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Dieses Thema hat 31 Antworten
und wurde 3.826 mal aufgerufen
 Sport und Aktivitäten auf Gran Canaria (und WM)
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Colon Offline



Beiträge: 474

03.08.2010 17:18
#16 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Segellehrer
Ja, die kanarischen Gewässer sind nach span. Lesart "Binnen"gewässer. Insoweit können die span. Behörden anerkennen, dass der dt. Binnenschein ausreicht .. wie gesagt .. können.

Das Internationale Seerecht kennt den Begriff "Binnen" aber praktisch nicht, da "Binnen" jeweiliges Staatenrecht ist. z.B. endet Binnen in Deutschland u.a. bei der Elbe an der Alstermündung, danach gilt die Hafenordnung, ab der Hafenausfahrt dann bis zur 3 sm Grenze die Seeschifffahrtsstraßenordnung, danach bis 12 sm die KVR [Kollissionsverhütungsregeln]. Die KVR gelten übrigens weltweit jederzeit, es sei denn, ein Staat definiert für seine Gewässer anderslautende regeln.

International werden drei See-Zonen definiert
12 sm ab Basislinie (idR = begradigte Küstenlinie) ist das Hoheitsgewässer/Hoheitsgebiet des Staates
24 sm ab Basis ist das Zoll- und Grenzgebiet, was es dem Staat erlaubt, bereits Zoll und ähnliche Maßnahmen bei einlaufenden Schiffen (Transit ist tabu) zu veranlassen
200 sm ab Basis ist die ausschließliche Wirtschaftszone, innerhalb derer die Boden- und Naturschätze (incl. Fischerei) dem Staat zustehen (es können aber Lizenzen, meist Fischerei, vergeben werden)


Man kann die Boots-FS wegen fehlenden EU-Kompatibilität nicht mit den Auto-FS vergleichen!

die spanischen Führerscheine kann jeder Deutsche machen wenn er will - sie nutzen ihm nur überhaupt nix! Ausser in den spanischen Hoheitsgewässern und auf spanischen Booten sind sie nutzlos.
Sobald das Boot ins deutsche Schiffsregister eingetragen ist (ab 15 m Länge Pflicht) oder das deutsche Flaggenzertifikat führt (unter 15 m) oder in Deutschland versichert ist, sind die span. Scheine für einen Deutschen völlig unsinnig, da hier erneut das Heimatlandrecht (also Deutschland) gilt. In den Kommentaren liest man oft, dass diese "Boote deutsches Gebiet seien"; das ist Blödsinn ... aber so ganz falsch (wenn es um dt. FS geht) ist es auch nicht.
International würden einem Deutschen die span. FS auch nicht anerkannt; würde man als D also nach zB Kroatien in Urlaub fahren, muss man die dt. FS besitzen - hat man sie nicht, dann kann man vor Ort den kroatischen Schein machen; der gilt dann aber nur in Kroatien etc etc etc.
Das Ganze gilt ausserdem NUR in und für Staaten, die eine FS-Pflicht haben - würde man zB in die USA reisen, benötigt man als D keinen FS, da man in den USA generell keinen Boots-FS benötigt. Dies erklärt, warum auch D mit unseren span. Kleinbooten ohne FS in Spanien fahren dürfen.


DAS Hauptargument aber ist das deutsche SUG, das Seeunfalluntersuchungsgesetz, welches verbindlich vorschreibt, dass ein ("dt.") Seeunfall dann vorliegt, wenn
* weltweit
* ein Deutscher
* oder ein deutsches Boot
* in einen meldepflichtigen (also Bootsschaden, Gesundheitsgefährdung, Kollission, Personenverletzung oder Tot)
* Seeunfall
verwickelt ist.
In einem solchen Fall müssen die dt. (JA, weltweit!) Behörden (BSU) diesen Fall untersuchen und einen Bericht (BSU-Bericht) verfassen und veröffentlichen. Spätestens in diesem Bericht werden die dt. Fakten zu den FS zu Grunde gelegt werden, u.a. auch um die Schuldfrage zu klären.

Noch etwas - die kanarischen Gewässer sind also "Binnen" .. na ja, wenn ich bedenke, dass in der Binnenausbildung das Wort "Gezeiten" nichtmal vorkommt, oder dass niemand auf die Starkwinddüsen u.a. zwischen Gran Canaria und Teneriffa oder nochschlimmer zwischen Corallejo und Süd-Lanzarote vorbereitet ist ... ich weiss nicht, ich weiss nicht ...


SO, genug für heute - ich hoffe, der Exkurs war nicht allzu theoretisch/juristisch.

Und ... - fell free to ask!



Was Du schreibst, ist aus deutscher Sicht hier nur teilweise gültig bzw. lässt die spanischen Vorschriften ausser acht.

