Bei der vielen Besserwisserei gebe ich meinen "allwissenden" Senf auch dazu:
ZitatGepostet von Kai30GC Die Beantragung der NIE dauert, wenn es bei der Polizei nicht voll ist (war es in der letzten Zeit, wenn ich dort war nicht) keine 10 Minuten. Es ist ein Formular auszufüllen und abzugeben. Dann fix zur Bank und 16€ bezahlen.
Das ist 100% korrekt! Man baucht keine gemeldete Adresse, aber eine Konatktadresse vor Ort!
Zitat Wobei auch hier die Ausdrucksweise Residencia, obwohl immer noch selbst bei den Behörden gebrächlich, falsch ist. Die Residencia gibt es nicht mehr, sie wurde abgelöst durch die Eintragung ins EU-Ausländerregister. Den Begriff Residencia hat man der Einfachheit halber dann übernommen. Die alterwürdige Residencia gibt es allerdings immer noch für Nicht-EU-Einwanderer.
Stimmt auch, aber die Residencia "soll" nächtes Jahr wiederkommen. "soll" ein spanischer Ausdruck für "vielleicht"
Zitat Die Residencia nur noch Leute, die ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen und sich in dem vorherigen Wohnland z.B. Deutschland abmelden. Somit müssen sie ihr Welteinkommen auch in Spanien versteuern.
NEIN! Du musst nur einen gemeldeten Wohnsitz hier haben. Eine Abmeldung im Heimatland ist keine Pflicht! Du bist auch zu keinen Steuermeldungen für Einnahmen aus anderen Ländern in Spanien verpflichtet, wenn Du sie in jeweiligen Land "voll" oder "beschränkt" versteuerst!
Meine Informationen habe ich von einem hiesigen Rechtsanwalt... dort lagen solch DIN A4 Seiten aus. Gemischt mit meinen Erfahrungen kam der Text zustande.
Sollte ich oder der Anwalt falsch liegen, lasse ich mich gerne vom aktuellen, richtigen Stand der Dinge überzeugen. Denn dazu ist ja ein Forum letztlich nützlich...
Zitat Die Residencia nur noch Leute, die ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen und sich in dem vorherigen Wohnland z.B. Deutschland abmelden. Somit müssen sie ihr Welteinkommen auch in Spanien versteuern.
NEIN! Du musst nur einen gemeldeten Wohnsitz hier haben. Eine Abmeldung im Heimatland ist keine Pflicht! Du bist auch zu keinen Steuermeldungen für Einnahmen aus anderen Ländern in Spanien verpflichtet, wenn Du sie in jeweiligen Land "voll" oder "beschränkt" versteuerst![/b]
Das ist allerdings ein Zweischneidiges Schwert, Spanien legt keinen Wert auf eine Abmeldung im Heimatland, weil es in Spanien ja auch die doppelte Staatsbürgerschaft gibt. Allerdings macht Deutschalnd das nicht mit, weder die doppelte Staatsbürgerschaft noch den doppelten Wohnsitz. Wir sind in D zwangsabgemeldet worden mit einem verschärften DuDu vom Amt. Nach deutschem Recht ist es Pflicht sich in Deutschalnd abzumelden, wenn man seinen Lebensmittelpunkt für mehr als 3 Monate verlegt. So ist es uns von den deutschen Behörden erklärt worden.
Ein hiesiger Rechtsanwalt schreibt folgendes. (im Original)
Residencia: Wenn Sie in Spanien eine Residencia beantragen, bedeutet dies, dass Sie ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt haben. Sie müssen sich dabei in Ihrem Wohnland abmelden. Ebenso müssen Sie Ihr gesamtes Welteinkommen in Spanien versteuern.
Ob das nun den Tatsachen entspricht kann ich nicht zu 100 % beurteilen.