Mich hat ja schon lange keiner mehr Schätzle genannt (fühle mich geschmeichelt)
Da dieses Thema anscheinend doch nicht sooooo klar ist, hoffe ich, dass Ductreiber erfolg hat
PS. Für mich macht es auch keinen Sinn, als Mieter in einer Mietwohnung eine Gebäudeversicherung abschliessen zu müssen!!!Aber nützt mir ja nichts, wenn das spanische Gesetz das vorschreibt und ich im Schadensfall nicht versichert wäre, gelle Doro1
mir ist natürlich nicht bekannt, wie die Rechtslage bezüglich der Weitergabe von Versicherungskosten vom Vermieter an den/die Mieter auf den Kanaren geregelt ist.
In Deutschland ist es gesetzlich zulässig, dass die Kosten für Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherungen (Feuer/Sturm/Wasser/Glas/Haftpflicht) im Regelfall (Klausel im Mietvertrag) als Betriebskosten an den Mieter belastet werden dürfen.
okay also, grundsätzlich sollte ja jeder eine private Haftpflicht haben. Somit wären dann selbstverursachte Schäden abgedeckt. Aber was ist mit einer Hausratversicherung? Schliesse ich die nur für mein persönliches Eigentum ab, dass ich mit in die Wohnung einbringe, oder muß diese auch für die Möbel, Elektrogeräte, Glas, etc. die ich ja mit angemietet habe, inbegriffen sein?
PS.Vermutlich wird es am einfachsten sein, diekt über einen Immo-Makler ein Mietobjekt anzumieten
hallo frank über wen du deine wohnung anmietest ist ziemlich egal , eines ist sicher der makler wird dir mit freuden auch noch eine versicherung vermitteln, wenn er genügend provision bekommt sorry bin sonst kein freund von smilies
fact ist doch : miete ich eine möblierte wohnug, so sind die möbel und auch andere einrichtungsgegenstände teil des mietvertrages . im mietvertrag wird generell vereinbart , das das objekt und alle zur zeit der übergabe darin befindlichen möbel und gegenstände , bei der rückgabe sich in ordnungsgemäßen zustand befinden müssen. zur absicherung dieser forderung wird in allen fällen ja auch eine kaution hinterlegt, die eventuelle sachschäden abdecken soll. ich behaupte mal, das in den letzten wochen hier ein thema aufgekommen ist, was bis dato keinen interessiert hat. ich muß mit einem lächeln daran denken, das jemand versucht eine hausratversicherung in kombination mit einbruch und diebstahl abzuschließen, die auflagen der versicherungen sind so immens , was die vorsorgemaßnahmen angeht, daß man am besten eine zelle im gefängnis anmietet, dort könnten die auflagen dann wohl erfüllt sein in deinem falle frank sage ich mal , komm auf die insel und schau dir ein objekt aus , das du anmieten möchtest , durch wen auch immer und dann ist es dir überlassen dir auskünfte bei einer versicherung wie mapfre, axa, zürich oder allianz etc. zu holen; die jungs sind alle da und werden dir genau wie in deutschland gern eine versicherung aufschwatzen . solltest du in einer der ehemaligen touristisch genutzten anlagen einen bungalow anmieten was ja meist neuankömmlinge machen , so ist die gebäudeversicherung teil der sogenannten communidad und mit der hast du nichts am hut , du zahlst deine miete und wenn du wieder ausziehst wirst du um deine kaution kämpfen müssen um sie wieder zubekommen. man sollte die pferde nicht scheu machen, meine meinung
Hola Charly, Super lieben Dank für Deine ausführliche Aussage.
Weißt du, eigentlich hatte ich mir bisher über dieses Thema keinen Kopf gemacht gehabt. Aber nachdem Brand und einigen unterschiedlichen Aussagen in diversen Foren, hat mich das dann doch beschäftigt und sogar verunsichert. Aber Du hast vollkommen recht!!! Zuerst einmal suche ich mir ein geeignetes Mietobjekt. Schliesse eine private Haftplicht und eine kleine Hausratversicherung ab.
Denke, damit müßte ich, wie auch in Deutschland, abgesichert sein.
nach meinen Erkenntnissen gilt in Deutschland folgendes:
Die Haftpflichtversicherung deckt (im vereinbarten Rahmen) die Schadensverursachung am fremden Eigentum ab, auch Personenschäden. Es gibt jedoch zahlreiche Einschränkungen, wie z.B. Schadensverursachung am Eigentum der/des Lebensgefährtin/Lebensgefährten.
Bei Selbstständigen kann sowohl der geschäftliche als auch der private Bereich, incl. Lebensgefährtin/Lebensgefährte in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Die in meiner Mitteilung an Doro erwähnte Haftpflichtversicherung (Weiterbelastung an den Mieter) bezieht sich nur auf das Immobilieneigentum und die daraus resultierenden Risiken des Vermieters.
Die Hausratversicherung gilt nur für den eigenen Besitzstand, nicht für angemietete Gegenstände. Damit im Schadensfall die Hausratversicherung regreßpflichtig gemacht werden kann, ist als Faustregel pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens € 500,00 anzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass keine Unterversicherung besteht und voller Schadensersatz, gemäß Deckungssumme, geleistet wird (Wiederbeschaffungswert). Schäden, die durch bauliche Mängel entstehen, sind über die Haftpflichtversicherung des Vermieters zu regulieren, bei Brandschäden (Kabelbrand)muß die Polizei informiert werden.
koni, danke für den text. ich werde das ganze mal mit meinem freund und anwalt durchsprechen, denke aber schon jetzt, das sich der text auf gebäude bezieht, die als ganzes gemietet wurden nicht auf einzelnen wohnraum. aber das kann man ja erfragen , was mich stört ist der hinweis auf das versicherungsbüro, da bekomme ich einen schalen geschmack im mund , sorry, meine meinung