Hallo zusammen! so, nun ist es soweit, vom 25.08. bis 08.09. werden wir auf GC sein. Mein Mann ist passionierter Angler und würde gerne wissen, welche Bestimmungen es auf GC gibt. Ganz grob gesagt, kann er an einer einsamen Bucht einfach seine Angel ins Wasser schmeißen, oder gibt es sowas wie Tagespässe o.ä.? Vielleicht findet sich imForum schon eine Info in diese Richtung, aber mit dem gezielten Suchen von Themen komm ich noch nicht ganz klar Wir sind für jede Info dankbar! Vielen Dank und viele Grüße an alle, Nadia
Nadia, Dein Mann kann seine Angelleidenschaft hier am Atlantik austoben. Man kann überall seine Angel ohne Genehmigung zum Einsatz bringen. Lediglich zum Angeln in den Stausseen in den Bergen benötigt man eine Bewilligung, die man in den Angelzubehörgeschäften beantragen kann. Dauert aber etwas und das ist bei 2 Wochen Urlaub etwas mühsam. Wünsche Euch schon mal viel Vorfreude auf Euren Urlaub hier. Beste Grüsse Karin
Nachdem ich nunmehr zum zweiten Mal in diesem Forum gelesen habe, dass man auf den Kanaren keinerlei Lizenz zum Angeln braucht, liegt es mir doch am Herzen den user der angefragt hat in folgendem Sinne zu informieren:
Ich selbst kenne mich mit der Materie zu wenig aus um defintiv sagen zu können, dass man eine Lizenz braucht, aber ich habe schon öfter gehört, dass es Pflicht sein soll.
Es gibt hier im Forum den sehr belesenen user franco77. Der wird sicherlich anhand der beiden links feststellen können, ob man eine Lizenz braucht. Sollte er der spanischen Sprache nicht so mächtig sein wie ich vermute, dann wird ihm sicher einer seiner Freunde bei der Guardia Civil Auskunft geben können.
Für den Fall, dass die Sachlage so ist wie ich vermute, kann ich zumindest die Strafen erläutern, nämlich zwischen 60 und 300 Euro.
Hier die beiden links zum kanarischen Gesetz und der dazugehörigen Verordnung bezüglich der "Pesca". Einfach in google so eingeben.
Ley 17/2003, de 10 de abril, de Pesca de Canarias
Decreto 182/2004, de 21 de diciembre, por el que se aprueba el Reglamento de la Ley de Pesca de Canarias
Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?
Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.
OK Haindling, vielen Dank. Ich werde mich mal morgen abend in die zwei Gesetze / Verordnungen reinhängen, zum Lesen reichen meine Spanischkenntnisse zum Glück noch aus - notfalls mit Hilfe von leo.org :-) Das klingt für mich schon realistischer - wenn mit Lizenz lediglich der Angelschein gemeint ist, dann ist mein Rene auch gerettet - andernfalls verbringen wir eben doch mehr Urlaubszeit zusammen *freu*
Hallo Nadia, was Carina1 geschrieben hat, ist 100% korrekt. Für den privaten Zweck wie Hobby kann Dein Mann soviel angeln, wie er will. Aber im/am Meer. Für die Stauseen(schöne Karpfengewässer) brauchst Du eine Genehmigung. Die oben zitierten Gesetze beziehen sich auf mehr professionelle Angelei, so wie es auch mal ein Politiker(ich meine sogar der Agrarpolitiker) gemacht hat: Ein Kofferraumladung von Meeresfrüchten. Darauf stehen empfindliche Strafen. Die Canarios(bzw. Spanier) handhaben die private Meeresangelei unter dem Motto "Der Ozean gehört allen oder keinem". Also auch von mir ein (sorgenfreies) Petri-Heil !
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!
Na dann nehmen wir mal die Artikel 4 + 5 des Leys:
Artículo 4. Clases.
1. La actividad pesquera en aguas interiores de la Comunidad Autónoma de Canarias podrá realizarse con carácter profesional o de recreo.
