Folgender Artikel dürfte für Rückwanderer interessant sein:
ZitatArbeitslosengeld bei Rückkehr nach Deutschland? Wer hätte das gedacht? Wer auswandert und später nach Deutschland zurückkehrt hat Anspruch auf Arbeitslosengeld - unter bestimmten Voraussetzungen.
Vor dem auswandern macht es Sinn sich eine Exit-Strategie zu überlegen. Was passiert wenn es im Auswanderungsland nicht klappt wie erwartet? "Erhalte ich Arbeitslosengeld wenn ich wieder nach Deutschland zurückkehre?", hat Kevin gefragt. Auswandern.de liefert die Antwort im Gespräch mit Ingo Ostermann, Berater für Auslandsbeschäftigung bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesanstalt für Arbeit. ²
"Anspruch auf Arbeitslosengeld hat wer drei Voraussetzungen erfüllt", erklärt Ingo Ostermann: "Der Antragsteller muss den Antrag persönlich stellen; er muss die Anwartschaftszeit erfüllen und er muss in den letzten 24 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein".
Was bedeutet das für die Arbeitslosenansprüche von Auswanderern?
Auswanderer erhalten nur dann Arbeitslosengeld bei der Rückkehr nach Deutschland wenn sie als Deutsche Staatsbürger in einem Land der EU, der EWG oder der Schweiz gelebt haben. Jeder der in ein anderes Land ausgewandert ist, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
"Das ist natürlich nicht die einzige Vorausetzung", so der ZAV-Berater. Ingo Ostermann geht in die Details: "Wie die Arbeitszeiten im Ausland anerkannt werden ist unter anderem in der EU Verordnung 1408 aus dem Jahre 1971 festgelegt. Der Nachweis der Arbeitszeiten erfolgt über das Formular E301" - im Grunde ist das ein umgeschriebener Arbeitsnachweis.
Deutsche die in der Schweiz gearbeitet haben, sind damit schon aus dem Schneider - sofern Sie auch sonst die gleichen Kriterien erfüllen wie Arbeitslose in Deutschland (siehe oben). Wer in ein anderes EU- oder EWG-Land ausgewandert ist, muss aber noch eine weitere Bedingung erfüllen: Der ehemalige Auswanderer muss vor seinem Arbeitslosengeld-Antrag eine Zeit lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt haben.
Wie lange? "Entsprechend dem üblichen Geschäftsgebahren"", lautet die offizielle Regelung sagt Rückkehrer-Berater Ostermann: "Wie lange das genau ist - das ist nicht festgelegt. Ein Tag ist jedenfalls nicht ausreichend."
Wer also...
- in einem Land der EU, EWG oder der Schweiz sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (Nachweis Formular E301) - in den letzten 24 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig tätig war - die Anwartschaftszeiten erfüllt - und - im Fall eines EU oder EWG Landes - nach seiner Rückkehr und vor dem Arbeitlosenantrag "geschäftsüblich" sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hat
der hat auch als ehemaliger Auswanderer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Der Haken an der Sache? ZAV-Berater Ingo Ostermann holt Luft: "Der Anspruch auf Leistung ist damit begründet. Wie über die Höhe der Hilfe entschieden wird - das ist eine andere Frage".
² Interview mit Ingo Ostermann, Berater für Auslandsbeschäftigung bei der ZAV der Bundesanstalt für Arbeit vom 14. August 2009
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa .... nicht so heulend und schreiend wie sein Beifahrer ....
Ordentlich! Und Du bekommst natürlich die volle Entschädigung für zurückgelassene Vermögenswerte und Ländereien. Verbilligte Kredite bzw. Zins- und Tilgungsfrei bis zum Jahr 2050. Und natürlich einen Westwagen - Limit 200k €
Jetzt mal im Ernst: Für diejenigen, die zurück müssen, ist es doch beruhigend.
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa .... nicht so heulend und schreiend wie sein Beifahrer ....
Laut Auskunft vom Arbeitsamt der Bundesagentur für Arbeit verfällt der Anspruch aber, wenn man länger als ein Jahr im Ausland gelebt hat.
[ Editiert von skydrak am 17.08.09 22:39 ]
In the night time when the world is at it's rest. You will find me. In the place I know the best. Dancin' shoutin'. Flying to the moon. Don't have to worry. 'Cause I'll be come back soon.
Eviltrash29
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18.08.2009 00:33
#6 RE: Arbeitslosengeld bei Rückkehr nach Deutschland?
und, sorry,nach meiner Meinung richtig so! Wer auswandert und Deutschland den Rücken kehrt, kann die Früchte des neuen Landes ernten... Aber immer den Rückzug frei haben, entspricht keiner Auswanderung mit Leib und Seele...
