Ich hab meine Anmeldung vorletzte Woche hinter mich gebracht. Außer der Rassistin im Rathaus, gab es keine Probleme. Aber nun gut, jeder so kompliziert wie er mag.
In the night time when the world is at it's rest. You will find me. In the place I know the best. Dancin' shoutin'. Flying to the moon. Don't have to worry. 'Cause I'll be come back soon.
@ DORO dieser Schwachsinn kommt direkt von der Policia Lokal in San Fernando! das war der Stand im Februar. Das Ayutamiento hat diese Angaben bestätigt. Wie es jetzt ist Null Ahnung das öndert sich hier ja fast wöchentlich
:herzflagge:Legt mir ruihg Steine in den Weg, ich baue mir eine Treppe daraus!:herzflagge:
Hola rene..und alle die es interessiert,hab dieses im Februar mal gepostet,(Residentenecke) War Ende Mai mit Mitgliedern den ganzen Kram erledigen.ausser den Kosten (jetzt 15.90) hat sich nix geaendert!!
A) Die Residencia gibt es nicht mehr. Jeder Ausländer aus einem EU-Land, der sich länger als 3 Monate am Stück in Spanien aufhält, ist stattdessen verpflichtet, sich im Lauf der kommenden 3 Monate in das neue Register eintragen zu lassen. Als Beleg gibt es ein grünes Zertifikat im DIN-A-4 Format. B) Alle, die noch eine gültige Residencia haben, müssen sich erst nach Ablauf ihrer Residencia eintragen lassen. C) Wer einmal eine Residencia hatte, die nach Änderung der Vorschriften nicht verlängert werden musste, da der Betroffene z.b. in Spanien arbeitet, muss sich im Lauf der kommenden 3 Monate eintragen lassen D) Nachdem das neue Gesetz im spanischen Staatsanzeiger (BOE Boletin Oficial del Estado) veröffentlicht wurde, ist es in Kraft und allgemein gültig. E) Der Eintrag erfolgt bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeria) und bei der Policia Nacional in verschiedenen Städten F) Die Gebühr beträgt derzeit Euro 6,70 G) Abtragsformular und Zahlbescheid sind bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeria) und der Policia National erhältlich H) Vorzulegen sind ein gültiger Pass oder Personalausweis, die NIE und ggfs. Der Nachweis über einen Eintrag beim Einwohnermeldeamt/Rathaus (Certificado de empadronamento) I) Der Eintrag ins neue Residentenregister ist einmalig und muss nicht , wie bislang die Residencia, verlängert werden.
So informiert das spanische Generalkonsulat die Anfrager.
Schon anders, als manche das hier berichten!
Salu2
M.d.A.
Zitat Wortlaut des Informationsschreibens:
Information zur Beantragung und Erteilung der NIE (Número de Identidad de Extranjero)
Allgemeines:
A) Der Antrag zur Erteilung einer NIE sollte persönlich bei der zuständigen Behörde in Spanien erfolgen (in der Regel bei der Policía Nacional); und zwar dort wo sie planen zu wohnen/arbeiten bzw. eine Immobilie kaufen/verkaufen/mieten, oder sonstige steuerlich relevanten Verpflichtungen (Bankkonto, Erbschaft, etc.) haben.
B) Das Spanische Generalkonsulat stellt keine NIE Nummern aus. Seine Funktion beschränkt sich darauf, eine Schnittstelle zwischen dem Antragsteller und der zuständigen Behörde zu bilden, indem es den Antrag weiterleitet, in Fällen, bei denen ein persönlicher Antrag in Spanien nicht möglich ist.
Antrag:
Bei Anträgen, die in diesem Generalkonsulat abgegeben werden, ist folgendes zu beachten:
1) Der Antragsteller muss persönlich in der Zeit zwischen 9.00 und 13.30 Uhr, Montag bis Freitag, erscheinen (keine Terminvereinbahrung erforderlich).
2) Das Antragsformular (EX-14) kann vorab aus dem Internet geladen werden, von der Seite des spanischen Innenministeriums: www.mir.es (unter „Información sobre trámites“ / “Modelos de solicitud“ / ”Extranjería“ / “Modelos de solicitud“); die Unterschriftsleistung erfolgt Vorort.
3) Der Antragsteller muss sich mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen, zudem wird hiervon eine Fotokopie dem Antrag beigelegt.
4) Pro Antragsteller muss ein ausreichend frankierter und an sich selbst adressierter Rückumschlag abgegeben werden (normaler Briefumschlag mit € 0,55), in dem das Generalkonsulat das entsprechende Zertifikat mit der erteilten NIE Nummer an den Antragsteller weiterleitet, sobald es hier eingetroffen ist.
5) Von dem Moment der Abgabe und Weiterleitung an, können wir keine weiteren Auskünfte zum Stand des Antrags erteilen, diesbezügliche Anfragen können nur direkt von der zuständigen Behörde beantwortet werden:
Dirección General de la Policía Unidad de documentación de extranjeros C/. General Pardiñas, 90 28006 Madrid Tel.: +34 91 32268-24 (-26, -27)
schöne Info war auch weitesgehends so! aber wie gesagt uns sagte man bei der policia die NIE gibts nur imzusammenhang mit der residencia, die wir übrigens haben! keine Karte sondern das DIN A4 Blatt. Mittlerweile die Neue unbefristete Residencia! das war im März!
Die Infos vom konsulat die hier jetzt stehen hatten wir auch und wir mussten feststellen das die total veraltet sind, und das so nicht mehr gehandhabt wird. Aber wer weiss hier ändert sich eh alle paar wochen was! *lach*
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Jeder macht mal verzeihliche Fehler. Aber ein angeblicher Schriftsteller?????
Zu Einem tut mir Dein Umgang mit der deutschen Sprache weh. Zum Anderen. Hast Du den Schwachsinn und die Gegensätze die Du da schreibst selbst mal durchgelesen??? Kommentare die von Kennern gemacht werden, werden ignoriert oder angezweifelt von einem der die Sprache nicht beherrscht und Null Ahnung hat.
Auch in Deutschland gibt es Nummern z. Bspl. im Pass, Rentenversicherung und alles andere . Da würde es keinem einfallen solche erhebenden Discussionen über Nummern zu führen.
Ach ich gebs auf!! Nicht umsonst war der Hinweiss auf die Residentenecke(2.Seite) wenn mann/frau aber zu faul zum lesen ist,,,tztztz..Dort jedenfalls wurde das Thema schon ausfuehrlich erlaeutert!!
Rene,du hast uebrigens keine Residencia!! die gibt es nicht mehr!!! das "Blaettchen" ist ein Eintrag ins Zentralregister fuer Auslaender,welches gleichzeitig eine Nie-nr.beinhaltet! (Alles in der "Resiecke" nachzulesen) Die Eingangsfrage des Users:razaa,oder wie hies er doch gleich?,war ja ob er mit einem 3 Monatsmietvertrag auch die Nie bekommt!? Meine Antwort waere da ein klares JA!!