Das fängt schon damit an, dass in Spanien auch für Hobbyskipper kein privater Verband, sondern grundsätzlich immer und überall die staatliche Schifffahrtsbehörde zuständig ist. Dazu gibt es noch auch seerechtlich kanarisch beeinflusst Sonderbestimmungen. Und was irgendwer in Deutschland meint, hier richtig zu sein, spielt hier überhaupt keine Rolle. Sogar bei der Formulierung, Auslegung und Umsetzung der STCW Regeln und sogar der KVR macht Spanien "sein Ding".

Zur Entsprechung des Bgriffes "Binnen" auf spanisch: hier muss man z.B erstmal unterscheiden zwischen "cabotaje", "litoral" und "costal" und die verschiedenen Meilengrenzen, die dann dafür in den unterschiedlichen Vorschriften gelten. Dazu kommen auf den Kanaren noch z.B. die FRONTEX Zuständigkeiten und andere Gesetzgebungen, die sich aus dem kanarischen Status eines "ultraperipheren Gebietes" der EU (= teils autonom ausserhalb der EU) mit noch anderen Zonen. Unter dem Strich: Die deutschen 3 sm od. 12 sm Grenzen spielen hier keine Rolle. Wichtige Grenzen sind hier z.B. 30, 60 und 200 sm plus Frontex/Nato Ansprüchen gerechnet von verschiedenen Küstenlinien aus.

Weil die Seeverhältisse auf den Kanaren so schwierig sind, ist es genauso unverantwortlich, einem Deutschen ohne Weiteres mit dem deutschen "Seeschein" hier fahren zu lassen. Es ist kein Zufall, dass die Ausbildung in Spanien und auf den Kanaren da viel umfangreicher ist (z.B: immer einschliesslich Funkzeugnis).

Das gleiche gilt für die Boote, deren Registrierungspflichten, die Pflichtausrüstung, Inspektionspflichten, die Versteuerung etc.. Da haben sich schon einige Deutsche gewundert und über satte Strafen "freuen" können.

Die Grundfragen, die aber immer noch nicht verbindlich beantwortet sind:

Welche FS der kanarischen Gewässer benötigen

1. deutsche Touristen
2. deutsche Residenten

a. mit deutschem Boot > 5PS
b. spanischem Boot > 5 PS

P.S. Spanische Scheine werden lt. Auskunft vom BSH vor 2 Wochen in DE anerkannt und umgeschrieben, falls nach STCW-Regeln in Spanien absolviert.

Segellehrer Offline




Beiträge: 24

03.08.2010 19:21
#17 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Colon

Das fängt schon damit an, dass in Spanien auch für Hobbyskipper kein privater Verband, sondern grundsätzlich immer und überall die staatliche Schifffahrtsbehörde zuständig ist.



DAS ist doch in D auch nicht anders, nur dass das BSH und das Bundesverkehrsministerium die Zuständigkeiten für die amtlichen Prüfungen auf die Verbände DSV und DMYV übertragen hat; die Zuständigkeit bleibt beim BSH, gut zu sehen daran, dass hier (und immer ausserhalb Deutschlands) zwar SBF Binnen und SKS, aber nicht SBF See geprüft werden kann, da der BSH Beamter weder anwesend noch befugt wäre/ist.

Zitat
Gepostet von Colon
Weil die Seeverhältisse auf den Kanaren so schwierig sind, ist es genauso unverantwortlich, einem Deutschen ohne Weiteres mit dem deutschen "Seeschein" hier fahren zu lassen. Es ist kein Zufall, dass die Ausbildung in Spanien und auf den Kanaren da viel umfangreicher ist (z.B: immer einschliesslich Funkzeugnis).



DA gehe ich völlig konform mit dir - auch ich halte den SBF See für nichts mehr als die legalisierte Form des Suizits ..
Hier mit ner Yacht ohne Revierkenntnis, ohne gezietenkunde und ohne Starkwindtraining zu segeln ... naja! und für den SBF See brauchst du nicht eine einzige Segelstunde!, darfst aber jede Yacht in jedem Revier fahren.
und was das SRC angeht - du darfst als veranwortlicher Schiffsführer kein (dt.) Schiff mehr bewegen, welches über eine Funkanlage verfügt ohne SRC; und da alle Yachten > 12 m Ausrüstungspflichtig sind ..

Zitat
Gepostet von Colon
Das gleiche gilt für die Boote, deren Registrierungspflichten, die Pflichtausrüstung, Inspektionspflichten, die Versteuerung etc.. Da haben sich schon einige Deutsche gewundert und über satte Strafen "freuen" können.



DAS gilt für in Spanien registrierte Yachten - nicht für in Dland gemeldete Schiffe unter dt. Flagge. Hier gelten die Mindestausrüstungsrichtlinien der IMO, so weit ich informiert bin.


