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Dieses Thema hat 21 Antworten
und wurde 1.939 mal aufgerufen
 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
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Ballena Offline




Beiträge: 95

13.07.2007 10:12
RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Hallo Zusammen,

ich habe da mal 2 Fragen. Die erste ist zum Thema Residentenkart, da diese ja nicht mehr ausgestellt wird, sondern man ja nur noch diesen Zettel mit der N.i.E bekommt, wie und vor allem wo kann man den die Vorzuege geniessen, die man hat als Resident?

Die andere Frage ist, das ich geheort habe, dass man sich def. beim Ayuntamiento melden muss, wenn man laenger als 180 Tage hier leben will. Aber ich will mich nicht ganz aus Deutschland abmelden, da ich nicht fuer immer hier bleiben werde/will. Ich habe zwar eine tolle Arbeit und bin gluecklich hier, aber mein Herz heangt doch zu sehr an Deutschland. :o)
Wuerd mich freuen, wenn mir jemdand was dazu sagen koennte.

Viele Gruesse

-Tadele nicht den Fluß, wenn Du ins Wasser fällst. (aus Indien)-
:pueh:

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

13.07.2007 23:47
#2 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Andrea!
erst mal wie geht es dir!Sorry war heute in PDI/Maspalomas und wieder keine Zeit dich zu besuchen!(schaem)
Aber mach dich nicht verrueckt! Die Residencia,oder wie sich das Paper heute auch nennt!*gg* ist nicht unbedingt notwendig! es sei denn, du moechtest oefter dich mal an der Politik(Wahlen) beteiligen,oder tingelts oefter mal mit der Faehre oder Avion zwischen den Inseln/Festland hin u.her! dann gibts Rabbatt,LOL
Und in España besteht zwar auch eigentlich eine Meldepflicht,ABER,ist auch nicht "Lebensnotwendig"*g und auch kein Problem dies beim Ayuntamento(in Maspalomas) zu erledigen!
Keiner wird dir etwas "anhaben" oder gar "verknasten" wenn du beides nicht hast!
Du hast eine Nie!? wenn die Arbeit passt, auch eine Sozialversicherungsnummer! Y ESTA...
Was willst du mehr? BE HAPPY!!

Hasta Pronto...Doro

http://fuerauswanderer.de.to/

VIVA LA VIDA :489:

MarioCanarias ( gelöscht )
Beiträge:

16.07.2007 00:06
#3 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

So ein Scheiss!!!!!!!!!!!!!

Klar die Residencia wurde abgeschafft aber der neue EU Wisch ist PFLICHT!!!!!!!!!!!! Nicht nur wegen den Vorteilen. Aber hier wird ständig was anderes erzählt. Bereits ausgestellte Residencia bleiben und dann brauchen auch diese Personen den neuen Schein. Dieser hat mit Reisepass vorzulegen wenn er benötigt wird. Nicht praktisch aber ist so. S

Nachfragen bei der Policia haben mir dieses bestätigt! Es ist sonst strafbar. SOll jeder mal selbst nachfragen. Auch hat eine Wohnung hier ab 180 Tagen dauer im Jahr (auch verteilt im jahr) angemeldet zu sein. Ich würde mich auf so einen halbillegalen scheiss nicht einlassen.

Ballena Offline




Beiträge: 95

17.07.2007 11:57
#4 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Hallo,

ohha, dann werd ich mich da mal hinterklemmen. Will ja schliesslich irgendwann wieder Heim! :o)

Danke schoen fuer die Hilfe

-Tadele nicht den Fluß, wenn Du ins Wasser fällst. (aus Indien)-
:pueh:

Mart Offline




Beiträge: 469

18.07.2007 19:56
#5 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Zitat
Gepostet von doro1

Keiner wird dir etwas "anhaben" oder gar "verknasten" wenn du beides nicht hast!




Naja, DAS ist ja auch eine tolle Einstellung. Damit kann man auch ständig Schwarzfahren oder über rote Ampeln oder unangeschnallt, so lange es keiner mitbekommt..

Hier düsen wohl auch so einige ohne jede Versicherung mit ihrer alten Karre durch die Straßen, wehe, wenn man mal von so jemandem angefahren wird, das wird dann lustig.

Lieben Gruss,
Mart

*Das Leben ist ein scheiß Spiel - aber die Grafik ist der Hammer*
*The best defense is a good attack*


Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

22.07.2007 19:41
#6 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

@Mart: so eng würde ich das nicht sehen bzw. ich würde das (vorläufige) Nichtanmelden als Resident auch nicht unbedingt als verdammungswürdiges Vergehen einstufen.

Vor allem auch deshalb, weil ja niemand dadurch benachteiligt oder geschädigt wird.
Ganz im Gegenteil, generell bringt sich der nicht-Angemeldete um diverse Vorteile, z.B. den Rabatt für innerspanische/interinsulare Flüge oder Fährpassagen usw..