Das Denken, wenn es nicht klappt, kann ich immer zurück und bekomme Hartz4 ist halbherzig! No Risk-No Fun! Alles andere ist typisch deutsch (denkend)
GeoGC
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18.08.2009 02:57
#8 RE: Arbeitslosengeld bei Rückkehr nach Deutschland?
Das sehe ich allerdings genauso, wenn man geht, dann geht man und nicht auf probe. Als "Deutscher" kann man allerdings immer zurück und bekommt dann alles für den "neustart" Harz 4 plus Wohnung, Klamotten, Möbel etc. dass macht für einige das auswandern evtl. einfacher. Ich habe schon so einige kommen und gehen gesehen... nun ja wenigstens haben die es probiert. Der kreis an auswanderern die es hier schaffen wird leider immer kleiner. Drücke allen die daumen das sie nicht zurück müssen.
Wenn man zurück kommt, meldet man sich bei Amt für Arbeit arbeitssuchend. War man auf Gran Canaria erwerbstätig, so hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Hat man selbst gekündigt - Sperre. War man nicht erwerbstätig, bekommt man Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV, früher Sozialhilfe). D. h. das Amt zahlt die Miete (angemesse Größe und Preis, da gibt es Vorschriften) und Heizkosten, evtl. GEZ. Dazu bekommt man 351 Euro für den Monat. Diese 351 Euro sind zum 1. Juli um ein paar Euros erhöht worden, weiß nicht genau, um wieviel. Sollte aber die Oma sterben und sie dir einige Euros vermacht haben, dann ist die Hilfe wieder futsch.
Ist doch aber komisch, ich zahle z.B. 30 Jahre in die Versicherung ein, verliere dann meinen Job und finde auf Grund der MArktlage nix anderes und versuche mein Glück im Ausland... Nach nem Jahr stelle ich fest, das die mich z.B. auf GC nur verarschen mit 6 Monatsjobs und so und gehe wieder zurück nach DE... Dann sind meine Ansprüche aus 30 Jahre einbezahlen weg, nur weil ich evtl. versucht habe im Ausland nen Job zu finden und dem Arbitsamt nicht mehr zur Last falle??? Bleibe ich aber zu Hause und lasse mich weiterhin vom Amt aushalten, bleiben meine Ansprüche erhalten, nee sie verlängern sich sogar wenn ich zwischendrin mal kurz nen Job annehme und mich nach drei Monaten wieder rauswerfen lasse. Es gibt aber genug, die sich nicht trauen ihre Anspüche geltend zu machen. Ich brauche die Kohle im Moment z.B. nicht und sie würde mir wegen meiner Krankheit zustehen, aber solange ich das noch ohne schaffe mache ich das auch. Wenn ich aber sehe das es einiges an Gesocks gibt die gar nichts dagegen tun wollen und in ihrem Leben noch nie was anderes gemacht haben als von Stütze zu leben, dann schwillt mir der Kamm. Ich sage nichts gegen die die es wenigstens versuchen auch wenn es in nem anderen Land ist. Wofür haben unsere Politiker die EU geschaffen?
Übrigens, wer hinter meinem Rücken über mich redet, der redet mit meinem Allerwertesten! Lebt heute, morgen kann es zu spät sein!:panik: Arroganz ist die Perücke der geistigen Glatze! Die Angst davor dumm zu sein schwindet mit abnehmender Intelligenz!
ZitatDann sind meine Ansprüche aus 30 Jahre einbezahlen weg, nur weil ich evtl. versucht habe im Ausland nen Job zu finden und dem Arbitsamt nicht mehr zur Last falle???
So isses! Und der Staat hat mal wieder gespart! Die Kohle können sie dann notleidenden Banken in den Hintern schieben. Wenn du schlau bist, wirfst du deinen deutschen Pass weg und kommst als Deutschrusse wieder.
ZitatWofür haben unsere Politiker die EU geschaffen?
Das ist eigentlich ein eigenes Thema. Der Ursprung war ganz klar der Wirtschaft gewidmet(EWG). Die EU dient eigentlich in erster Linie den Unternehmen. Nur hat keiner damit gerechnet, dass der Wasserkopf in Brüssel sie mal dermassen mit EU-Verordnungen schikaniert. Der "normale Bürger" ist nur ein Nebenprodukt. Um gerecht zu sein: Auf einigen Gebieten wie Arbeitslosengeld, Rente, Krankenversicherung hat sich mittlerweile auch schon einiges getan.
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa .... nicht so heulend und schreiend wie sein Beifahrer ....
