ich habe da mal 2 Fragen. Die erste ist zum Thema Residentenkart, da diese ja nicht mehr ausgestellt wird, sondern man ja nur noch diesen Zettel mit der N.i.E bekommt, wie und vor allem wo kann man den die Vorzuege geniessen, die man hat als Resident?
Die andere Frage ist, das ich geheort habe, dass man sich def. beim Ayuntamiento melden muss, wenn man laenger als 180 Tage hier leben will. Aber ich will mich nicht ganz aus Deutschland abmelden, da ich nicht fuer immer hier bleiben werde/will. Ich habe zwar eine tolle Arbeit und bin gluecklich hier, aber mein Herz heangt doch zu sehr an Deutschland. :o) Wuerd mich freuen, wenn mir jemdand was dazu sagen koennte.
Viele Gruesse
-Tadele nicht den Fluß, wenn Du ins Wasser fällst. (aus Indien)- :pueh:
Andrea! erst mal wie geht es dir!Sorry war heute in PDI/Maspalomas und wieder keine Zeit dich zu besuchen!(schaem) Aber mach dich nicht verrueckt! Die Residencia,oder wie sich das Paper heute auch nennt!*gg* ist nicht unbedingt notwendig! es sei denn, du moechtest oefter dich mal an der Politik(Wahlen) beteiligen,oder tingelts oefter mal mit der Faehre oder Avion zwischen den Inseln/Festland hin u.her! dann gibts Rabbatt,LOL Und in España besteht zwar auch eigentlich eine Meldepflicht,ABER,ist auch nicht "Lebensnotwendig"*g und auch kein Problem dies beim Ayuntamento(in Maspalomas) zu erledigen! Keiner wird dir etwas "anhaben" oder gar "verknasten" wenn du beides nicht hast! Du hast eine Nie!? wenn die Arbeit passt, auch eine Sozialversicherungsnummer! Y ESTA... Was willst du mehr? BE HAPPY!!
Klar die Residencia wurde abgeschafft aber der neue EU Wisch ist PFLICHT!!!!!!!!!!!! Nicht nur wegen den Vorteilen. Aber hier wird ständig was anderes erzählt. Bereits ausgestellte Residencia bleiben und dann brauchen auch diese Personen den neuen Schein. Dieser hat mit Reisepass vorzulegen wenn er benötigt wird. Nicht praktisch aber ist so. S
Nachfragen bei der Policia haben mir dieses bestätigt! Es ist sonst strafbar. SOll jeder mal selbst nachfragen. Auch hat eine Wohnung hier ab 180 Tagen dauer im Jahr (auch verteilt im jahr) angemeldet zu sein. Ich würde mich auf so einen halbillegalen scheiss nicht einlassen.
ZitatGepostet von doro1 Keiner wird dir etwas "anhaben" oder gar "verknasten" wenn du beides nicht hast!
Naja, DAS ist ja auch eine tolle Einstellung. Damit kann man auch ständig Schwarzfahren oder über rote Ampeln oder unangeschnallt, so lange es keiner mitbekommt..
Hier düsen wohl auch so einige ohne jede Versicherung mit ihrer alten Karre durch die Straßen, wehe, wenn man mal von so jemandem angefahren wird, das wird dann lustig.
Lieben Gruss, Mart
*Das Leben ist ein scheiß Spiel - aber die Grafik ist der Hammer* *The best defense is a good attack*
@Mart: so eng würde ich das nicht sehen bzw. ich würde das (vorläufige) Nichtanmelden als Resident auch nicht unbedingt als verdammungswürdiges Vergehen einstufen.
Vor allem auch deshalb, weil ja niemand dadurch benachteiligt oder geschädigt wird. Ganz im Gegenteil, generell bringt sich der nicht-Angemeldete um diverse Vorteile, z.B. den Rabatt für innerspanische/interinsulare Flüge oder Fährpassagen usw..