Ich kenne auch zahlreiche Beispiele, bei denen es gar nicht ganz klar ist, ob sie sich nun resident melden müssen oder nicht, weil deren tatsächliche jährliche Aufenthaltsdauer in Spanien bzw. auf den Canarias aus geschäftlichen oder sonstigen Gründen immer variiert und manchmal gar nicht mehr nachzuvollziehen ist, ob man letztendlich mehr als 180 Tage anwesend war.

Für Unentschlossene gibt es nach wie vor eine ebenso elegante wie legale Lösung:
Man melde zunächst mal nur den WOHNSITZ beim zuständigen Ayuntamiento an (empadronamiento).
Ich selbst habe das jahrelang so gemacht und sogar über all diese Zeit wurde mir nach Vorlage des entsprechenden Wisches (war immer so ein Zettelchen im DIN a6-Format) der Descuento für Flug- und Schiffspassagen gewährt.

Doro hat schon Recht.
Man sollte und kann das ruhig locker sehen.
Anders verhält es sich natürlich konkret ab dem Zeitpunkt, an dem man aktiv am ökonomischen Geschehen teilnimmt und das beginnt beispielsweise schon beim Kauf eines Autos bzw. dessen Zulassung.

Die reine (physische) Anwesenheit verlangt aber nicht zwingend gleich und sofort den Residenten-Status.

.

[ Editiert von Franco77 am 22.07.07 19:46 ]

www.kanaren-insider.de

mssilly1973 Offline




Beiträge: 293

22.07.2007 19:56
#7 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Hallo Franco,

verstehe ich Dich richtig, dass ich zum Autokauf die Residencia benötige?
Dann werd ich wohl erstmal eine Weile ohne Auto dastehen, den wenn ich richtig gelesen habe dauert das mit der Residencia immer etwas. Oder?
Also erstmal N.I.E. beantragen und dann Residencia und dann erst Autokauf?
Schnieffffff, ich will doch einfach nur so schnell wie möglich nen Auto.

LG
Silke

Ein Abschied schmerzt immer, auch wenn man sich schon lange darauf freut.
:aufdieknie:

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

22.07.2007 20:51
#8 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Zum Autokauf bzw. zur Zulassung brauchst Du eine NIE.
Und da NIE und Residencia Hand in Hand gehen, ... brauchste demzufolge die Residencia.



Ich habe eben meinen letzten Beitrag nochmal durchgelesen und möchte noch ergänzen:
Wer in D-land KEINEN Wohnsitz mehr hat und NUR noch auf den Islas bzw. in Spanien lebt, braucht NATÜRLICH die Residencia.
Meine (und ich denke auch Doros) "Unbedenklichkeits-Erklärung" bezieht sich selbstverständlich nur auf die Pendler bzw. "Multi-Domiciliares".

.

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Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

22.07.2007 21:01
#9 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Nachtrag @Silke zum besseren Verständnis:

Es ist doch irgendwie auch logisch.
Die Residencia (und die damit verbundene Erfassung per NIE) bedeutet ja de facto, daß Du Deinen 1.-Wohnsitz in Spanien hast.

Es wäre ja genauso in D-land.
Stell Dir mal vor, ein NICHT in D-land ansässiger Franzose, Russe oder Chinese möchte sein in D-land gekauftes Auto dort zulassen, obwohl er quasi dort nur mal sporadisch ein paar Tage oder Wochen verbringt.
Mission impossible!!
Und das mit gutem Grund und Recht.
Nur wer in D-land ANSÄSSIG ist, kann dort (genau gesagt beim Landratsamt SEINER Heimatgemeinde) sein Vehikel zulassen.

Ääähhh ... also besser kann ichs leider nicht erklären ...



.

www.kanaren-insider.de

hugo11 Offline




Beiträge: 1.735

22.07.2007 21:06
#10 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Zitat
Gepostet von Franco77
Nachtrag @Silke zum besseren Verständnis:


Es wäre ja genauso in D-land.
Stell Dir mal vor, ein NICHT in D-land ansässiger Franzose, Russe oder Chinese möchte sein in D-land gekauftes Auto dort zulassen, obwohl er quasi dort nur mal sporadisch ein paar Tage oder Wochen verbringt.
Mission impossible!!
Und das mit gutem Grund und Recht.
Nur wer in D-land ANSÄSSIG ist, kann dort (genau gesagt beim Landratsamt SEINER Heimatgemeinde) sein Vehikel zulassen.

Ääähhh ... also besser kann ichs leider nicht erklären ...



.



Besser gehts auch nicht Franco!