Zitat
Gepostet von Colon
Welche FS der kanarischen Gewässer benötigen

1. deutsche Touristen
2. deutsche Residenten

a. mit deutschem Boot > 5PS
b. spanischem Boot > 5 PS




ad 1 a) SBF See plus zwingend intern. Bootsschein mitführen
ad 2 a) wie 1 a)
ad 1 b) Segelboote unter fünf Meter und MoBo unter vier Meter und max. 10 kW/14 PS sind FS-frei
ad 2 b) spanischer Führerschein, sofern über 4 bzw. 5 Meter und > 14 PS, aber auch dt. Führerscheine müssen anerkannt werden bzw. können umgeschrieben werden

Zitat
Gepostet von Colon
P.S. Spanische Scheine werden lt. Auskunft vom BSH vor 2 Wochen in DE anerkannt und umgeschrieben, falls nach STCW-Regeln in Spanien absolviert.[/b]



für Spanier klar, dass dies auch für Deutsche gelten soll ist mir neu; ich weiss, das dies für kroatische Scheine definitiv NICHT gilt, auch nicht für das britische SRC und einige weitere Scheine weiterer Länder; inwieweit spanische Scheine anerkannt und umgeschrieben werden ist mir nicht bekannt.

[ Editiert von Segellehrer am 03.08.10 19:24 ]

Colon Offline



Beiträge: 474

03.08.2010 20:42
#18 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...die Zuständigkeit bleibt beim BSH...



Auch die Dokumente der Hobbyskipper werden in ES immer vom Ministerium augestellt/verwaltet (kann dauern!). In DE doch nach Subsidiaritätsprinzip vom Verband. Meinen Ersatzschein bei Verlust beantrage ich in DE doch z.B. beim DMYV. Oder?


Zitat
Gepostet von Segellehrer...DAS gilt für in Spanien registrierte Yachten - nicht für in Dland gemeldete Schiffe unter dt. Flagge. Hier gelten die Mindestausrüstungsrichtlinien der IMO, so weit ich informiert bin.



Das gilt wohl auch für Yachten, die deutsche Residenten einführen. Diese müssen innerhalb kurzer Fristen (3 oder 6 Monate?) nach Einfuhr hier kanarische Einfuhrumsatzsteuer auf das Boot zahlen und es hier registrieren lassen. Damit lt. Auskunft einiger Stellen auch automatisch das Umflaggen verbunden. Das läuft demnach wohl analog zur Einfuhr eines KfZ, dessen Haltung dann ja auch komplett spanischen Regeln unterliegt.

Die IMO Regeln gelten nur für durchgehende Yachten von Touristen. Reicht im Unglücksfall in kanarischen/spanisch kontrollierten Gewässern diese Ausstattung nicht aus, weren diese in Spanienn totzdem angeklagt. Zwei Schiffsführer eines Flüchtlingsbootes sind hier auf den Kanaren gerade vor einigen Tagen wegen Verletzung dieser Vorschriften zu zusammen 95 Jahren (!)Zuchthaus verurteilt worden.

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...auch dt. Führerscheine müssen anerkannt werden bzw. können umgeschrieben werden....



Hast Du dazu die genaue Rechtsgrundlage?

Welchen spanischen Schein bekommt man demnach für
a. den deutschen Binnenschein ?
b. den SBF See?
c. andere "amtliche" deutsche Scheine ?

Weist Du, wo genau man den Antrag auf eine Umschreibung/Anerkennung stellen muss?
Welche Unterlagen muss man einreichen,(z.B. DMYV der in DE erteilten Fahrberechtigung, bei älteren Scheinen auch mitBestandsschutzklauseln füt Tonnage o.ä.)?
Gibt es eine Gestoría, die das erledigen kann?

Zitat
Gepostet von Segellehrer

Zitat
Gepostet von Colon
P.S. Spanische Scheine werden lt. Auskunft vom BSH vor 2 Wochen in DE anerkannt und umgeschrieben, falls nach STCW-Regeln in Spanien absolviert.[/b]



....für Spanier klar, dass dies auch für Deutsche gelten soll ist mir neu




Deutsche Residenten sind (nicht nur beim beim BSH) in solchen Fäln jedem Spanier gleichgestellt.

Vilaflor ( gelöscht )
Beiträge:

04.08.2010 09:32
#19 RE: Bootsführschein Antworten

Ich bin begeistert über diesen Thread.
Endlich mal interessante Details und nicht nur Touristenlatein!

Zitat
Deutsche Residenten sind (nicht nur beim beim BSH) in solchen Fäln jedem Spanier gleichgestellt.



Hast Du dazu die genauen Rechtsgrundlagen, ich meine zur Gleichstellung?

Ist das nur Theorie oder geübte Praxis?

