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Dieses Thema hat 29 Antworten
und wurde 1.439 mal aufgerufen
 Einkauf und Dienstleistungen, Geschäfte, Märkte, Handwerker & Co.
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Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2007 17:00
RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

So jetzt hab ich auch mal ein Problem!
Wie ja so einige hier wissen habe ich als Zweithobby das Destilieren von Flüssigkeiten die nachher gut schmecken sollen...

In Deutschland durfte ich immer nur nen Kessel mit höchstens 2 Liter benutzen wenn ich aus unseren Pflaumen etwas hochprozentiges gezaubert habe, wie verhält sich das eigentlich hier auf der Insel? Darf ich hier überhaupt hobbymäßig brennen und wenn ja wieviel und wenn nein wo melde ich es an oder geht das gar nicht?
Sind ja so einige Gastronome hier anwesend die das eigentlich wissen sollten!

Barbara GC ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2007 17:09
#2 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Koni , du hast 2 Probleme

wie kommst du an mein Obst, aus dem ich Marmelade kochen will.


Gruss
Barbara

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2007 17:33
#3 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Zitat
Gepostet von Barbara GC
Koni , du hast 2 Probleme

wie kommst du an mein Obst, aus dem ich Marmelade kochen will.


Gruss
Barbara



Ach Barbara ich klaue dir einfach die Einmachgläser *ggg*

[ Editiert von Administrator Ductreiber am 05.07.07 17:34 ]

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

05.07.2007 17:37
#4 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Koni, kann ich mich beteiligen?
Meine Schwiegervater hat bei uns im Keller im Vodka gebrannt.

Super Zeug!

Bei mehr als 80% wurde es oft auch mit Honig oder Tee vermischt.

@Barbara: Leckere Marmelade gibt bei Merdadona schon für 49c
Ausserdem sind zuviel Früchte schädlich!
ich sag nur: Hyper-Vitaminose!

Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!

:176:

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2007 17:45
#5 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Vodka ist ne ziemlich klebrige Angelegenheit mit dem ganzen Zucker den man da verbraut. Hab mich auf hochprozentige Obst/Aromabrände mit Maischesieb im Kessel spezialisiert, der letzte den ich DE gemacht habe hatte über 80% *ggg* und hat noch nach Pflaume geschmeckt.
Am besten gings mit angegorenen Pflaumen, die hatten aleine schon soviel Zuckergehalt das ich kaum was zufügen musste, nach knapp 4 Wochen Gärzeit hatte das Gebräu alleine schon fast 20%.

herzberg68 Offline




Beiträge: 234

05.07.2007 17:47
#6 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Hallo Koni,

ob das erlaubt ist kann ich leider nicht sagen,

aber ich könnte mich ja mal ab und zu als Qualitätstester zur Verfügung stellen...


Liebe Grüße Mario

Der Name Mario stammt aus dem Lateinischen und bedeutet:

Mann am Meer...

no es oro todo lo que reluce

:gc1:

MarioCanarias ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2007 21:00
#7 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Nebenan ist ein Bungalow frei,werde morgen gleich mal fragen. der ist groß genug für ne Brennerei. Aber nix mit 2 Liter:-) da nehmen wir den Pool als Tank

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

06.07.2007 08:13
#8 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Also Leute jetzt mal im Ernst, mir ist das schon wichtig, ich will ja nicht gleich mit dem Gesetz in Konflikt kommen und möchte das wenigstens soweit legal machen wie es geht.

Wo sind denn unsere Spezialisten, die müßten doch sowas wissen oder?

Hawaiisarah Offline




Beiträge: 2.730

06.07.2007 08:53
#9 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

also bei uns in österreich muß man das bei der gemeinde anmelden.allerdings geht es da immer um mehrere mengen.da wird ein tag bestimmt und auch kontrolliert wie viel man brennt und wie viel prozentig.wir machten das immer im winter wenn schnee lag.außerdem wurden die früchte vorher monatelang eingemeischt in fässern. einmal ist uns im keller eines explodiert.das war gar nicht lustig,geschweige der gestank.
aber nur 2liter ???????.zahlt sich das überhaupt aus?
das ist ja grad zum einreiben und ich denke als medizin müßte das durchgehen ohne anzukündigen.



