbehalt auf den Kanaren! *meint ja nur!*

.

Udo561 Offline




Beiträge: 69

12.09.2006 16:36
#14 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Hi,
so einfach ist das aber alles nicht.
Da der Aufenthaltsort deines Kumpels ja unbekannt ist hat das Jugendamt in Deutschland die Möglichkeit der Klagezustellung durch öffentliche Bekanntmachung .

So kann eine rechtskräftige Verurteilung in Deutschland erfolgen, ohne dass der in Spanien wohnende Beklagte Kenntnis eines laufenden zivilrechtlichen Verfahrens in Deutschland hatte.

Ich verstehe nicht so ganz warum das alles nicht auf dem legalen Weg ablaufen soll , wenn er doch unter 890€ verdient kann ihm doch nichts gepfändet werden.
Sollte er mal mehr verdienen zahlt er eben seinem Kind den ihm zustehenden Unterhalt.

@ Franco
Sorry, soviel Ahnung habe ich davon auch nicht , habe mich eben nur damit beschäftigt als meine Ex ausgezogen ist.
Sie hat es klever gelöst , im Abstand von 3 Jahren hat sie einfach Kinder bekommen

Gruß Udo

[ Editiert von Udo561 am 12.09.06 16:39 ]

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

12.09.2006 16:48
#15 RE: Unterhalt,Zwangsvollstreckung auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von Udo561
[b]@ Franco
Sorry, soviel Ahnung habe ich davon auch nicht , habe mich eben nur damit beschäftigt als meine Ex ausgezogen ist.


Schon klar Udo.
Jetzt gebe ich mal meine Meinung dazu zum besten. Die Selbstbehaltrate in D-land ist mir geläufig, aber NICHT die hier auf den Canarias - ich bzw. Freunde/Bekannte/Klienten waren schlichtweg noch nie mit sowas konfrontiert.

Ich gehe aber mal von meinem Rechtsempfinden her davon aus, daß, da es sich ja um eine Forderung aus D-land handelt, auch die DORT geltenden Sätze zur Anwendung kommen, er somit UNTER der Pfändungsgrenze liegt.
Ich meine den Kumpel von Kasbah.

Zitat
Sie hat es klever gelöst , im Abstand von 3 Jahren hat sie einfach Kinder bekommen


Jau, kennen wir ja.
Wessen Kto. nicht gedeckt ist, der bzw. SIE LÄSST sich dann eben ... *räusper* ... selbst DECKEN!



.

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