An wen muss man sich wenden, falls dies so nicht der Fall ist?

Segellehrer Offline




Beiträge: 24

04.08.2010 10:47
#20 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...die Zuständigkeit bleibt beim BSH...



Auch die Dokumente der Hobbyskipper werden in ES immer vom Ministerium augestellt/verwaltet (kann dauern!). In DE doch nach Subsidiaritätsprinzip vom Verband. Meinen Ersatzschein bei Verlust beantrage ich in DE doch z.B. beim DMYV. Oder?




oder beim DSV, je nachdem wo du die Prüfung gemacht hast ..
Und? Wo ist das Problem?
Beim Auto-FS machst du die Ausbildung doch auch privat und die Prüfung beim TÜV, auch ein privater Verein, der die hoheitlichen Aufgaben übernimmt.
Ich finde, es wäre ein wenig viel verlangt, wenn der Bundesverkehrsminister persönlich meine Prüfung abnimmt ..

und zu deinem "kann dauern" - in D habe ich vom Antrag bis zur Post im Kasten für einen verlorenen FS 6 (in Worten sechs) Tage "gewartet"

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
DAS gilt für in Spanien registrierte Yachten - nicht für in Dland gemeldete Schiffe unter dt. Flagge. Hier gelten die Mindestausrüstungsrichtlinien der IMO, so weit ich informiert bin.



Das gilt wohl auch für Yachten, die deutsche Residenten einführen. Diese müssen innerhalb kurzer Fristen (3 oder 6 Monate?) nach Einfuhr hier kanarische Einfuhrumsatzsteuer auf das Boot zahlen und es hier registrieren lassen. Damit lt. Auskunft einiger Stellen auch automatisch das Umflaggen verbunden. Das läuft demnach wohl analog zur Einfuhr eines KfZ, dessen Haltung dann ja auch komplett spanischen Regeln unterliegt.





DAS ist m.E. nicht richtig - für Boote gilt das EU-Umsatzsteuerprinzip; jede Yacht muss jederzeit nachweisen können (Steuernachweis ist ständig an Bord mitzuführen!), dass sie einmalig irgendwo in der EU versteuert wurde (herzlichen Dank Kroatien :daumenrunter.
Hierzu ein Artikel, den zu zitieren ich mir spare

http://www1.adac.de/images/Umsatzsteuer%..._tcm8-60880.pdf

Zitat
Gepostet von Colon
Die IMO Regeln gelten nur für durchgehende Yachten von Touristen. Reicht im Unglücksfall in kanarischen/spanisch kontrollierten Gewässern diese Ausstattung nicht aus, weren diese in Spanienn totzdem angeklagt. Zwei Schiffsführer eines Flüchtlingsbootes sind hier auf den Kanaren gerade vor einigen Tagen wegen Verletzung dieser Vorschriften zu zusammen 95 Jahren (!)Zuchthaus verurteilt worden.



Eine CE-Zertifizierung ist für nichtgewerbliche Boote entbehrlich!
und wenn es sich um ein dt. Boot handelt, muss die BSU nach SUG den Unfall untersuchen, nicht die Spanier!

auch hier der entsprechende link
www.transportrecht.de/transportrecht_content/1024920492.pdf
§ 1 Abs 1 Nr 3 und Nr 4 SUG ff.

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...auch dt. Führerscheine müssen anerkannt werden bzw. können umgeschrieben werden....



Welchen spanischen Schein bekommt man demnach für
a. den deutschen Binnenschein ?
b. den SBF See?
c. andere "amtliche" deutsche Scheine ?




ad a) Patrón de Embarcaciones de Recreo entspricht dem SBF Binnen und gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Länge und bis zwölf sm ab der Basislinie und insbesondere innerhalb der Kanaren
ad b) wenn es überhaupt eine Entsprechung gibt, dann der Patrón de Yate
ad c) Capitán de Yate, du darfst Alles und Überall fahren = SSS

Zitat
Gepostet von Colon
Weist Du, wo genau man den Antrag auf eine Umschreibung/Anerkennung stellen muss?



nein!

Zitat
Gepostet von Colon
Welche Unterlagen muss man einreichen,(z.B. DMYV der in DE erteilten Fahrberechtigung, bei älteren Scheinen auch mitBestandsschutzklauseln füt Tonnage o.ä.)?



DSV / DMYV anfragen, danke

Zitat
Gepostet von Colon
Gibt es eine Gestoría, die das erledigen kann?



k.A.

Zitat
Gepostet von Segellehrer

Zitat
Gepostet von Colon
P.S. Spanische Scheine werden lt. Auskunft vom BSH vor 2 Wochen in DE anerkannt und umgeschrieben, falls nach STCW-Regeln in Spanien absolviert.[/b]



....für Spanier klar, dass dies auch für Deutsche gelten soll ist mir neu




Deutsche Residenten sind (nicht nur beim beim BSH) in solchen Fäln jedem Spanier gleichgestellt.[/b][/quote]

seit wann regelt das Wohnortrecht die Staatsbürgerschaft?