2. Se entiende por pesca profesional la extracción de recursos pesqueros con carácter habitual y ánimo de lucro.
3. Pesca de recreo es la que se realiza por entretenimiento, deporte o afición, sin ánimo de lucro, no pudiendo ser objeto de venta ni transacción sus capturas. Reglamentariamente se regularán las características y la potencia máxima de los carretes eléctricos.
Artículo 5. Autorización de la actividad.
1. La realización de la actividad pesquera en cualquiera de sus clases, requerirá la respectiva autorización en los términos que se fijen reglamentariamente.
---- Artículo 4. Klassen.
1. Die Aktivität des Fischen, in Gewässern die unter die Zuständigkeit der autonomen Region Canarias fällt, können beruflich oder freizeitmässig sein.
2. Man versteht unter berufsmässigen Fischen die immer wiederkehrende Entnahme von Fischbeständen mit kommerzieller Absicht.
3. Freizeitmässiges Fischen ist das was man aus Zeitvertreib, Sport- oder Hobbymässig, ohne kommerzielle Absicht ausübt, der Fang darf weder verkauft noch veräussert werden...
Artículo 5. Genehmigung der Aktivität.
1. Die Ausübung der Fischeraktivität in jeglicher seiner Klassen, benötigt die jeweilige Autorisation ...
Und eine Frage an hermann: Bist du sicher, dass du die beiden gesetzlichen Vorschriften kennst oder ist es "nur" ein eigener Erfahrungsbericht wie es in deinem Dorf abläuft?
[ Editiert von Haindling am 28.05.07 22:59 ]
Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?
Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.
ZitatGepostet von Haindling Na dann nehmen wir mal die Artikel 4 + 5 des Leys:
Artículo 4. Clases.
1. La actividad pesquera en aguas interiores de la Comunidad Autónoma de Canarias podrá realizarse con carácter profesional o de recreo. 1. Die Aktivität des Fischen, in Gewässern die unter die Zuständigkeit der autonomen Region Canarias fällt, können beruflich oder freizeitmässig sein.
Wenn schon zitieren und übersetzen, dann bitte korrekt und nicht das wichtigste Wort weglassen:
aguas interiores = Binnengewässer!!!
ZitatGepostet von Haindling Und eine Frage an hermann: Bist du sicher, dass du die beiden gesetzlichen Vorschriften kennst oder ist es "nur" ein eigener Erfahrungsbericht wie es in deinem Dorf abläuft? [/b]
Tja, lebe in einem intelligenten Dorf!
[ Editiert von hermann_gc am 29.05.07 1:05 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!
Und hier übrigens die Veröffentlichung einer Strafe wo jemand im neuen Hafen von Arinaga gefischt hat: http://www.gobcan.es/boc/anexos/2007/101/00170.pdf Na wenn ein Hafen ein Binnengewässer sein soll, dann gute Nacht.
[ Editiert von Haindling am 29.05.07 6:02 ]
Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?
Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.
Nun zum "Thema": ich bin auch die Diskussion leid!
Schade, das von Deutschen auch hier auf GC immer wieder der typisch deutsche,"Korintenkacker"-hafte Eindruck durchkommt.
Warum immer wieder alle Freude durch "wenn aber", "im Prinzp" und "theoretisch" einschränken. Information ist wichtig und gut, Überinformation schädlich.
Wie viele hunderte von Canarios am WE angel auch ich ab und zu ein paar Wolfsbärsche im Meer.
@Renata: Das ist viel öklogischer (und viiiiiel leckerer), als wenn man im Restaurant einen Fisch ist oder im Supermarkt mit der zugrundeliegenden Infrastruktur einen kauft!
Ich angel dann zwischen dem kleinen Flughafen(Gokartbahn) und Vecondario, wo regelmäßig Policia local und Guardia Civil kontrolliert. Und zwar wegen unangemeldeter Wohnmobile und in letzter Zeit wegen Umweltverschmutzung(Müll). Löblich!
Zum Thema Angeln bekomme ich zum Schluss meistens ein "buena suerte" ... oder heisst das "zeigen Sie Ihre Lizenz!"
Haindling sollte seinen Avatar ändern, "päpstlicher als der Papst" ist nur er selbst!
[ Editiert von hermann_gc am 29.05.07 13:45 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!