Ich habe mal eine Frage wer kennt sich aus. Mit Führerscheinreglungen auf Gran Canaria ab wann darf mann einen 125 Roller fahren. Was müssen für Voraussetzungen dasein um einen zu fahren.
maikgc
bitte zurück zum Thema,
liest du die threads auch in denen du postest? guck mal weiter oben
Ich habe mal eine Frage wer kennt sich aus. Mit Führerscheinreglungen auf Gran Canaria ab wann darf mann einen 125 Roller fahren. Was müssen für Voraussetzungen dasein um einen zu fahren.
maikgc
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JA das tun wir, Da steht bisher nix drüber wie es auf GC ist, nur wie es in DE ist.... und wie es die Motorradvermietungen handhaben weis ich ja, aber ist das auch korrekt so?
[ Editiert von Administrator Ductreiber am 21.01.07 15:59 ]
offensichtlich nicht, denn wenn dies so wäre, wäre dir der link aufgefallen
aber für die blindfische unter euch werd ich es gerne nochmals extra hier rein kopieren
ZitatNach Italien, Frankreich und Österreich dürfen jetzt auch in Spanien 125er mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Bedingung: Der Führerschein B muss mindestens 3 Jahre alt sein. In Deutschland gilt der PKW-Führerschein nur dann für 125er, wenn er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
[b] oder klickt hier neben dem teil auf die 18 (bzw nur mit der maus drüberfahren
Zitat Gepostet von JamWill bescheid über gezahlte steuern ( impuestos sobre transmisiones patrimoniales - abhängig vom Kaufvertrag ********************************
welche steuer? die beim kauf des dingens anfiel??
drückt euch mal klar aus mensch ********************* zum einen ist deine ausdrucksweise nicht gerade freundlich, zum zweiten sind das die steuern die beim kauf "des dingens" anfielen.. ein fahrzeugverkauf ist steuerpflichtig..
offensichtlich nicht, denn wenn dies so wäre, wäre dir der link aufgefallen
aber für die blindfische unter euch werd ich es gerne nochmals extra hier rein kopieren
ZitatNach Italien, Frankreich und Österreich dürfen jetzt auch in Spanien 125er mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Bedingung: Der Führerschein B muss mindestens 3 Jahre alt sein. In Deutschland gilt der PKW-Führerschein nur dann für 125er, wenn er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
[b] oder klickt hier neben dem teil auf die 18 (bzw nur mit der maus drüberfahren
Klar ist mir der link aufgefallen, aber ich dachte es wäre nur ein Werbelink für Deine Seite und mit Rücksicht auf unsere lahme ISDN Leitung klicke ich sehr selten auf externe Links.