Insel-Charly ( gelöscht )
Beiträge:

04.08.2010 12:29
#21 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Deutsche Residenten sind (nicht nur beim beim BSH) in solchen Fäln jedem Spanier gleichgestellt



Wie schön das es jeden Morgen etwas zu lachen gibt

Vilaflor ( gelöscht )
Beiträge:

04.08.2010 14:32
#22 RE: Bootsführschein Antworten

Charly, willst Du auch einen Bootsschein machen oder reicht Dir immer noch der "Muckschein"?

Insel-Charly ( gelöscht )
Beiträge:

04.08.2010 16:09
#23 RE: Bootsführschein Antworten

Reicht!
Im Moment habe ich gerade den Sonnenschein! Und davon eine ganze Menge

Colon Offline



Beiträge: 474

04.08.2010 17:55
#24 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Segellehrer.. zu deinem "kann dauern" - in D habe ich vom Antrag bis zur Post im Kasten für einen verlorenen FS 6 (in Worten sechs) Tage "gewartet"....



Dauert hier zwischen 6 Wochen und mehreren Monaten. Vorläufige Papiere für die Übergangszeit gibt es nicht.

Zitat
Gepostet von Segellehrer...kanarische Einfuhrumsatzsteuer auf das Boot zahlen und es hier registrieren lassen.

DAS ist m.E. nicht richtig - für Boote gilt das EU-Umsatzsteuerprinzip; jede Yacht muss jederzeit nachweisen können (Steuernachweis ist ständig an Bord mitzuführen!), dass sie einmalig irgendwo in der EU versteuert wurde



Du vergisst, dass die Kanaren steuerlich ausserhalb der EU sind. Deshalb nützt Dir eine in der EU gezahlte Mehrwertsteuer auf den Kanaren nichts. Der Zoll ermittelt hier den Wert des Bootes bzw. sieht auf die Rechnung und dann ist der kanarische "Zoll" fällig. Alles andere ist Steuerhinterziehung.

Da wird auch kein Unterschied zwischen Deiner Buchlieferung von Amazon oder der Einfuhr einer Luxusyacht gemacht.


Zitat
Gepostet von Segellehrer
...auch dt. Führerscheine müssen anerkannt werden bzw. können umgeschrieben werden....



ad a) Patrón de Embarcaciones de Recreo entspricht dem SBF Binnen und gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Länge und bis zwölf sm ab der Basislinie und insbesondere innerhalb der Kanaren
ad b) wenn es überhaupt eine Entsprechung gibt, dann der Patrón de Yate
ad c) Capitán de Yate, du darfst Alles und Überall fahren = SSS...[/quote]

Die Guardia z.B. ist bei Kontrollen ganz anderer Meinung gewesen.

Wenn der Binnenschein dem PER entspricht, und der SSS dem Capitán de Yate, dann bliebe für den SBF See eigentlich nur noch der Patrón de Yate übrig.

Der Knackpunkt ist aber immer noch:
Wo steht das verbindlich?
Wo kann man das ganz lebenspraktisch beantragen?

[/quote]

Zitat
Gepostet von Segellehrer...seit wann regelt das Wohnortrecht die Staatsbürgerschaft?[/b]



"Gleichstellung" hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Durch die "Gleichstellung" der Frauen werden sie ja auch nicht zu Männern ;-) . Und an dem EU-Ort wo Du wohnst, unterliegst Du steuerlich, strafrechlich etc. grundsätzlich den gleichen Bestimmungen wie die Einheimischen, egal welchen Pass (oder zwei) du hast, bist also "gleichgestellt".

Es gibt sehr viele Fälle, in denen z.B. Deutsche eine spanische Ausbildung in Spanien gemacht haben. Die Anerkennung und Umschreibung dieser Ausbildungen passiert dann genau wie für Spanier, die mit der gleichen spanischen Ausbildung nach Deutschland gehen.

Segellehrer Offline




Beiträge: 24

04.08.2010 20:12
#25 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
DAS ist m.E. nicht richtig - für Boote gilt das EU-Umsatzsteuerprinzip; jede Yacht muss jederzeit nachweisen können (Steuernachweis ist ständig an Bord mitzuführen!), dass sie einmalig irgendwo in der EU versteuert wurde



Du vergisst, dass die Kanaren steuerlich ausserhalb der EU sind. Deshalb nützt Dir eine in der EU gezahlte Mehrwertsteuer auf den Kanaren nichts. Der Zoll ermittelt hier den Wert des Bootes bzw. sieht auf die Rechnung und dann ist der kanarische "Zoll" fällig. Alles andere ist Steuerhinterziehung.




