bin neu hier. Ich und mein Freund wollen wie so viele nach Gran Canaria auswandern. Wollen uns aber erstmal 3 Monate umschauen, obs uns überhaupt zusagt. Wir haben jetzt die Möglichkeit einen Bungalow für 500 Euro im Monat für 3 Monate anzumieten. Jetzt zu meiner Frage. Kann man mit einem 3 monatigem Mietvertrag auch eine NIE-Nummer beantragen? Oder ist dazu ein Jahresvertrag notwendig? Wie funktioniert die Ummeldung auf Gran Canaria? Weil wir nicht wissen, ob wir danach noch in diesem Bungalow wohnen oder woanders.
Hallo Anna, um auf deine frage zu antworten, vorab eine erklärung: die NIE nummer heißt zu deutsch Ausländer-Registrierungs und Identifizierungs-Nummer Damit sollte eigentlich schon klar sein um was es sich handelt. Für einen dreimonats mietvertrag brauchst du keine registrierung. Jedem EU-bürger ist es freigestellt sich bis zu 6 monaten in jedwedem EU- Mitgliedsland ohne registrierung aufzuhalten. Die NIE nummer kann jeder ausländer in spanien beantragen um sich polizeilich registrieren zu lassen. Mit anderen Worten man wird polizeilich erfasst und das war es ! die NIE nummer hat keine weiteren Konsequenzen. Anders sieht es mit der Residenz aus dieser antrag hat konsequenzen, denn du erklärst damit deinen ersten und damit steuerwohnsitz in spanien bzw wenn du die residenz hier beantragst in gran canaria. Für deinen 3-monats Mietvertrag brauchst du aber eben weder NIE noch Residenz
Wir beabsichtigen aber dort Arbeit zu suchen und falls sich etwas ergeben sollte, würden wir auch länger bleiben. Und die N.I.E. Nummer brauche ich ja für eine Arbeitsstelle. Oder?
Oh super vielen Dank. Hab dazu auch gleich wieder ein paar Fragen :-) Apellido ist doch der Nachname? Warum wollen die dann den Vornamen meines Vater und meiner Mutter? Was heißt Estado Civil ? Zivil Staat? Was muss ich da ankreuzen? und beim Geschlecht H oder M Ich kenne nur feminino und masculino oder Hombre und?
ZitatGroteske Bürokratie sorgt für Verwirrung bei den Ausländern Abstruse Vorschriften, lahmende Genehmigungsverfahren, Behördenwillkür - wer hat nicht schon einmal haarsträubende Erlebnisse in spanischen Amtsstuben gehabt.
Die Anmeldeformalitäten für in Spanien lebende europäische Ausländer sollten vereinfacht werden und so wurde mit dem Erlass vom 27. November 2007 der Residenten-Ausweis (Tarjeta de Residencia) abgeschafft. Wer sich in Spanien niederlässt, muss sich jetzt nur noch im polizeilichen Zentralregister für Ausländer eintragen.
02.05.2008 - Die Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (Empadronamiento) ist nicht mehr zwingend, aber man benötigt dieses wichtige Dokument unter anderem für die Schuleinschreibung der Kinder und für den Anspruch auf ärztliche Behandlung in Spanien.
Bis dato reichte für den Eintrag ins Einwohnerverzeichnis das Vorzeigen des Personalausweises sowie der Nachweis einer Wohnanschrift aus. Nun müssen alle EU-Bürger beim Einwohnermeldeamt zusätzlich den vorherigen Eintrag ins Ausländerregister vorweisen.
Was zunächst als Vereinfachung gedacht war, stellte sich schnell als menschenfremde Bürokratie heraus. Stundenlanges Schlangestehen vor Teneriffas Polizeidienststellen ist das Ergebnis.
Teilweise ergeben sich sogar regelrecht absurde Situationen, zum Beispiel dann, wenn man sich im Ausländerregister eintragen will und man dort die Wohnsitzbescheinigung verlangt, die ja wiederum abhängig ist von der vorherigen Eintragung in eben dieses Register.
Paradox ist außerdem die Tatsache, dass diese neue Regelung für alle übrigen Einwanderer aus Nicht-EU- bzw. Drittländern nicht gilt. Diese können sich nach der alten, einfachen Regelung direkt im Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde anmelden. Vereinigungen von rumänischen und bulgarischen Einwanderern, die zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den Neuanmeldungen in Spanien, fühlen sich diskriminiert.
