ZitatFALSCH !! Das KFZ muss mindestens 1 Jahr auf den Namen des Umziehenden in Deutschland zugelassen gewesen sein, um als Umzugsgut anerkannt zu werden.
Stimmt nicht,das fahrzeug muß "nur " 6 monate auf den halter zugelassen sein und kann dann problemlos als umzugsgut deklariert werden.
Und warum sagt der Mitarbeiter vom Traffico meinem Gestor nach extra Anfrage (ich war auch der Meinung das es nur 6 Monate sind) das sich das seit Januar geändert hat und es nun ein Jahr ist?
Hopla, ich glaube eben reden wir hier von zwei verschiedenen Dingen. Ich rede von der Zeit die das Fahrzeug hier auf der Insel mit spanischem Kennzeichen auf den Halter zugelassen sein muss der es als Umzugsgut importiert hat um es ohne weitere Kosten verkaufen zu können und das ist seit Januar 1 Jahr. Die Zeit die es in DE auf den Name des Importieres zugelassen gewesen sein muß beträgt aber auch ein Jahr. Ich muß für 3 Motorräder die kompletten Import Abgaben berappen weil sie nur auf ner roten Nummer in DE gelaufen sind. Es interessiert auch nicht ob ich die Dinger schon 10 Jahre mein eigen nenne, zugelassen müssen sie gewesen sein. Wie gesagt ich mache das gerade hier live durch mit 6 Motorrädern.
Ach so was ich noch vergessen habe ist die Sache mit der Einzelabnahme. Sollte das Fahrzeug als Umzugsgut akzeptiert worden sein, dann entfällt die Einzelabnahme, dann reicht eine Überstzung des deutschen KFZ-Briefes sofern das Kfz innerhalb eines Jahres hier auf GC auf spanische Nummer angemeldet wird.
Tja, wir sind hier auf den Kanaren: 2 kompentente Leute fragen --> dann gibt drei verschiedene Antworten!
Ist das nicht normal und mal ehrlich...lieben wir das nicht? (...könnte von Franco sein...)
Hier werden doch so viele Rechtsfragen anders gehandhabt wie auf dem Festland oder den allgemein gültigen EU-Statuten.
Außerdem werden z.b. auch vom Zoll viele Dinge durch die "Tagesform" des zuständigen Zöllners ausgelegt. Freundlichkeit und etwas Demut an den Tag legen und schon kann etwas auch in Eure Wunschrichtung ausgelegt werden.
Mit Gesetztestreue und mit "auf sein Recht bestehen" kommt man hier nicht weit.
@ koni wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,geht es darum wie lange ein pkw im besitz des halters sein muß um als umzugs deklariert zu werden.....richtig???? und das ist laut aussage des konsulats 6 monate.
kann es sein,das zwischem einem pkw und 6 motorrädern ein unterschied gemacht wird ... ich meine damit,das egal wie lange sie in deinem besitz sind,die anzahl der motorräder dafür entscheident ist.
ZitatGepostet von Padre @ koni wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,geht es darum wie lange ein pkw im besitz des halters sein muß um als umzugs deklariert zu werden.....richtig???? und das ist laut aussage des konsulats 6 monate.
kann es sein,das zwischem einem pkw und 6 motorrädern ein unterschied gemacht wird ... ich meine damit,das egal wie lange sie in deinem besitz sind,die anzahl der motorräder dafür entscheident ist.
Also es geht um beides, erstens darum wie lange das Fahrzeug in Deutschland auf dich zugelassen gewesen sein muß und das ist definitiv seit Januar 1 Jahr, war schon bei der Ummeldung meins Busses so. Zweitens wie lange Du es hier in GC mit spanischem Kennzeichen auf Dich zugelassen haben muß um es ohne zusätzliche Kosten verkaufen zu können, das ist auch ein Jahr und hat nix mit der Anzahl der Fahrzeuge zu tun, da ja meine Fahrzeug bis auf drei als Umzugsgut eingeführt wurden und für die habe ich die normalen Importsteuern zu zahlen. Ich bekomme sogar noch Mengenrabatt bei den anderen Gebühren, da es eine Sammlung ist die als erhaltenswert eingestuft ist.
ZitatGepostet von hermann_gc Zur Anmeldung hier benötigst Du: Zoll ca 160e, Typenschein ca 100e,TÜV ca 45e, Nummernschilder ca. 20e
Wenn Du Dich hier als Resident anmeldest, spricht man von "Umzugsgut" oder "Übersiedlungsgut". Weitere Gebühren kommen nicht dazu.