DAS ist richtig, aber in einem solchen Fall kannst du - so die in EU-Land gezahlte und ausweisbare Mwst - zurückverlangen; das Prinzip des Verbots der Doppelbesteuerung gilt auch auf Kanaren.

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
ad a) Patrón de Embarcaciones de Recreo entspricht dem SBF Binnen und gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Länge und bis zwölf sm ab der Basislinie und insbesondere innerhalb der Kanaren
ad b) wenn es überhaupt eine Entsprechung gibt, dann der Patrón de Yate
ad c) Capitán de Yate, du darfst Alles und Überall fahren = SSS...



Die Guardia z.B. ist bei Kontrollen ganz anderer Meinung gewesen.

Wenn der Binnenschein dem PER entspricht, und der SSS dem Capitán de Yate, dann bliebe für den SBF See eigentlich nur noch der Patrón de Yate übrig.

Der Knackpunkt ist aber immer noch:
Wo steht das verbindlich?
Wo kann man das ganz lebenspraktisch beantragen?




genau DAS ist das Problem - es gibt keine exakte Übertragung der jeweiligen Scheine - und genau deshalb solte jeder Deutsche, der hier auf nem Schiff (egal welcher Flagge) fahren will, nen dt. Schein besitzen ... man muss seinen Residentenstatus ja nicht wie einen Schild vor sich hertragen ... oder?!?

beantragen? allenfalls beim DSV/DMYV nachfragen, ob "dein" spanischer Schein (vergiss nicht zu erwähnen, dass du D bist, Wohnort egal) in einen dt. umgeschrieben wird.

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...seit wann regelt das Wohnortrecht die Staatsbürgerschaft?



Es gibt sehr viele Fälle, in denen z.B. Deutsche eine spanische Ausbildung in Spanien gemacht haben. Die Anerkennung und Umschreibung dieser Ausbildungen passiert dann genau wie für Spanier, die mit der gleichen spanischen Ausbildung nach Deutschland gehen.




"so rum" ja - aber warum sollte ein Deutscher, der einen spanischen, nicht anerkannten!, Schein besitzen möchte, diesen in einen dt. umschreiben lassen, wenn es eine entsprechende deutsche, weltweit anerkannte!, Alternative gibt?

bis Rest deines, dieses, Abschnitts gebe ich dir uneingeschränkt recht.

[ Editiert von Segellehrer am 04.08.10 20:13 ]

Colon Offline



Beiträge: 474

04.08.2010 22:15
#26 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Segellehrer...EU-Umsatzsteuerprinzip; jede Yacht muss jederzeit nachweisen können (Steuernachweis ist ständig an Bord mitzuführen!), dass sie einmalig irgendwo in der EU versteuert wurde



...ausser die Yacht kommt von den Kanaren und hat am besten noch einen kanarischen Steuerresidenten als Schiffsführer/Eigner an Bord.

Zitat
Gepostet von Segellehrer...kannst du - so die in EU-Land gezahlte und ausweisbare Mwst - zurückverlangen;



Bei gewerblicher Bootslieferungen direkt auf die Kanaren kein Problem. Bei privater Einfuhr von gebrauchten Booten ist die Mehrwertsteuererstattung schwierig bis unmöglich.

Zitat
Gepostet von Segellehrer...genau DAS ist das Problem - es gibt keine exakte Übertragung der jeweiligen Scheine - und genau deshalb solte jeder Deutsche, der hier auf nem Schiff (egal welcher Flagge) fahren will, nen dt. Schein besitzen



Also sagst Du, dass man die deutschen Scheine doch nicht umschreiben lassen kann, weil sie für Residenten in Spanien nicht anerkannt werden?

Und die Deutschen Scheine gelten in Spanien gar nicht oder nur bei vorübergehenden Aufenthalt auf Schiff mit deutscher Flagge bzw. eigenem Schiff? Welche spanischen/EU Gesetze oder Verordungen sind dann anwendbar?

Zitat
Gepostet von Segellehrer... man muss seinen Residentenstatus ja nicht wie einen Schild vor sich hertragen ... oder?!?



Das hast Du jetzt aber sicher nicht ernst gemeint. Mit dem Tipp schickst Du Residenten gleich reihenweise und automatisch fies vor den Kadi. Wer nicht direkt (z. B. bei einer der regelmässigen Fischereikontrollen) erwischt wird: eine Funkanfrage der Guardia reicht, um mit Deinem Namen im zentralen Ausländerregister, deine Daten und Deinen Residentenstatus abzurufen. Abgeswehen davon - was ist denn bei einer Havarie wenn einer ohne gültigen Schein gefahren ist?