Wenn alle Steuern zweckgebunden wären, hätten wir überdachte Autobahnen.... und die Politiker würden Hartz 4 kassieren :-)
Übrigens, wer hinter meinem Rücken über mich redet, der redet mit meinem Allerwertesten! Lebt heute, morgen kann es zu spät sein!:panik: Arroganz ist die Perücke der geistigen Glatze! Die Angst davor dumm zu sein schwindet mit abnehmender Intelligenz!
Eviltrash29
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18.08.2009 12:21
#13 RE: Arbeitslosengeld bei Rückkehr nach Deutschland?
ZitatGepostet von Ductreiber Ist doch aber komisch, ich zahle z.B. 30 Jahre in die Versicherung ein, verliere dann meinen Job und finde auf Grund der MArktlage nix anderes und versuche mein Glück im Ausland... Nach nem Jahr stelle ich fest, das die mich z.B. auf GC nur verarschen mit 6 Monatsjobs und so und gehe wieder zurück nach DE... Dann sind meine Ansprüche aus 30 Jahre einbezahlen weg, nur weil ich evtl. versucht habe im Ausland nen Job zu finden und dem Arbitsamt nicht mehr zur Last falle??? Bleibe ich aber zu Hause und lasse mich weiterhin vom Amt aushalten, bleiben meine Ansprüche erhalten, nee sie verlängern sich sogar wenn ich zwischendrin mal kurz nen Job annehme und mich nach drei Monaten wieder rauswerfen lasse. Es gibt aber genug, die sich nicht trauen ihre Anspüche geltend zu machen. Ich brauche die Kohle im Moment z.B. nicht und sie würde mir wegen meiner Krankheit zustehen, aber solange ich das noch ohne schaffe mache ich das auch. Wenn ich aber sehe das es einiges an Gesocks gibt die gar nichts dagegen tun wollen und in ihrem Leben noch nie was anderes gemacht haben als von Stütze zu leben, dann schwillt mir der Kamm. Ich sage nichts gegen die die es wenigstens versuchen auch wenn es in nem anderen Land ist. Wofür haben unsere Politiker die EU geschaffen?
Hier kann ich Koni nur zustimmen. Gelder werden in diesem "Sozialstaat" verschleudert. Ulla Schmidt fährt auf meine Kosten in den Urlaub. Die Parteien machen für 60.000.000 Euro Wahlkampf. Deutschland zahlt immer noch Milliarden Entwicklungshilfe für China!? (Dem Land, welches uns die größte Konkurrenz am Weltmarkt macht. (Typisch deutsch)?
Ich habe in Deutschland gekündigt um in Spanien zu arbeiten. Nachdem ich 10 Jahre gearbeitet habe steht mir eventuell nur eine Sperre zu. Besonders gerecht und sozial finde ich das nicht.
Es ist natürlich auch klar, das es den Bedürftigen zu gute kommen sollte. Nur was wäre ich, wenn ich nach 3 Jahren mittellos zurückkomme?! Da kommen Menschen, von Gott weiß woher nach Deutschland und haben Ansprüche... (Nein ich mache keinen Wahlkampf für die NPD)
Irgendwie versteh ich die Aufregung nicht. Ich hab doch oben geschrieben, dass man Geld bekommt. Dieser Thread heißt: Arbeitslosengeld bei Rückkehr nach Deutschland. Eine Arbeitslosenversicherung zahlt, wenn ich meine Arbeit verloren habe. Wenn ich kündige, habe ich sie nicht verloren. Darüber kann man philosophieren, über eine Lebensversicherung auch! Und was sind das für Ansprüche, von denen geredet wird? Klärt mich doch mal auf, bitte.
Eviltrash29
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19.08.2009 12:41
#15 RE: Arbeitslosengeld bei Rückkehr nach Deutschland?
Moment. Wenn ich kündige habe ich zwar 3 Monate Sperre, bekomme aber Arbeitslosengeld in Deutschland. Wenn ich jedoch länger als ein Jahr im Ausland war, gibt es das nicht mehr. Daher meine kleine "Aufregung"
Viele setzen sich mit dem Arsch zu Hause hin...denen wird Zucker in den Hintern geblasen.
Mal von mir ausgegangen: Ich zahle 10 Jahre brav meine Arbeitslosenversicherung. Nun kündige ich meinen Job in Deutschland um einen anderen Job im Ausland anzutreten. Wenn ich nun nach etwas über einem Jahr zurückkehre, bekomme ich kein Alg 1.
Die 3 Monate Sperre verstehe ich absolut! Denn ich hatte ja gekündigt. Das aber alles andere verfallen ist, ist nicht nicht in Ordnung.
Aber aufregen gilt nicht. Sollte ich mal wieder nach de. müssen. Suche ich mir eh einen Job. Will ja kein Sozialschmarotzer sein. Davon leben in Deutschland mehr als genug.