Personalausweis habe ich auch noch (war nie die Rede davon, dass ich ihn abgeben müsse, als ich mich damals in D-Land abgemeldet hatte).
Es gab (ich glaube auf der Web-Site der Deutschen Botschaft) auch mal einen Hinweis, dass man seine Gran Canaria Adresse bei der Botschaft im Personalausweis eintragen lassen KANN (nicht muss), begründet wurde dies damit, dass man leichter auffindbar sei, wenn deutsche Behörden Kontakt mit einem aufnehmen wollten.
Ich denke schon das man zwei Wohnsitze haben kann.Einen in Deutschland,aber auch einen hier auf GC. Habe ich im Moment auch noch und habe bisher keine Schwierigkeiten damit gehabt.Steuern bezahle ich auch weiterhin in Deutschland. Das mit einen Auto mitnehmen ist meiner Meinung nach so. Das Auto kann mitgenommen werden,nur muß es hier nach einer gewissen Zeit umgemeldet werden und es werden nach meinen Informationen so ca. 25 % Steuern..Zoll usw. fällig und das vom Zeitwert.Dieser Zeitwert geht aber nicht nach den Listen in Deutschland,sondern wird hier vom Trafiko willkürlich festgesetzt.Also es kann schon eine Überlegung wert sein,ob das Auto wenn Auswanderung ansteht,mitgenommen wird.Ich habe meinen Touran nicht mitgenommen,sondern in Deutschland verkauft.Alleine für die Zoll- Steuer - Umschreibegebühren habe ich mir hier einen Neuwagen,Ford Fiesta gekauft,ist das nichts
habe jetzt viele Meinungen zum Thema Auto mitnehmen oder nicht mitnehmen gelesen, es gibt für mich leider keinen wirklichen Entscheidungsfaktor. Beamtenwillkür oder 25% Schwake abtrücken. Wer weiß genaueres und kann darüber berichten (Transfer,Maut,Steuer und Versicherung).
Sorry wenn ich widerspreche. Wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst musst du deinen Personalausweis abgeben.
Allerdings nur, wenn nicht von vorn herein feststeht, das man nur vorübergehend, sei es für ein Studium, Saisonarbeit o.ä. ins Ausland verzieht.
Ist so, glaubts mir, ich "arbeite" (ja ok, ich bin halt am Arbeitsplatz anwesend:hvf in der Branche.
Gruß Stephan
[ Editiert von hugo11 am 05.01.06 16:30 ]
Alles Quatsch mit Soße ... Den Ausweiß mußt Du nur abgeben, wenn Du die spanische Staatsbürgerschaft beantragst, da Deutschland keine mehrfache Staatsbürgerschaft zulässt. Wenn Du eine Residenzia (dauerhafte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung) beantragst darsft Deinen Ausweiß ruhig behalten und den Reisepass mußte ich wenigsten noch nie zeigen hier, auch nicht als die Residenzia beantragt wurde. Schließlich ist der Perso der Nachweiß das Du Deutscher bist. Nur die Residenzia bekommst nur wenn Du hier ein Einkommen (Arbeit, Vermögen in Deutschland, Rente in Deutschland oder der Lebenspartner bürgt) und einen Wohnsitz nachweisen kannst. Ein Auto und ein Motorrad gelten bei Erstumzug als Umzugsgut solange das Auto nicht höher als 2m ist und sind somit zollfrei, die Ummeldung kostet wenn Du es von z.B. Herrn Roher machen läßt ca. 600,--€. Einkommen das in Deutschland erwirtschaftet wird, egal welches, ist in Deutschland steuerpflichtig, das auf der insel ist hier steuerpflichtig. Ach ja, sobald Du hier auf der Insel nen Job annimst oder anders Geld verdienst z.B. selbsständig angemeldet, biste auf der Insel sozialabgabenpflichtig. Könnt es mir glauben, habe das im letzten halben Jahr alles durchgeackert mit der Hilfe des Herrn Rohrer hat das bisher auch alles wunderbar hingehauen. Noch was, der Wohnsitz in Deutschland bleibt für Deutschland Hauptwohnsitz und der in Spanien ist in Spanien Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz in Deutschland für Spanien geht nicht, ist aber meldepflichtig, dass Du Dich dauerhaft im Ausland aufhälst, die wollten bei mir nicht mal wissen wo, ich mußte nur melden "bin dauerhaft im Ausland" und mußte nen Postbevollmächtigten angeben in Deutschland. :cce:
Ich will ganz bestimmt nicht rechthaberisch sein, aber ruf ganz einfach mal dein ehemals zuständiges Paßamt an und frage unverbindlich nach. Dann wirst du bestätigt bekommen was ich vor einiger Zeit gepostet habe.