Ich kenne auch zahlreiche Beispiele, bei denen es gar nicht ganz klar ist, ob sie sich nun resident melden müssen oder nicht, weil deren tatsächliche jährliche Aufenthaltsdauer in Spanien bzw. auf den Canarias aus geschäftlichen oder sonstigen Gründen immer variiert und manchmal gar nicht mehr nachzuvollziehen ist, ob man letztendlich mehr als 180 Tage anwesend war.
Für Unentschlossene gibt es nach wie vor eine ebenso elegante wie legale Lösung: Man melde zunächst mal nur den WOHNSITZ beim zuständigen Ayuntamiento an (empadronamiento). Ich selbst habe das jahrelang so gemacht und sogar über all diese Zeit wurde mir nach Vorlage des entsprechenden Wisches (war immer so ein Zettelchen im DIN a6-Format) der Descuento für Flug- und Schiffspassagen gewährt.
Doro hat schon Recht. Man sollte und kann das ruhig locker sehen. Anders verhält es sich natürlich konkret ab dem Zeitpunkt, an dem man aktiv am ökonomischen Geschehen teilnimmt und das beginnt beispielsweise schon beim Kauf eines Autos bzw. dessen Zulassung.
Die reine (physische) Anwesenheit verlangt aber nicht zwingend gleich und sofort den Residenten-Status.
verstehe ich Dich richtig, dass ich zum Autokauf die Residencia benötige? Dann werd ich wohl erstmal eine Weile ohne Auto dastehen, den wenn ich richtig gelesen habe dauert das mit der Residencia immer etwas. Oder? Also erstmal N.I.E. beantragen und dann Residencia und dann erst Autokauf? Schnieffffff, ich will doch einfach nur so schnell wie möglich nen Auto.
LG Silke
Ein Abschied schmerzt immer, auch wenn man sich schon lange darauf freut. :aufdieknie:
Zum Autokauf bzw. zur Zulassung brauchst Du eine NIE. Und da NIE und Residencia Hand in Hand gehen, ... brauchste demzufolge die Residencia.
Ich habe eben meinen letzten Beitrag nochmal durchgelesen und möchte noch ergänzen: Wer in D-land KEINEN Wohnsitz mehr hat und NUR noch auf den Islas bzw. in Spanien lebt, braucht NATÜRLICH die Residencia. Meine (und ich denke auch Doros) "Unbedenklichkeits-Erklärung" bezieht sich selbstverständlich nur auf die Pendler bzw. "Multi-Domiciliares".
Es ist doch irgendwie auch logisch. Die Residencia (und die damit verbundene Erfassung per NIE) bedeutet ja de facto, daß Du Deinen 1.-Wohnsitz in Spanien hast.
Es wäre ja genauso in D-land. Stell Dir mal vor, ein NICHT in D-land ansässiger Franzose, Russe oder Chinese möchte sein in D-land gekauftes Auto dort zulassen, obwohl er quasi dort nur mal sporadisch ein paar Tage oder Wochen verbringt. Mission impossible!! Und das mit gutem Grund und Recht. Nur wer in D-land ANSÄSSIG ist, kann dort (genau gesagt beim Landratsamt SEINER Heimatgemeinde) sein Vehikel zulassen.
Ääähhh ... also besser kann ichs leider nicht erklären ...
ZitatGepostet von Franco77 Nachtrag @Silke zum besseren Verständnis:
Es wäre ja genauso in D-land. Stell Dir mal vor, ein NICHT in D-land ansässiger Franzose, Russe oder Chinese möchte sein in D-land gekauftes Auto dort zulassen, obwohl er quasi dort nur mal sporadisch ein paar Tage oder Wochen verbringt. Mission impossible!! Und das mit gutem Grund und Recht. Nur wer in D-land ANSÄSSIG ist, kann dort (genau gesagt beim Landratsamt SEINER Heimatgemeinde) sein Vehikel zulassen.
Ääähhh ... also besser kann ichs leider nicht erklären ...
