Auch als Resident in Spanien steht Ihnen Ihre Rente aus Ihrem Heimatland zu.Wenn Sie nicht Ihr blaues Wunder erleben wollen empfiehlt es sich einmal einen aktuellen Rentenkonten-Auszug/Pensionskonten-Auszug erstellen zu lassen.
Auf Ihrem Rentenkonto-Auszug finden Sie viele Daten im Detail - Ihrern derzeiten Rentenanspruch - Wann Sie die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt haben - Die Höhe Ihrer Rentengutschrift und vieles mehr
Sollten in Ihrem Renten/Pensionskonto noch ungeklärte Zeiten vorhanden sein können Sie diese anhand von Unterlagen welche Sie noch zur Verfügung haben nachreichen und somit einen reibungslosen Versicherungslauf nachweisen.
So sind auch Sie im Alter auf der sicheren Seite und müssen nicht Ihr blaues Wunder erleben wenn Sie einmal in Rente/Pension gehen.
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Da erleben jetzt schon viele ihr blaues Wunder!!!
Mir persoenlich wuerde es wenig helfen, wenn ich jetzt schon weiss, dass ich zu wenig kriege, wenn ich alt bin.
Die Loehne muessen significant nach oben gehen!!! Und zwar fuer ALLE!!!
Die Geschichte mit dem Aufschwung in Deutschland finde einfach laecherlich. Wer von Euch als Arbeitnehmer merkt etwas davon? Ach so und die Arbeitslosenquote ist jetzt so niedrig wie noch nie! So ein Quatsch!
Wer ist schon mit seiner Arbeit zufrieden, wenn er / sie trotzdem Hilfe vom Staat braucht... Was hat er dann fuer eine Rente?
Fuer Gran Canaria wird es bestimmt nicht ausreichen, oder?
Ein Kontenkärung ist auf jeden Fall zu empfehlen, sonst kommt später das böse Erwachen, wenn z.B. Belege fehlen. Im übrigen gilt in der deutschen Sozialversicherung das Solidaritätsprinzip.
Thema Löhne und Gehälter: Jeder verdient das, was er auf dem Markt wert ist. So einfach ist das.
Wer gute qualifizierte Arbeit leistet erhält auch eine vernünftige Bezahlung. Wichtig ist m.E. aber eine gute Ausbildung und da scheint es speziell auf den Kanaren Nachholbedarf zu geben und dürfte mit ein Grund dafür sein, warum die guten Tourismuszahlen sich nicht auf dem Arbeitsmakrt wiederspiegeln.
Ich (Ü50, Resident) werde seit einiger Zeit automatisch von der DR Bund zur Kontenklärung, auch zu Ausbildungszeiten, angeschrieben. Insofern scheinen sie sich selbst darum zu kümmern.
ZitatThema Löhne und Gehälter: Jeder verdient das, was er auf dem Markt wert ist. So einfach ist das.
Wer gute qualifizierte Arbeit leistet erhält auch eine vernünftige Bezahlung. Wichtig ist m.E. aber eine gute Ausbildung und da scheint es speziell auf den Kanaren Nachholbedarf zu geben und dürfte mit ein Grund dafür sein, warum die guten Tourismuszahlen sich nicht auf dem Arbeitsmakrt wiederspiegeln.
Das ist so leider nicht ganz richtig. In erster Linie zählen auch auf GC die Kosten. Es wird auch bei mieser Bezahlung qualifizierte Arbeit erwartet. Einige Firmen sind, wie in D auch, dazu übergegangen Zeitarbeitsfirmen einzusetzen. Gleiche Arbeitsleistung bei deutlich weniger Gehalt, von dem keiner leben kann. Im Gegensatz zu D keine Aufstockung durchs Arbeitsamt.
Ausserdem sieht es zumindest in D doch real so aus, dass in einigen Bereichen angelernte Kräfte beschäftigt werden, um den Tarif zu umgehen. Gerade gelernte mit langjähriger Berufserfahrung werden nicht mehr eingestellt, weil sie zu teuer sind. Qualifikation, Berufserfahrung - schietegal. Hauptsache Lohnkosten gesenkt.
