:ppp: ja, kann man machen! mein schatz hat ihn letztes jahr in cruce de sardina(vecindario) im gebauede des roten kreuzes gemacht! die praxis hat in basito blanco stattgefunden war aber nicht ganz billig(ca. 600eu) die gaudi! und natuerlich alles auf spanisch aber kein problem,mein spatzl kanns perfekt
Jetzt habe ich mal ne Frage: Möchte mir nen kleines Boot(3Meter) mit Aussenborder kaufen. Wohne ja direkt am Meer mit kleinem Hafen. Stimmt es, dass ich bis 5PS(?) für das Meer keinen Motorboot-FS brauche? LG Hermann
[ Editiert von hermann_gc am 08.06.07 18:20 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!
Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68 KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen führen will. Der Geltungsbereich ist die 3 sm-Zone. Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Küstenbereich anerkannt.
Demnach sind Boote mit einer Motorisierung unter 5 PS Führerscheinfrei.b Über diese Grenze gelten obrige Vorschriften.
ZitatGepostet von Zapato wenn man ein mit mehr als 3,68 KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen führen will. Der Geltungsbereich ist die 3 sm-Zone.
Danke... und was ist innerhalb der 3sm-Zone, also dem "küstengewässer"? Auch die 5PS Grenze? 5 PS hört sich ja nicht prickelnd an. Will sowieso nen nen MBFS machen, aber das dauert und möchte gerne losdüsen *g*
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!
ich will - aus gegebenem Anlass - diesen alten Thread mal aus der Versenkung holen ...
Sollte es in der Zukunft Fragen zum Thema "Segeln", "Wassersport" und "Bootsführerscheine" geben stehe ich gerne zur Verfügung.
und um die Frage des Threaderöffners von vor drei Jahren zu Beantworten
man kann auf Gran Canaria die deutschen amtlichen Sportbootführerscheine Binnen Segel und Motor (SBF Binnen) und den Sportküstenschifferschein (SKS) incl. amtlicher deutscher Prüfung machen. Den Sportbootführerschein See DARF man leider nicht ausserhalb der Hoheitsgewässer der Bundesrepublik machen.
Für unsere Leute ist die Gültigkeit in canarischen Gewässern interessant.
Freu mich das Du meine Anregung annimmst. Habe heute lange an einem Video DVD von vor 10 Jahren gearbeitet um ihn ins Net zu bringen mit einer Umsegelung Von Gran Canaria. Hat noch nicht geklappt. Ich versuchs aber weiter.
ZitatGepostet von Insel-Charly Für unsere Leute ist die Gültigkeit in canarischen Gewässern interessant.
Freu mich das Du meine Anregung annimmst.
und ich freue mich über deine Idee und die Hinweise der Admins.
Nun, bei Bootsführerscheinen gilt international das Heimatlandrecht. Das heisst, dass Deutsche, egal wo, dem deutschen Recht unterliegen, wobei der Wohnsitz egal ist, solange die Staatsbürgerschaft nicht wechselt. Nach dt. Recht muss eine Person, die ein Boot mit mehr als 5 PS führen will, einen Führerschein besitzen; das ungleich schwierigere und umfangreichere spanische System ist für Deutsche auch in spanischen Gewässern entbehrlich.
Es gibt zwei unterschiedliche dt. Führerscheine - einen für die Binnengewässer (SBF Binnen) und einen für die Seegewässer bis 3 bzw. 12 sm (SBF See). Dies gilt jeweils für Motorboote ab 5 PS - SEGELN! ohne Motor (es gilt das Boot, nicht der Betrieb) ist Führerscheinfrei.
Wenn man also HIER fahren will, muss man mind. einen SBF See besitzen. ABER: nach spanischem Recht kann JEDER auf einem spanischen Boot bis zu einer gewissen Größe und PS ohne (!) FS fahren; insoweit fallen unsere kleinen Jollen und kleinen Motorboote, da in Spanien zugelassen, unter spanisches Recht und sind auch für Deutsche FS-frei.
Die weiterführenden Ausbildungsnachweise wie SKS und SSS sind freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden von Vercharterern großer Yachten aber oft als Befähigungsnachweise abgefragt (man darf mit dem SBF auch ne Mega-Yacht fahren .. kann es aber meist nicht)
ZitatGepostet von Insel-Charly Für unsere Leute ist die Gültigkeit in canarischen Gewässern interessant.