Zitat
Gepostet von Segellehrer...aber warum sollte ein Deutscher, der einen spanischen, nicht anerkannten!, Schein besitzen möchte, diesen in einen dt. umschreiben lassen, wenn es eine entsprechende deutsche, weltweit anerkannte!, Alternative gibt?...



... z.B. weil er bereits einen spanischen Schein hat

Segellehrer Offline




Beiträge: 24

05.08.2010 10:40
#27 RE: Bootsführschein Antworten

geschätzter Colon - mir gefällt der zunehmend aggressive Duktus deiner Posts nicht.
Ich hoffe ich irre mich und würde mich freuen, wenn du dieses Missverständnis aufklären könntest.


Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...kannst du - so die in EU-Land gezahlte und ausweisbare Mwst - zurückverlangen;



Bei gewerblicher Bootslieferungen direkt auf die Kanaren kein Problem. Bei privater Einfuhr von gebrauchten Booten ist die Mehrwertsteuererstattung schwierig bis unmöglich.




deshalb sagte ich ausweisbar!
Wenn eine private Person von einer anderen privaten Person eien Gegenstand oder eine Dienstleistung kauft, so fällt niemals Umsatzsteuer an, da USt. nur ausweisen darf, wer Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Insoweit verstehe ich deinen Hinweis nicht!

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...genau DAS ist das Problem - es gibt keine exakte Übertragung der jeweiligen Scheine - und genau deshalb sollte jeder Deutsche, der hier auf nem Schiff (egal welcher Flagge) fahren will, nen dt. Schein besitzen



Also sagst Du, dass man die deutschen Scheine doch nicht umschreiben lassen kann, weil sie für Residenten in Spanien nicht anerkannt werden?




DAS habe ich nicht gesagt!
Ich habe gesagt, dass es keine exakte Vergleichbarkeit oder gar Äquivalenz der dt. und span. Scheine gibt.
Selbstverständlich werden die dt. Scheine für Deutsche anerkannt!
Die wechselseitige internationale Anerkennung der Scheine ist in zahlreichen Vereinbarungen der Staaten untereinander und der EU (ich erspar mir die Auflistung; Google hilft) geregelt.
Wie gesagt - wende dich an den DSV/DMYV und frag dort exakt nach.
Aber nochmals - es gilt das Heimatlandprinzip!


Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer... man muss seinen Residentenstatus ja nicht wie einen Schild vor sich hertragen ... oder?!?



Das hast Du jetzt aber sicher nicht ernst gemeint. Mit dem Tipp schickst Du Residenten gleich reihenweise und automatisch fies vor den Kadi. Wer nicht direkt (z. B. bei einer der regelmässigen Fischereikontrollen) erwischt wird: eine Funkanfrage der Guardia reicht, um mit Deinem Namen im zentralen Ausländerregister, deine Daten und Deinen Residentenstatus abzurufen. Abgeswehen davon - was ist denn bei einer Havarie wenn einer ohne gültigen Schein gefahren ist?




Ach so, es geht ums Tiere töten zum Spaß, als Freizeitunterhaltung oder als getarnter "Sport" ... dann bin ich raus!!

Aber: Wenn du einen dt. Schein besitzt fährst du nicht ohne Berechtigung!
Und wenn du einen Unfall haben solltest - nochmal! Ein Seeunfall wird weltweit vom dt. BSU gem. SUG untersucht.

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
...aber warum sollte ein Deutscher, der einen spanischen, nicht anerkannten!, Schein besitzen möchte, diesen in einen dt. umschreiben lassen, wenn es eine entsprechende deutsche, weltweit anerkannte!, Alternative gibt?...



... z.B. weil er bereits einen spanischen Schein hat[/b]




Fein! Dann kannst du doch als Resident hier auf einem span. Schiff ohne jede Beschränkung (ausgenommen span. Begrenzungen des span. Scheins) fahren.
Ich schätze auch, dass dir die Guardia keinen Strick draus macht, wenn du n dt. Schiff führst, da Resident.
Aber ich bin sicher, dass du als Deutscher in Deutschland auf einem deutschen Schiff erhebliche Schwierigkeiten mit der WaSchPol bekommst, wenn du dem neben deinem dt. Pass auch den span. Schein zeigst!

Daher nochmals -> DSV/DMYV anfragen.

Colon Offline



Beiträge: 474

05.08.2010 16:05
#28 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Segellehrer
Ach so, es geht ums Tiere töten zum Spaß, als Freizeitunterhaltung oder als getarnter "Sport" ... dann bin ich raus!!...



Wo es in diesem Thread um "ums Tiere töten" geht, habe ich nicht mitbekommen. Es dreht sich hier um das Thema Anerkennung von Bootsführerschein und damit u.a. um Führerscheinkontrollen bei Fischereikontrollen privater Bootsfahrer (ober Angler oder nicht) durch die Fischereibehörde und die Guardia. Vielleicht machst einen neuen Thread auf, weil die Fischereivorschriften, Naturschutz etc. wieder ein ganz anderes umfangreiches Thema sind und kann da diskutieren, was gemeint und Praxis ist.