Ansonsten gilt für Nicht-Residente oder bei mehreren Autos (wenn kein Umzugsgut): Bei einem PKW, welcher sich seit mindestens 6 Monaten in Eurem Besitz befindet, aber nicht als Übersiedlungsgut deklariert werden kann, kommen noch 11% vom Zeitwert als Zulassungsteuer dazu. Der Zeitwert wird wie bei einem Autokauf berechnet.
Im Falle, dass das Fahrzeug sich nicht seit mindestens 6 Monaten in Eurem Besitz befindet, kommen weitere 13% Importsteuer hinzu.
[ Editiert von hermann_gc am 19.10.06 17:00 ]
Hast Du nicht den Orlando vergessen? Das ist der mit dem Maßband, der das Fahrzeug vermißt und den Brief übersetzt?
Da steht nur wie lange Du als Resident und nicht Resident Dein Fahrzeug hier mit deutschem Kennzeichen führen darfst- Da steht z.B. auch das das Abmelden 40€ kostet, verlangen tun sie aber 50€ .... Papier ist geduldig, wie es dann wirklich gehandhabt wird, steht woanders
Ich habe mich bei meinem Gestor auch auf das berufen was ich so aus verschiedenen sogenannten zuverlässigen Quellen gehört habe, der hat dann um nicht als Dummschwätzer da zu stehen jedes mal beim Traffico angerufen und meine Aussagen widerlegen lassen.
Wie das dann beim nächsten mal gehandhabt wird wieß ich heute noch nicht, aber ich hoffe es wird kein nächstes mal mehr geben, deswegen lasse ich jetzt erst mal alle meine Fahrzeuge mit ner spanischen Matricula versehen. zulassen und versichern muß ich sie ja erst mal nicht, habe ja keinen Goldesel, der ist mir weggelaufen...
sorry,das mit der ummeldung aud GC hab ich falsch vertanden,weil wir zeitgleich geschrieben haben...aber die ummeldefristen können ja auch für andere "fragende" wichtig sein.
da ja hier schon einige fachmänner zugegen sind... wie sieht das mit dem tüv aus,wenn das fahrzeug ein eu-neuwagen ist und ansich für 3 jahre tüv-befreiung hat,muß das fahrzeug in spanien bei der ummmeldung trotzdem zur tüvprüfung ?
und noch eine frage zur klärung...unser pkw,da neuwagen,ist noch keine 6 monate in unserem besitz nd wird nicht als umzugsgut berücksichtigt...fallen dann "nur" die 13% einfuhrgebühren an oder noch zusätzlich 11% zulassungssteuer???
ZitatGepostet von Padre sorry,das mit der ummeldung aud GC hab ich falsch vertanden,weil wir zeitgleich geschrieben haben...aber die ummeldefristen können ja auch für andere "fragende" wichtig sein.
da ja hier schon einige fachmänner zugegen sind... wie sieht das mit dem tüv aus,wenn das fahrzeug ein eu-neuwagen ist und ansich für 3 jahre tüv-befreiung hat,muß das fahrzeug in spanien bei der ummmeldung trotzdem zur tüvprüfung ?
und noch eine frage zur klärung...unser pkw,da neuwagen,ist noch keine 6 monate in unserem besitz nd wird nicht als umzugsgut berücksichtigt...fallen dann "nur" die 13% einfuhrgebühren an oder noch zusätzlich 11% zulassungssteuer???
[ Editiert von Padre am 19.10.06 18:33 ]
Aus eigener Erfahrung weiß ich das jetzt nicht mit dem TüV, aber der Mann (Orlando) vom TüV Rheinland kommt auf jeden Fall und zur ITV mußt auch, wie lange er dann nicht mehr hin muß weiß ich nicht, Neuwagen haben hier auch drei Jahre. Wann möchtet ihr denn die Residencia beantragen? Aber ich würde mich genau schlau machen wie das bei Neufahrzeugen ist, kommt auf das Verhandlungsgeschick eures Gestor´s an. Oder irgendwie mal das Fahrzeug kurz ausführen und wieder einführen, wenn das Jahr voll ist. Die Einfuhrsteuer entfällt wenn es Umzugsgut ist, die Zulassungssteuer ist auf jeden Fall fällig. Aber auch da gibt es Spielräume.... wie gesagt kommt auf den Gsetor an der es macht. Beziehungen sind hier unten sehr oft Gold Wert....