Danke Franco für die schnelle Antwort, nur damit ich nicht nochmal alles durchsuchen muss, wie lange dauert es ungefähr die Residencia zu bekommen ? Die N.I.E Beantragung wird irgendwie über meinen Arbeitgeber geregelt, die Residencia nicht. PS:Ich behalte zusätzlich noch meinen Wohnsitz in DE
LG Silke
Ein Abschied schmerzt immer, auch wenn man sich schon lange darauf freut. :aufdieknie:
Ja, wie ich mal las, ist dies abgeschafft worden (in der Eu darf ja jeder da arbeiten und wohnen, wie es ihm gefällt) und zwar durch ein Dekret (oder wie das heißt) des Königs. Nur, bis es in den Amtsstuben der spanischen Bürokratie ankommt bzw. vom Staat direkt als Gesetz verabschiedet wird, vergehen (so, wie in D) Äonen!
Also, wenn sich in den letzten monaten das spanische recht nicht gänzlich geändert hat, dann ist folgendes praktikabel, autokauf , kein problem, man muß nur bezahlen zulassung... NIE und certificado de empatronato der entsprechenden gemeinde , bei der wird ja auch das auto zugelassen, die steuern für ein jahr zahlen und das wars
mir scheint bei allen artikeln eine frage nicht gestellt: was ist die residencia überhaupt ? eine aufenthaltsgenehmigung ? entfällt brauch ich als EU-bürger nicht eine arbeitsgenehmigung ? entfällt brauch ich als °EU-bürger nicht es gibt die steuerrechtliche residencia und die bedeutet , das ich beispielsweise hier einer geregelten arbeit länger als 180 tagen nachgehe, in diesem fall geht man davon aus, das ich hier ( spanien ) meinen ersten und damit steurwohnsitz habe und damit steurerkärungspflichtig bin das beispiel rentner: dtsch. rentenempfänger sind von der steuerklärungspflicht ausgenommen, auch wenn sie hier ständig wohnhaft sind , sie sind in D-land steuerklärungspflichtig gemäß abkommen zwischen D und E
warum wurde die residencia durch besagtes papier ersetzt? Weil die Residencia , so wie wir sie bis dahin kannten für EU-Bürger keinen Sinn mehr macht (siehe oben) Bei Selbstständigkeit, ist man in E automatisch sozialversicherungspflichtig und dieser liegt ein quasi Arbeitsvertrag zu grunde, somit gilt wieder die steuerresidencia (siehe oben). handelt es sich um eine S.L. zum Beispiel so kann der oder die Gesellschafter erklären, das sie in der Gesellschaft keinerlei Aufgaben ausüben und damit entfällt die Sozialversicherungspflicht und die damit einhergehende Steuerresidenz
Alle hier gemachten Äußerungen basieren auf den Informationen meines gutbezahlten amtlich registrierten und zugelassenen spanischen Steuerberaters , (wohlgemerkt nicht Gestors, denn so kann sich jeder nennen,) mit dem ich viele Jahre zusammen arbeite
fazit: autokauf ohne residencia ist möglich die NIE gibt es wenn es sein muß auch in 5 Tagen vielleicht sogar schneller ( man kann sie auch woanders als in Playa beantragen) Wohlgemerkt einfuhr eines fahrzeugs kann wieder was anderes sein ( siehe anderen "post" , wenn man einfuhrsteuern sparen will)
So "Lloreter" jetzt bist du gefordert mit der übersetzung des spanischen Steuerrechts lol
Gruß Charly
PS Es scheint mir ein wenig unklar wie ich es als EU-Bürger fertig bringen kann illegal in Spanien zu sein, wenn ich nicht dieses ominöse Residencia ersatzpapier habe , wenn ich meine NIE ( numero identificacion estranjeros ) habe, damit bin ich polizeilich registriert und gemäß EU-Rechts haben wir EU-Bürger Freizügigkeit betreffs Aufenhalts, der Meldepflicht komme ich mit meinem Empatronato nach .....also hier erscheint mir manches nicht ganz logisch , aber auf alle fälle halte ich es mal mit "Doro" es wird nichts so heiß gegessen........und ganz gewiß nicht in CAnarias