Bei den Meldebehörden selbst stößt diese Interpretation des neuen Gesetzes durch das nationale Statistikamt ebenfalls auf völliges Unverständnis. Kanaren Express
Je nach Auslegung brauchst Du für die NIE entweder zunächst ein Empadronamiento, geht nur mit Mietvertrag oder nicht.
Nach dreimonatiger Aufenthaltsdauer in Spanien ist jeder verpflichtet, sich im so genannten Ausländerregister (Registro Central para Extranjeros) bei der Ausländerbehörde, auf den Canarias die Policia Nacional, einzutragen.
1. Zunächst bittet man um einen Termin bei der Policia Nacional (derzeitige Wartezeit ca. 2 Monate).
2. Zum Termin benötigt man ein Antragsformular, einen gültigen Pass oder Personalausweis, eine Meldebescheinigung des Bürgermeisteramtes ??????, sowie den Beleg, dass eine Gebühr im Moment der Ausstellung bezahlt wurde. Alle Dokumente müssen mit jeweils einer Fotokopie eingereicht werden.
3. Dann erhält man ein Zertifikat als Bestätigung, dass man ins Auslandsregister eingetragen ist (Certificado de Registro como Residente Comunitario). Ausweisen kann man sich jetzt nur noch mit seinem gültigen Ausweisdokument, sprich Pass oder Personalausweis in Zusammenhang mit diesem Zertifikat.
Nun ist man berechtigt, sämtliche Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen, welche auch der kanarische Mitbürger erhält: preiswerter aufs Festland oder zwischen den Inseln zu fliegen, Loro Parque, Schwimmbad, etc. Damit ist man als Ausländer seiner Meldepflicht nachgekommen. Die Meldebescheinigung der Bürgermeisterämter reicht für die Rabatte nicht mehr.
Lange Wartezeiten bei der Polizei. Je nach Aufkommen und Lust und Laune der Amtswalter kannst Du von 4 - 6 Stunden Wartezeit ausgehen und wundere Dich nicht über die Räume, in denen Du warten musst. Sie ähneln teilweise Vernehmungsräumen des Geheimdienstes. Es ist halt eine "Ausländerabteilung". Häufig passierte es schon, dass man Wartende in den Räumen vergaß und sie kurz vor Feierabend dann bat, am nächsten Tag wiederzukommen. Kein Scherz!
ZitatDas staatliche Statistikamt INE (Instituto Nacional de Estadística de España) in Spanien hat herausgefunden, dass in Spanien beinahe jeder fünfte Einwohner unterhalb der Armutsgrenze lebt.
Genau 19,8 Prozent der Spanierinnen und Spanier sind von Armut betroffen. Besonders ältere Menschen in Spanien trifft die Armut, von den über 65jährigen gilt jeder Dritte als arm, bei den unter 16jährigen ist es jeder vierte Einwohner.
Auch das Durchschnittseinkommen in Spanien wurde von der INE ermittelt, dies liegt bei 22.418 Euro pro Jahr. Allerdings ist es regional sehr unterschiedlich. In Madrid liegt das Durchschnittseinkommen bei 27.540 Euro, während es in der Extremadura nur bei 17.630 Euro liegt. Das staatliche Statistikinstitut INE ist die spanische Entsprechung zum Statistischen Bundesamt in Deutschland.
Das nur zu denen, die uns die Zahlen liefern.
Jetzt mal zu den Auswanderungswilligen, die ja wie Pilze aus dem Boden schießen.
Die INA hat gerade die neuesten Arbeitslosenzahlen für die Canarias veröffentlicht.
Mein lieber Canario, das lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen, weil Krisen auf dem Festland sich auf den Canarias immer noch ein wenig verschlimmert entwickeln.
Hier mal der Anstieg der Arbeitslosenzahlen auf den CANARIAS innerhalb der letzten 12 Monate. (In Klammern die Zahlen vor 12 Monaten)
Gran Canaria: 80.011 (62.164)
Tenerife: 67.687 (50.416)
Lanzarote: 10.432 (6.738)
Fuerteventura: 8.415 (5.473)
La Palma 7.403 (5.984)
La Gomera: 1.254 (960)
El Hierro 622 (517)
Seit acht Monaten steigt übrigens die Zahl der Arbeitslosen in Spanien.
Im Durchschnitt sind die Arbeitslosenzahlen auf den Canarias in den letzten 12 Monaten um 29,70 % angestiegen. Abora hilf uns, kann ich da nur sagen.
Für Auswanderungswillige jetzt eine Art Wort zum Sonntag.