[ Editiert von Colon am 05.08.10 16:56 ]

Colon Offline



Beiträge: 474

05.08.2010 16:55
#29 RE: Bootsführschein Antworten

Nach verbindlicher Auskunft der Füherscheinstelle des Deutschen Seglerverbandes DSV ist die aktuelle Situation rechtlich gesichert so:

Touristen
Deutsche (amtliche) Bootsführerscheine sind in Spanien nur gültig für Deutsche, die keinen Wohnsitz in Spanien haben, also nur z.B. als Touristen vorübergehendes Gastrecht geniessen.

Es ist für Touristen sehr empfehlenswert, ein internationales Zertifikat über die Fahrbefähigung mitzuführen, da die Guardia z.B. regelmässig rein nationale Scheine beanstandet, was dann zwar letztlich rechtlich nicht zu beanstanden sein wird, aber doch viel unnötigen Ärger mit sich bringen kann.

Residenten, Zweitwohnungsbesitzer, Langzeiturlauber u.ä.
Deutsche, die einen Wohnsitz in Spanien haben, benötigen in jedem Fall einen spanischen Bootsführerschein, denn deutsche Führerscheine werden dann nicht anerkannt. Das gilt auch auch dann, wenn man nur einen Zweit- (oder Dritt- usw.) -wohnsitz) in Spanien hat. Der Hinweis auf einen bestehenden Erst- oder Zweitwohnsitz in Deutschland ist irrelevant.

Ein Wohnsitz in Spanien wird auf jeden Fall schon begründet,wenn man das "Empadronamiento" hat. Der Wohnsitz kann aber auch dann ohne jede offzielle Anmeldung de facto begründet werden, wenn man für länger als 3 Monate seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat (ähnlich wie bei den Wohnsitzbestimmungen des Steuerrechts). Insofern verkürzt sich dann die maximale Frist des für Touristen geltenden "Gastrechtes" nach ECE Resolution 40 von einem Jahr auf 3 Monate ab Ankunft in Spanien.

Fährt man trotz Wohnsitz in Spanien in spanischen Gewässern, macht man sich in Spanien strafbar und wird von den spanischen Behörden verfolgt. Im Falle einer Havarie/von Unfällen verliert man auch den Haftpflicht- Kasko- und Unfall-Versicherungsschutz.

Umschreibung spanischer Bootsführerscheine in Deutschland.
Die "kleinen" spanische Führerscheine werden in Deutschland nicht umgeschrieben (Binnen, See) bei den grösseren spanischen Scheinen/Patenten ist das direkt über das BSH möglich. Mit der genauen Abgrenzung der beiden Gruppen gibt es aber weder genaue Vorschriften noch Erfahrungen.

Umschreibung deutscher Bootsführerscheine in Spanien
Es gibt kein Harmonisierungsabkommen zwischen DE und ES oder auf EU Ebene dazu. Die Umschreibung ist Sache der spanischen Behörden. Informationen oder Erfahrungen mit Umschreibungen deutschen Führerscheine in Spanien gibt es beim DSV nicht.

Das beantwortet jetzt zwar die Frage, wann welcher deutsche Schein anerkannt oder nicht anerkannt wird, aber offen bleibt Umschreibungsfähigkeit deutscher Scheine seitens der spanischen Behörden.

Segellehrer Offline




Beiträge: 24

05.08.2010 18:16
#30 RE: Bootsführschein Antworten

Zitat
Gepostet von Colon

Zitat
Gepostet von Segellehrer
Ach so, es geht ums Tiere töten zum Spaß, als Freizeitunterhaltung oder als getarnter "Sport" ... dann bin ich raus!!...



Wo es in diesem Thread um "ums Tiere töten" geht, habe ich nicht mitbekommen. Es dreht sich hier um das Thema Anerkennung von Bootsführerschein und damit u.a. um Führerscheinkontrollen bei Fischereikontrollen privater Bootsfahrer (ober Angler oder nicht) durch die Fischereibehörde und die Guardia. Vielleicht machst einen neuen Thread auf, weil die Fischereivorschriften, Naturschutz etc. wieder ein ganz anderes umfangreiches Thema sind und kann da diskutieren, was gemeint und Praxis ist.

[ Editiert von Colon am 05.08.10 16:56 ]





Sorry! dann hab ich dich falsch verstanden!
Ich hatte deinen Hinweis auf die Fischerei so verstanden, dass das Sportboot zum fischen genutzt werden soll..
wie gesagt - Missverständnis!
mea culpa!

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