Die guten Tourismuszahlen spiegeln sich z.B. nicht im Kneipen- und Restaurantgewerbe wider. Viele leiden trotz voller Insel unter der schlechtesten Saison, die sie je hatten! Selbst jahrzehntelang erfolgreiche Unternehmer haben Probleme ihre laufenden Kosten zu bestreiten.
Und die paar Stellen, für die händeringend gut ausgebildete Leute gesucht werden, wirken sich in der Statistik kaum aus.
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa .... nicht so heulend und schreiend wie sein Beifahrer ....
@Brösel: Dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Kosten fallen immer an, ob das nun im eigenen privaten Haushalt ist oder wo auch immer. Entscheidend ist eine gute Arbeit, eine gute Ausbildung und Mobilität. Dann wird auch vernünftig bezahlt. Übrigends: Wer zwingt jemanden, einen Billigjob anzunehmen? Es herrscht doch freie Berufswahl.
Das Thema Zeitarbeit wird so negativ dargestellt. In meiner Branche werden über Personaldienstleister händeringend IT-Spezis für befristetete Projekte (Zeitarbeit eben) gesucht, übrigends verstärkt aus dem Ausland. Wenn diese Leute dann ca. 40.000 Euro im Jahr verdienen so lässt sich davon auch in D ganz gut leben. Übrigends werden auf diesem Wege auch Azubis gesucht was zeigt, dass Firmen auf Ausbildung setzen und eben nicht nur auf billig.
Und damit möchte ich das Thema von meiner Seite abschliessen, denn eigentlich war meine Ursprungsfrage die Besteuerung in Spanien, auf die mir hier leider keiner eine Antwort geben konnte. Tschüss
die Antwort auf deine Frage ist schon lange erledigt . . .
- ein Rentner der in Spanien lebt (>183 Tage) ist in Spanien steuerpflichtig (mit seinem Welteinkommen) - die Höhe der Steuer richtet sich nach den Einkünften des Rentners und nach dem evtl. bereits in D gezahlten Steuern (wg. Doppelbesteuerungsabkommen).
warum wird dann die Realität beim Erben formaljuristisch, wenn die Rente in DE bereits versteuert ist ??? Kannst Du das bitte blondinengerecht erklaeren? Muchas gracias de antemano!
Vielleicht gibt es da ein Missverständnis oder es wird "unglücklich" verstanden.
Also vorneweg:ich kenne mich selber überhaupt nicht aus mit den spanischen Steuerrecht. Aber vielleicht ist gemeint mit "Renten sind steuerpflichtig", das mann/frau die Renteneinkünfte (bei o. g. Fall/183 Tage in Spanien lebend) beim örtlichen Finanzamt in der Einkommensteuererklärung anzugeben hat, sprich diese zu melden sind.
Ob dann davon Steuern zu entrichten sind, hängt davon ab wie hoch die Renteneinkünfte waren und ob diese dann den Steuerfreibetrag übersteigen.
eine in D bereits versteuerte Rente gibt es seit 2005 nicht mehr.
Früher war alles anders . . . .
Heute (2012) gilt:
- mindestens 50% der Rentenzahlung sind steuerpflichtig (entspricht dem Arbeitgeberanteil) - seit 2005 wird jedes Jahr für den Renten-Erstbezug 2% des Arbeitnehmeranteils steuerpflichtig - der Ertragsanteil der Rente war sowieso immer schon steuerpflichtig
Ob der Rentner dann Steuern zahlen muss hängt von seinen sonstigen Einkünften und Lebensumständen ab. Eine in Deutschland bereits gezahlte Steuer kann der Rentner in Spanien bei der Einkommensteuererklärung wieder in Abzug bringen - Hans hat Recht.
Grüsse Anton
PS: falls es sich noch nicht bis Gran Canaria - der Insel der Seligen Rentner - herumgesprochen hat . . . In D haben alle Bezieher von Alterseinkünften inzwischen ein Steuerkennzeichen erhalten. Die Finanzämter fangen nun an die Zahlungen der BFAs mit den Steuererklärungen zu vergleichen. Wenn nun für einen Rentenbezug keine Steuererklärung vorliegt dann ist der Rentner in "Erklärungs-Not". Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe (und Nachzahlung der fälligen Steuer der Jahre ab 2005).