Gruß
Stephan

http://www.stephan-engel.de
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2 Chancen, ein Tor, das nenn ich 100 prozentige Chancenauswertung

B E A Offline



Beiträge: 1.693

22.07.2007 21:37
#11 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

............um die Verwirrung komplett zu machen, die Frage, ist die Residencia seit April nicht abgeschafft?
...........Bea

mssilly1973 Offline




Beiträge: 293

22.07.2007 22:24
#12 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Danke Franco für die schnelle Antwort, nur damit ich nicht nochmal alles durchsuchen muss, wie lange dauert es ungefähr die Residencia zu bekommen ?
Die N.I.E Beantragung wird irgendwie über meinen Arbeitgeber geregelt, die Residencia nicht.
PS:Ich behalte zusätzlich noch meinen Wohnsitz in DE

LG
Silke

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:aufdieknie:

C A R L O Offline




Beiträge: 50

22.07.2007 22:32
#13 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

amigos!

Ja, wie ich mal las, ist dies abgeschafft worden (in der Eu darf ja jeder da arbeiten und wohnen, wie es ihm gefällt) und zwar durch ein Dekret (oder wie das heißt) des Königs. Nur, bis es in den Amtsstuben der spanischen Bürokratie ankommt bzw. vom Staat direkt als Gesetz verabschiedet wird, vergehen (so, wie in D) Äonen!

gruß - Carlo (el toro)

coger al toro por los cuernos

mssilly1973 Offline




Beiträge: 293

22.07.2007 22:35
#14 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

@ Carlo, wenn ich das richtig gelesen hab ist sie nicht abgeschafft, sondern nur die Plastikkarte durch ein "Papierwisch" ersetzt worden.

LG
Silke

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:aufdieknie:

charly_gc Offline



Beiträge: 496

22.07.2007 22:49
#15 RE: 2 Fragen zum Resident sein Antworten

Also, wenn sich in den letzten monaten das spanische recht nicht gänzlich geändert hat, dann ist folgendes praktikabel,
autokauf , kein problem, man muß nur bezahlen
zulassung... NIE und certificado de empatronato der entsprechenden gemeinde , bei der wird ja auch das auto zugelassen, die steuern für ein jahr zahlen und das wars

mir scheint bei allen artikeln eine frage nicht gestellt: was ist die residencia überhaupt ?
eine aufenthaltsgenehmigung ? entfällt brauch ich als EU-bürger nicht
eine arbeitsgenehmigung ? entfällt brauch ich als °EU-bürger nicht
es gibt die steuerrechtliche residencia und die bedeutet , das ich beispielsweise hier einer geregelten arbeit länger als 180 tagen nachgehe, in diesem fall geht man davon aus, das ich hier ( spanien ) meinen ersten und damit steurwohnsitz habe und damit steurerkärungspflichtig bin
das beispiel rentner: dtsch. rentenempfänger sind von der steuerklärungspflicht ausgenommen, auch wenn sie hier ständig wohnhaft sind , sie sind in D-land steuerklärungspflichtig gemäß abkommen zwischen D und E

warum wurde die residencia durch besagtes papier ersetzt? Weil die Residencia , so wie wir sie bis dahin kannten für EU-Bürger keinen Sinn mehr macht (siehe oben)
Bei Selbstständigkeit, ist man in E automatisch sozialversicherungspflichtig und dieser liegt ein quasi Arbeitsvertrag zu grunde, somit gilt wieder die steuerresidencia (siehe oben). handelt es sich um eine S.L. zum Beispiel so kann der oder die Gesellschafter erklären, das sie in der Gesellschaft keinerlei Aufgaben ausüben und damit entfällt die Sozialversicherungspflicht und die damit einhergehende Steuerresidenz

Alle hier gemachten Äußerungen basieren auf den Informationen meines gutbezahlten amtlich registrierten und zugelassenen spanischen Steuerberaters , (wohlgemerkt nicht Gestors, denn so kann sich jeder nennen,) mit dem ich viele Jahre zusammen arbeite

fazit: autokauf ohne residencia ist möglich
die NIE gibt es wenn es sein muß auch in 5 Tagen vielleicht sogar schneller ( man kann sie auch woanders als in Playa beantragen)
Wohlgemerkt einfuhr eines fahrzeugs kann wieder was anderes sein ( siehe anderen "post" , wenn man einfuhrsteuern sparen will)

So "Lloreter" jetzt bist du gefordert mit der übersetzung des spanischen Steuerrechts lol

Gruß
Charly

PS Es scheint mir ein wenig unklar wie ich es als EU-Bürger fertig bringen kann illegal in Spanien zu sein, wenn ich nicht dieses ominöse Residencia ersatzpapier habe , wenn ich meine NIE ( numero identificacion estranjeros ) habe, damit bin ich polizeilich registriert und gemäß EU-Rechts haben wir EU-Bürger Freizügigkeit betreffs Aufenhalts, der Meldepflicht komme ich mit meinem Empatronato nach .....also hier erscheint mir manches nicht ganz logisch , aber auf alle fälle halte ich es mal mit "Doro" es wird nichts so heiß gegessen........und ganz gewiß nicht in CAnarias

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