das schönste was wir hinterlassen können ist ein lächeln im gesicht des anderen

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

06.07.2007 10:03
#10 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Nee Nee, ich dachte da auch an Mengen so um die 10 bis 20 Liter Brennkessel.
Wenn euch ein Fass in die Luft geflogen ist habt ihr was falsch gemacht, mit groß genug dimensioniertem Gärrohr bei Untergärig kann da eigentlich nix passieren, da geht ja der Überdruck raus, das klicken nervt zwar auf die Dauer, aber wenn es nicht mehr klick weißt genau jetzt isses gut und bei Obergärig kann schon gar nix passieren da wird ja die Pampe oben abgeschöpft und wenn nix mehr kommt an Pampe dann weißt auch das gut ist. Nur bei öbergärig hab ich bisher nur Essig hinbekommen wegen der Sch... Fruchtfliegen oder sonstigem Ungeziefer was bewirkt hat, das mir das Gebräu umgekippt ist. Deswegen mach ich nur noch untergärig und achte drauf das im Gärrohr immer genug Wasser ist, dann kann da nix passieren wenn ich jeden Tag schaue ob´s noch klickt.
Und bei 10 Liter Maische bekommst ja mit Müh und Not gerade mal 1,5 bis 2 Liter Schnapps raus nach dem 2ten Brand und der muss schon sein wegen der Reinheit und dem Geschmack und natürlich wegen der Prozenten. Klar, nach herabsetzten auf vernünftige Trinkstärke wird´s dann etwas mehr. Hatte aber schon Leute die wollten unbedingt nen 78%tigen Pflaumenschnapps probieren *ggg*
das waren die ganz harten *lach*.

[ Editiert von Administrator Ductreiber am 06.07.07 10:09 ]

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

06.07.2007 10:03
#11 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Hallo Koni
wenn ich nachher zeit habe, google ich mal im spanischen.

Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!

:176:

Mart Offline




Beiträge: 469

06.07.2007 12:48
#12 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Ich schätze mal, das kommt darauf an, ob die hier auch wie in Deutschland 'ne spezielle Alkohol-Steuer haben. Eine extra Bier-Steuer, wie in D, gibt es hier jedenfalls nicht..

Lieben Gruss,
Mart

*Das Leben ist ein scheiß Spiel - aber die Grafik ist der Hammer*
*The best defense is a good attack*


Haindling Offline



Beiträge: 38

06.07.2007 14:17
#13 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Da bin ich doch fast aus meinem Schaukelstuhl gefallen als ich das las:

Zitat
Gepostet von Mart
Eine extra Bier-Steuer, wie in D, gibt es hier jedenfalls nicht..



Dann führe dir mal diese Tabelle zu Gemüte:

Cerveza con grado alcohólico volumétrico adquirido no superior a 1,2% en volumen: 0 euros por hectolitro.

Cerveza con grado alcohólico adquirido superior al 1,2 % en volumen y no superior a 2,8% en volumen: 2,75 euros por hectolitro.

Cerveza con grado alcohólico volumétrico adquirido superior a 2,8% y grado Plato inferior a 11: 7,48 euros por hectolitro.

Cerveza con un grado Plato no inferior a 11 y no superior a 15: 9,96 euros por hectolitro.

Cerveza con un grado Plato superior a 15 y no superior a 19: 13,56 euros por hectolitro

Cerveza con un grado Plato superior a 19: 0,91 euros por hectolitro y por grado Plato

Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?

Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

06.07.2007 14:55
#14 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Wenn Du schon was zitierst, dann mit Angabe von wo!
Es scheinen mir Auszüge aus dem Ley 38/1992 zu sein.
Da geht es aber weiter:

Zitat
"Los impuestos especiales de fabricación se exigirán en todo el territorio español,
a excepción de las Islas Canarias, Ceuta y Melilla."

Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!

:176:

Haindling Offline



Beiträge: 38

06.07.2007 15:30
#15 RE: Hobbymäßig Schnapps brennen! ERlaubt? Verboten? Antworten

Und wenn du den Artikel 23.4 liest steht dort folgendes:

Zitat
El Impuesto sobre la Cerveza será exigible en Canarias a los tipos establecidos en el artículo 26 de esta Ley.



Bevor du mir Ratschläge gibst, solltest du zuerst in aller Ruhe ein Gesetz komplett durchlesen.

Frage an Haindling: Warum päpstlicher als der Papst?

Antwort von Haindling: Weil Beiträge dieses forums jetzt oder in Zukunft auch noch von anderen Personen gelesen werden könnten und evtl. der ein oder andere aufgrund falscher Informationen in die Irre geführt werden könnte.

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