Bestimmt werden jetzt einige heisse Ohren bekommen
Da ich (leider - weil manchmal kotzt mich diese Art von Job so richtig an) mit dieser Materie zu tun habe, also Steuer- und Finanzamtsch**** und etwas weiß wie "die" heute arbeiten wäre ich auch ganz vorsichtig mit so Aussagen wie - "Ach Steuern melden - blödsinn, wo kämen wir da hin..." usw., Auch weil ich inzwischen die leidvolle Erfahrung gemacht habe wie stark die Finanzbehörden, gerade innerhalb der EU vernetzt sind.
Das bearbeiten nicht mehr nur dröselige Finanzbeamte, die haben, auch in Spanien ganz schlaue Computer/Rechner im Keller stehen, die bei Eingang einer Vat Id Nummer oder was weiß was ich für Steuernummern ganz einfach und ganz schnell Geschichten ganz automatisch weiter melden.
Aber das muss jeder mit sich selber ausmachen. Bei Gott, damit meine ich nicht irgendeine Moralschiene oder so. Da kann es schon mal schnell ans eingemachte gehen.
Vielen Dank fuer Deine Antwort! Ich hoffe, ich belaestige Dich nicht zu sehr…
Bevor ich beim Finanzamt direkt nachfrage, kannst Du vielleicht ein konkretes Beispiel fuer meine Bekannte aus Hamburg durchkalkulieren?
Frau Marchinkowski bekommt in Deutschland eine „regulaere“ Rente von 900 EUR und 300 EUR aus privater Altersvorsorge. Sie lebt zusammen mit ihrem Ehemann in Hamburg, der 1.000 EUR monatlich an Mieteinnahmen (aus Warschauer Immobilen) bekommt. Das Ehepaar Marchinkowski hat keine weiteren Einkuenfte.
Sie haben eine Eigentumswohnung in Deutschland, die sie fuer 450 EUR (Nettoertrag) vermieten koennen, wenn Sie nach Gran Canaria umziehen. Die Wohnung wollen die beiden nicht verkaufen, weil sie nach Deutschland zurueck gehen, falls sie das Leben aus eigener Kraft nicht mehr meistern koennen und von ihren Kindern gepfelegt werden muessen.
Frau Marchinkowski hat noch 100.000 EUR unter der Matratze. Davon will sie eine Eigentumswohnung auf Gran Canaria kaufen, um keine Miete auf der Insel zu zahlen.
Meine Fragen:
I. Wenn Frau und Herr Marchinkowski ab 2014 permanent auf Gran Canaria leben, wieviel Steuern muessen sie bezahlen, wenn SIE 1.200 EUR an Rente + 450 EUR Mieteinnahmen hat und ER 1.000 EUR Mieteinahmen in Warschau bekommt?
II. Koennen die beiden von 2.650 EUR auf Gran Canaria (halbwegs vernuenftig) leben? (Diese Frage nur am Rande, andere koennen auch gern darauf antworten).
II kann man einfach beantworten: ja - die Lebenshaltungskosten sind nicht wesensentlich anders als in D. - es sei denn ihre Ansprüche gehen über das normale Mass hinaus.
II kann man einfach beantworten: ja - die Lebenshaltungskosten sind nicht wesensentlich anders als in D. - es sei denn ihre Ansprüche gehen über das normale Mass hinaus.
Grüsse Anton
Nee, Frau Marchinkowski ist ganz normal! Sie will in ihrem Alter nur noch ein bisschen Ruhe und Sonne.
es handelt sich ja nicht um "normale Rentner" - sofern es diese überhaupt noch gibt - die allein von den Zahlungen der BFA leben.
Bei Vermietung gelten in Europa nämlich für jedes Land unterschiedliche Bedingungen für eine begrenzte Steuerpflicht. Ausserdem sind Einnahmen aus Vermietung ja noch keine Einkünfte - da können in der Regel die Aufwendungen abgezogen werden. Bei besonders ungünstigen Konstellationen ist evtl. eine Übertragung auf die Kinder sinnvoll - wenn das Vermögen nicht bis zum Lebensende aufgebraucht werden soll.