Bleibe im Lande und nähre dich redlich. Zitat: Ist das der erhobene Zeigefinger der Großmutter, die vor frechen Abenteuern warnt? Nein, es steht in Psalm 37 und stammt aus dem dritten Vers.
"Die Gottlosen ziehen das Schwert und spannen ihren Bogen, dass sie fällen den Elenden und Armen und morden die Frommen", heißt es dort.
In dem Spruch steckt ein Aufruf zu Selbstdisziplin und Gewaltlosigkeit, wie er auch der Bergpredigt im Neuen Testament würdig wäre.
Es ist freilich ein antirevolutionärer Satz und eine harte moralische Herausforderung. Er warnt die Menschen davor, den Kampf gegen das Böse auf eigene Faust aufzunehmen.
Eine Kapitulation vor den Zuständen bedeutet das allerdings nicht: Nicht davonlaufen, so lautet die Botschaft. Einer der Schlussverse fasst die zähe Hoffnung auf Veränderung zusammen:
"Ich sah einen Gottlosen, der pochte auf Gewalt und machte sich breit und grünte wie eine Zeder. Dann kam ich wieder vorbei; siehe, da war er dahin."
Bibelfest?
Für einen neuen Anfang dürften die CANARIAS derzeit wohl nicht besonders geeignet sein, es sei denn, man hatte woanders schon ausgesorgt.
nach allem was ich hier erlebt habe in den Jahren, unterschreibe ich diesen Satz, ich habe in den letzten beiden Jahren nur die Jungs im Yumbo erlebt, die es geschafft haben......viel mehr, die es nicht geschafft haben.........leider.....deswegen immer die Aufforderung, genügend Geld mit zu bringen..... ein soziales Netz wie in Deutschland existiert hier nicht bea
Wenn man selbst in Alemania nicht mit beiden Füßen auf der Erde stehen kann, sollte man seine Zukunft garantiert nicht im Ausland und vor allen Dingen nicht in Spanien sehen. Mit sowenig Vorwissen soll man bitte den Schatten der heimatlichen Dorfkirche nie aus den Augen lassen. Bleibt Zu Hause.
2 Monate Wartezeit? Ich bin einfach so zur Polizei und zum Rathaus. Nach 2 Stunden hatte ich den grünen Wisch in der Hand.
In the night time when the world is at it's rest. You will find me. In the place I know the best. Dancin' shoutin'. Flying to the moon. Don't have to worry. 'Cause I'll be come back soon.
Man sollte vielleicht zu bedenken geben das die Bürokratie hier ihre regeln gerne mal kurzfristig ändert. Bei mir beispielsweise hies es schon ohne Regestrierung im ayutamiento mit mietvertrag keine residencia und keine NIE, und Ohne residensica gibt es wohl auch keine NIE mehr!.
denn Wir haben von der Policia die NIE nur erhalten unter der bedingung gleichzeitig die residencia zu beantragen, als begründung gab man uns an das man (ha ha ha) momentan mehr NIE Nummern verwalten würde als Einwohner und das man dem ganzen einheit gebieten würde. Ferne ist es nun auch Pflicht das Große Din A4 Blatt (Die neue Residencia!) 24 Stunden am Tag mit sich herum zu schleppen wird man ohne erwischt und es stellt sich raus das man resident ist muss man eine Strafe zahlen. Eine Kopie ist nicht ausreichend man muss das original bei sich führen.
Bin ja mal gespannt, wie jetzt die ganz aktuellen regeln sind.
Ferner hat man uns auch ne menge informationen vor unserem weggang aus deutschland gegeben die alle NICHT MEHR aktuell waren, als wir die NIE und Residencia beantragten. Man muss sogar mittlerweile angeben wie lange man vor hat zu Bleiben (Beim Ayutamiento!)und welchen Bildungstand man hat, ebenso was man hier machen möchte.
Aber bei der gegenwärtigen Wirtschaftlage der Kanaren kann ich das sogar sehr gut verstehen.
Darüber hinaus ist auch zu erwähnen das die Amtsprache SPANISCH ist und man nur noch einen Antrag erhäält wenn man Spanisch spricht oder aber jemenaden dabei hat der Übersetzt.
:herzflagge:Legt mir ruihg Steine in den Weg, ich baue mir eine Treppe daraus!:herzflagge:
Hahahaha..welcher "Resi" hat dir denn diesen Schwachsinn aufgelabert!??? Ich fass es manchmal nicht mehr!! werde auch mich in Zukunft zurueck halten!! Die "Newcommer" wissen ja alles besser",boah..dabei machen sie sich selbst alles komplizierter als es ist!!!