Bea hat recht das Werner es auf den Punkt gebracht hat.
2009 wird das Jahr der Rückreisewelle.
DAWOS - helping people ease their frustration since 2009 Another dawos quality post. - Jetzt auch mit einem positiven Teil in jedem Posting: Wir zitieren AC/DC zur allgemeinen Lage: "On the highway to hell"
Kann mich dem nur anschließen. Wer weiterhin so blauäugig ist, dem ergeht es wohl schlecht. Ich denke aber, dass die Mietpreise wohl doch eher erheblich nachgeben werden und die Nachfrage sehr stark sinken wird. Hier in Meloneras stehen mitlerweile schon ca. 17 Wohnungen leer. Woanders sieht es nicht anders aus,daher werden die Preise wohl eher weiter sinken müssen. Auch wenn es die Vermieter anders haben möchten, z. Zt. sind die Zeiten des Wohlstandes wohl stark eingeschränkt. Ich denke, dass ist auch nach den bisher vollkommenen überzogenen Preisen, auch richtig so.
Gruß Heidi
[ Editiert von Heidi van der Alm am 01.03.09 11:21 ]
Vilaflor
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01.03.2009 11:57
#21 RE: Du möchtest auswandern? Dann bitte erst HIER lesen
2009 wird nicht nur ein Jahr der "Rückreisewelle". 2009 wird ein Jahr der "Umleitungen" für die Kanarischen Inseln. Das Flugangebot wird massiv ausgedünnt. Die Überkapazitäten werden überdeutlich werden. Andererseits können erfahrene Individual Freaks echte Schnäppchen machen. Die kleinen Vermieter, die ein Stammpublikum bedienen, werden die Lage meistern. In den großen Touristenzentren muss man völlig umdenken. Darin liegt auch eine Chance, die Chance, sich langfristig neu zu positionieren. Ein Trend setzt sich derzeit durch. Die Canarias verlieren den Nimbus als Ganzjahresziel. Im Frühling und Sommer "fischen" die Konkurrenten immer mehr ab! (Marokko, Tunesien, Türkei, Griechenland, Agypten). Ich sehe das alles als eine große Marktbereinigung. Sie wird schmerzlich sein, der "Canarias Überzeugungstäter" mit Ortskenntnis wird von der Situation aber profitieren, weil er mehr Möglichkeiten findet, günstig zu logieren. Nach Ostern wird es angenehm leer werden!
Im Ausland lebende Deutsche (sog. Auslandsdeutsche)unterliegen nicht der allgemeinen Meldepflicht (nach dem Meldegesetz) und sind desh. auch nicht ausweispflichtig (vgl. § 1 Abs. 1PersAuswG, Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGPersPassG).
Nach Art. 1 Abs. 3 AGPersPassG können aber Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, auf Antrag einen Personalausweis erhalten. Zuständig hierfür ist nach Art. 4 Abs. 2 AGPersPassG bei Personen, die keine Wohnung im Inland haben, die Ausweisbehörde in deren Bezirk sich die Person aufhält. Dieser Wortlaut schließt auch kurzfristige Aufenthalte nicht aus.
(...)
In § 7 Abs. 2 des vom Bundestag in seiner 196. Sitzung am 18.12.08 beschlossenen Gesetzes über Personalausweise und (...) ist künftig festgelegt, dass für Personalausweisangelegenheiten im Ausland das Auswärtige Amt (...) zuständig ist.
(...)
die Regelung des § 7 Abs. 2 mit allen Folgeregelungen zur Tätigkeit der Auslandsvertretungen der Personalausweisbehörde tritt erst mit dem 01.01.2013 in Kraft.
Bis dahin ist die Ausstellung des begehrten Personalausweises durch inländische Personalausweisbehörden (...) möglich.
soweit ich informiert bin, verliert der personalausweis mit umzug ins ausland seine gültigkeit. für im ausland lebende deutsche ist somit nur der reisepass ein gültiges dokument.
hat sich das nun geändert?
Eviltrash29
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15.04.2009 13:55
#24 RE: Du möchtest auswandern? Dann bitte erst HIER lesen
Stell dir vor das Konsulat in Las Palmas würde mir hier (also der Behörde bei der ich beschäftigt bin) in D. diese Info zukommen lassen, dann würd was schief laufen...
Als Adresse wird künftig eingetragen: "ohne Anschrift im Inland".
Ja, ich kenne dieses Gesetz auch. Is ist theoretisch so, meine letzte Antwort stelle eher die Praxis dar.... Ich habe einen Ausdruck dieser Verordnung mit in die Stadtverwaltung von Aachen, als auch in Detmold mitgenommen. Beide Behörden verweigerten mir die Verlängerung/Erneuerung meines Persos. Begründung: Sie könnten nur eine Meldeadresse Ihres Bezierkes eintragen lassen und ich sollte mich direkt an die Bundesstelle in Berlin wenden.
Was nützt das Gesetz, wenn offenbar dies in den Einwohnermeldeämtern nicht durchgeführt wird.
Hier genauere Informationen, wie man es machen sollte:
1) Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache erfolgen. Das Abholen des Ausweises kann man allerdings mit Vollmacht delegieren. 2) Bei der Behörde, zu der man vorhat hinzugehen, vorher anrufen und den Sachverhalt schildern. Falls die Behörde meint, das ginge so nicht, kann sie dann nämlich die nötigen Erkundigungen einholen und man erspart sich einen vergeblichen Besuch. Hilfreich kann auch sein, das entsprechende Gesetz zu zitieren. 3) Falls die Behörde sich weigert, die nötigen Informationen einzuholen, wendet man sich an den Dienstherrn der Behörde, d.h. ans Innenministerium des Landes. Wenn man mag, kann man auch direkt das BMI anschreiben, welches dann zwar die Angelegenheit lediglich ans zuständige Landesministerium weiterleitet, aber bei genügend häufigen Nachfragen vielleicht früher oder später ein entsprechendes Rundschreiben herumschickt. 4) Hinsichtlich der Eintragung des Wohnortes scheint die "offizielle Richtlinie" zu sein, dass weder ausländische Wohnorte eingetragen noch geändert werden, sondern lediglich der Vermerk "Ohne Wohnsitz im Inland" bzw. "Wohnsitz im Ausland" eingetragen wird.
ZitatGepostet von Vilaflor...2009 wird ein Jahr der "Umleitungen" für die Kanarischen Inseln. Das Flugangebot wird massiv ausgedünnt. ...
Verbreite doch bitte nicht so einen Unsinn.
Die Flug und Sitzplatzkapazitäten auf die Kanaren werden wegen der höheren Nachfrage nach Kanarenurlaub für den Sommer 2009 z.T. durch mehr Sitzplätze als auch durch mehr Flüge sowohl von Europa als auch vom Festland aus erhöht.
Kümmer Dich besser um Deine "Multi-Nick-Schizo-Gruppe".