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Dieses Thema hat 24 Antworten
und wurde 1.875 mal aufgerufen
 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
Seiten 1 | 2
maikgc Offline




Beiträge: 100

16.11.2006 00:28
RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Hallo Leute

Ich habe mal eine Frage wer kennt sich aus.
Mit Führerscheinreglungen auf Gran Canaria
ab wann darf mann einen 125 Roller fahren.
Was müssen für Voraussetzungen dasein um
einen zu fahren.

maikgc

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

16.11.2006 00:40
#2 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Hmm,nehme an genau wie in DE,

mann muss min. 18 sein und eine Fuehrerscheinpruefung machen!

VG.doro

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

16.11.2006 15:50
#3 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Hallo Maik,
soweit ich informiert bin reicht es wenn du älter als 21 bist und Deinen Führerschein für´s Auto länger als 3 Jahre hast. So handhaben es hier die ansässigen Motorrad- und Rollervermietungen.
Aber ich mache mich noch mal schlau.

svoogle Offline



Beiträge: 203

23.11.2006 00:02
#4 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von Ductreiber
Hallo Maik,
soweit ich informiert bin reicht es wenn du älter als 21 bist und Deinen Führerschein für´s Auto länger als 3 Jahre hast. So handhaben es hier die ansässigen Motorrad- und Rollervermietungen.
Aber ich mache mich noch mal schlau.



im ernst? das heisst, man bräuchte gar keinen extra schein wie in DE für ne 125er?

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

23.11.2006 00:22
#5 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

achso ,sorry geht nicht um einen Roller der kleinen Klasse,LOL

warum fragst du nicht einfach mal in einer Fahrschule nach??
oder bei den "Uniformierten" *ggg*
Habe Fuehrerschein kl.1 und 3, denke mal damit darf ich auch ne "kleene" 125er fahren,*gg*
Lass mal bitte hoeren was die sprechen.

LG.Doro

svoogle Offline



Beiträge: 203

23.11.2006 13:47
#6 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von doro1
Habe Fuehrerschein kl.1 und 3, denke mal damit darf ich auch ne "kleene" 125er fahren,*gg*



mit klasse drei darfst in deutschland nichtmal ne 80er fahren...
es sei denn, ich hab was verpasst

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

23.11.2006 14:01
#7 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von svoogle

Zitat
Gepostet von doro1
Habe Fuehrerschein kl.1 und 3, denke mal damit darf ich auch ne "kleene" 125er fahren,*gg*



mit klasse drei darfst in deutschland nichtmal ne 80er fahren...
es sei denn, ich hab was verpasst



Kommt drauf an wie alt Dein 3er ist.
Aber doro mit dem 1er darfste doch eh alles fahren was zwei Räder hat.

maikgc Offline




Beiträge: 100

23.11.2006 17:35
#8 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Hallo an ale,

vielen Dank für euere Tips hat mir sehr geholfen.

maik gc

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

23.11.2006 17:45
#9 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von maikgc
Hallo an ale,

vielen Dank für euere Tips hat mir sehr geholfen.

maik gc


Und wie isses jetzt richtig?

svoogle Offline



Beiträge: 203

21.01.2007 10:19
#10 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

http://www.svoogle.org/2007/01/07/125er-auf-gran-canaria/


nun noch die frage, was man zur anmeldung braucht..

NIE, Perso, Kaufvertrag, Versicherungskarte?
wer weiss was?

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

21.01.2007 12:09
#11 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von svoogle
nun noch die frage, was man zur anmeldung braucht..
NIE, Perso, Kaufvertrag, Versicherungskarte?
wer weiss was?



Kenne nur, war man für ein Auto beim "Trafico" braucht,
beim Moto wird es ähnlich sein

NIE, Perso, klar
Kaufvertrag
und eine Bestätigung über Versicherungssschutz
und vor allem der Steuern(Neuanmeldung)!

svoogle Offline



Beiträge: 203

21.01.2007 12:18
#12 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von hermann_gc

und vor allem der Steuern(Neuanmeldung)![/b]




versteh ich jetzt nicht..
die wollen dann direkt die steuer auf dem tisch haben?

JamWill ( gelöscht )
Beiträge:

21.01.2007 12:18
#13 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

ich bin immer wieder erstaunt mit welchen guten infos man hier versorgt wird.

zum ummmelden eines auf den kanaren gekauften fahrzeugs:

fahzeugpapiere ( ficha tecnica , permiso de circulacion), quittung der letzten kfz-steuer, kaufvertrag, bescheid über gezahlte steuern ( impuestos sobre transmisiones patrimoniales - abhängig vom Kaufvertrag oder der staatlichen "Preisliste") und klar den Perso (oder Residencia) und die NIE

was man NICHT braucht ist eine Versicherungsbestätigung..
die muss man allerdings beim fahren immer bei sich führen, aber zur ummeldung nicht notwendig

Barbara GC ( gelöscht )
Beiträge:

21.01.2007 12:25
#14 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von maikgc
Hallo Leute

Ich habe mal eine Frage wer kennt sich aus.
Mit Führerscheinreglungen auf Gran Canaria
ab wann darf mann einen 125 Roller fahren.
Was müssen für Voraussetzungen dasein um
einen zu fahren.

maikgc



bitte zurück zum Thema,



sorry Babs, hab mal Dein Beitrag editiert, weil das Zitat falsch zu sehen war. Hattest ne Klammer vergessen *grins*

[ Editiert von Administrator Gran Canaria Forum am 21.01.07 16:42 ]

svoogle Offline



Beiträge: 203

21.01.2007 12:26
#15 RE: Führerscheinreglungen für Roller Antworten

Zitat
Gepostet von JamWill
bescheid über gezahlte steuern ( impuestos sobre transmisiones patrimoniales - abhängig vom Kaufvertrag



welche steuer? die beim kauf des dingens anfiel??

drückt euch mal klar aus mensch

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