Und deine Aussage das Du deinen Perso erst abgeben musst wenn du die spanische Staatsangehörigkeit beantragst ist das Beste!! Das Deutschland keine Doppelstaatsangehörigkeit bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt ist Quatsch.
Erst gestern hatte ich den Fall: Deutsch - Litauisch - Türkisch!
Noch ein Beispiel: Ist ein Elternteil Deutsch und der/die andere z.B. Spanisch hast du automatisch zwei Staatsangehörigkeiten!
Was Daniela Petra schreibt ist richtig: "Solange ihn keiner einfordert...warum auch".
Ich habe nur geschrieben das man ihn abgeben muss. Ich weiß natürlich das dies die wenigsten tun.
International ist der Reisepaß das höher angesiedelte Dokument als der Ausweis.
Fliege mal ins nicht EU-Ausland (z.B. USA) mit dem Perso...
Dann kannst am Flughafen gleich wieder die die Heimreise antreten.
Hi zusammen, meine Freundin (Ihr wißt schon, Los Porches), die ebenfalls auf Gran Canaria lebt, hat auch zwei Staatsangehörigkeiten: Deutsch und Spanisch. Gruß
Hi Stephan, sie mir nicht böse, aber ich habe das ganze hier im letzten halben Jahr durchgeackert und aus Deutschland immer wieder widersprüchliche Aussagen bekommen, erst nach dem ich mich direkt in Berlin erkundigt habe, bekam ich die Aussagen die ich hier auch gepostet habe. Und das mit dem Perso stimmt, im nicht europäischen Ausland stimmt Deine Aussage, aber hier in Spanien halt nicht. Die Sache mit der doppelten Staastbürgerschaft wurde ja in letzter Zeit auch häufiger in den Medien behandelt. Auch ich mußte vor ein paar Jahren meinen griechischen Pass abgeben als ich Deutscher wurde und mir wurde direkt gesagt, der Perso ist nun der Nachweiß dass ich deutscher bin. Es soll sogar Deutsche geben, die keinen Reisepass haben, die sind dann Deiner Aussage nach auch keine deutschen oder? Ob es da mittlerweile Ausnahmen gibt, weiß ich nicht, auch das mit der Geburt kann so nicht stimmen, ein griechicher Freund von mir wurde in Deutschland Vater und wurde vor die Wahl gestellt ob das Kind deutsch oder griechisch sein soll. Gut er hatte die Wahl, aber es ging nur eine Staatsbürgerschaft. Grüßle Koni
Sorry muß mich berichtigen, das mit der doppelten Staatsbürgerschaft geht seit 2000
Vor einigen Jahren war es noch undenkbar, jetzt ist es greifbare Realität geworden: Zweitpass für Deutsche im AuslandDoppelte Staatsbürgerschaft Dem zweiten Pass, der doppelten Staatsbürgerschaft steht nichts mehr im Wege...
Seit dem 1. Januar 2000 ist es Wahrheit geworden. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun – aus Sicht der deutschen Ge- setzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) – die ausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bindung an die alte Heimat deutlich ge-macht werden. Die zurückgelassene Kaninchenzucht im Hause Ihrer Großeltern reicht da aber sicherlich nicht aus...
Möglich – mit einigen Hürden – ist auch die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jetzt geht es: Die doppelte Staatsbürgerschaft
Der Kompromiss zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag am 7. Mai 1999 mit breiter Mehrheit verabschiedet hatte, wurde am 01.01.2000 rechtskräftig.
Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet u.a. einige Verbesserungen für im Ausland lebende Deutsche, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, dabei aber ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten wollen. Unter bestimmten (erfüllbaren) Auflagen, darunter "fortbestehende Bindungen" an Deutschland, können Auslandsdeutsche, vor der Erlangung einer Staatsbürgerschaft ihres Wohnlandes, über ihre örtlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung" (BBG) beantragen.
Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die sogenannten allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des Innern im Gesetzestext ausdrücklich ermächtigt wurde. Damit diese Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil vorzeitig in Kraft gesetzt und wirksam.
Gute Kriterien für fortbestehende Bindungen an Deutschland:
• Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland. • Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland. • Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland. • Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland. • Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen diplomatischen Vertretung nach dem BBG-Infopaket für die Beibehaltungsgenehmigung der deut-schen Staatsbürgerschaft. Wichtig: Erst die Bewilligung von Deutschland abwarten, erst dann die Staatsbürgerschaft Ihres 'Gastlandes' beantragen. Ist sie nämlich erst einmal weg, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, dann muß der etwas dornenreichere (nicht sehr aussichtsreiche) Weg zur Rückerlangung der Staatsbürgerschaft beschritten werden.
Rückerlangung der deutschen Staatsbürgerschaft
Irgendwann, vor Jahren, haben Sie frustriert Ihren deutschen Pass in den Ofen geschmissen und sind Albaner, Saudi oder Koreaner geworden? Und nun möchten Sie keinen Wehrdienst mehr in Albanien absolvieren, haben erkannt, daß Ihre Ölquelle mehr Kamelurin enthält, als Mineralöl, oder sie mögen einfach kein Hundefleisch mehr essen und wieder Deutscher werden?
Nun ja, es geht schon irgendwie. Ein Gesetz aus dem Jahr 1912 offeriert Ihnen die Möglichkeit zur reuigen Rückkehr. Die Sache hat nur einen Haken: Sie müssen den Reichskanzler irgendwie ausfindig machen...
Hier der Gesetzestext:
Staatsangehörigkeitsgesetz(1) vom 22. Juli 1913 (RGBl. I S. 583 - BGBl. III 102-1, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1999 (BGBl. S. 1618) § 13)
Ein ehemaliger Deutscher, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaate, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem solchen abstammt oder als Kind angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mitteilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.
Andere Staaten akzeptieren die doppelte Staatsbürgerschaft. du kannst in Spanien die deutsche und gleichzeitig die spanische haben. Bist Du aber z. B. ein in Deutschland lebender Türke und willst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, musst du die türkische abgeben (ist einem Arbeitskollegen vor einigen Jahren passiert). Der Personalausweis ist für Deutsche in Deutschland Ausweispapier Nr. 1., aber auch nur in Deutschland! Im europäischen Ausland sind Reisepass und Perso gleichwertig. Im außereuropäischen Ausland hat man ohne Reisepass keine Chance. Der Perso ist dort unwichtig.
Eigentlich ist das doch ganz einfach: Es kommt immer darauf an, wer ich bin und wo ich mich befinde *lach*
ZitatEs soll sogar Deutsche geben, die keinen Reisepass haben, die sind dann Deiner Aussage nach auch keine deutschen oder?
Wo bitte hab ich das geschrieben???
Der Gesetzestext den du reingesetzt hast stammt aus dem RuStAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz). Dieses heißt nun StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz). Der Reichskanzler ist nunmehr schlichtweg der bzw. die Bundeskanzlerin.
Vorbemerkung zum StAG:
Das Gesetz ist z.T. nicht mehr anwendbar; d.h. die betreffenden Stellen sind durch Kursivdruck gekennzeichnet.
Das Wort Reichskanzler ist in offiziellen Gesetzesvorlagen kursiv gedruckt...
Glaubt mir bitte, es ist halt so, das der RP höherwertig ist als der Perso.
Ich will, wollte und werde nicht mit Gesetzen um mich hauen... (Ausname s.o.):127:
Nur soviel. Ich bin Leiter des Einwohner- und Ausländeramtes einer (kleinen) Stadt mit 25.000 Einwohnern.
Ich glaube schon zu wissen, das es richtig ist was ich zu diesem Thema schreibe.
Wir alle wollen unseren Auswanderern doch nur Unterstützung geben, oder?