Das heisst, dass Deutsche, egal wo, dem deutschen Recht unterliegen, wobei der Wohnsitz egal ist, solange die Staatsbürgerschaft nicht wechselt.
das ungleich schwierigere und umfangreichere spanische System ist für Deutsche auch in spanischen Gewässern entbehrlich.
Wenn man also HIER fahren will, muss man mind. einen SBF See besitzen.
Sehr gut dass, dieses Thema einmal genauer aufgegriffen wird, obwohl in grosse Zweifel an der Richtigkeit einiger Aussagen habe.
Ich habe vohn verschiedensten Seiten (einschliesslich Vertreter der Capitania) schon verschiedenste Versionen gehört und gelesen. Die Guardia z.B. schein wie bei den Auto FS auch eine shr schlechte Quelle zu sein.
Beispiele:
1. Nach spanischem Recht gelten die Gewässer zwischen den kanarischen und den balearischen Inseln als Binnengewässer (das ist auf jeden Fall spanisches Gesetz). Dort reicht deshalb der deutsche Binnenschein / oder reicht nicht. Die einen meinen dann noch, das mit Binnenschein dürften nur Touristen, die anderen sagen, das gilt auch für Residenten.
2. Deutsche Residenten können ihre Scheine (wie Kfz-Fahrerlaubnis) umschreiben lassen / müssen den spanischen Schein machen / können mit dem deutschen Seeschein fahren / das erforderliche Dokument richtet sich nach dem Flaggenstaat des Fahrzeugs etc..
Ich finde die spanische Prüfungen unterhalb des "Capitán de Yate" nicht schwerer als die entsprechenden deutschen Prüfungen. Den Basisschein (PER) finde ich vergleichsweise sogar läppisch. Trotzdem wäre es natürlich bequem, wenn man den z.B. einfach umschreiben lassen könnte.
Die Dokumentation von Prüfungsanforderungen über Befugnisse sogar bis hin zur genauen Regelung offizieller Rangababzeichen auch für jeden Hobbyskipper ist für Spanier sehr transparent, leicht nachvollziehbar und im Internet vielfältig zugänglich.
Irgendwelche geltenden Regelungen für ausländische Residenten habe ich jedoch bisher nirgendwo gefunden. Auch die EU scheint hier noch nichts geregelt zu haben (?).
Prüfungsvorbereitungen für Deutsche für spanische Scheine (alternativ: Gestoria für Umschreibungen) gibt bisher auch nicht.
Die verschiedenen Aussagen begegnen mir auch.Im Allgemeinen frag ich gar keinen mehr und mach wie es kommt.Ich hoffe ja, das wir jetzt kompetent informiert werden.
Colon, sehr vieles, was du schreibst, ist richtig ... und dennoch - da kannst du rein garnix für! - unvollständig.
Ja, die kanarischen Gewässer sind nach span. Lesart "Binnen"gewässer. Insoweit können die span. Behörden anerkennen, dass der dt. Binnenschein ausreicht .. wie gesagt .. können.
Das Internationale Seerecht kennt den Begriff "Binnen" aber praktisch nicht, da "Binnen" jeweiliges Staatenrecht ist. z.B. endet Binnen in Deutschland u.a. bei der Elbe an der Alstermündung, danach gilt die Hafenordnung, ab der Hafenausfahrt dann bis zur 3 sm Grenze die Seeschifffahrtsstraßenordnung, danach bis 12 sm die KVR [Kollissionsverhütungsregeln]. Die KVR gelten übrigens weltweit jederzeit, es sei denn, ein Staat definiert für seine Gewässer anderslautende regeln.
International werden drei See-Zonen definiert 12 sm ab Basislinie (idR = begradigte Küstenlinie) ist das Hoheitsgewässer/Hoheitsgebiet des Staates 24 sm ab Basis ist das Zoll- und Grenzgebiet, was es dem Staat erlaubt, bereits Zoll und ähnliche Maßnahmen bei einlaufenden Schiffen (Transit ist tabu) zu veranlassen 200 sm ab Basis ist die ausschließliche Wirtschaftszone, innerhalb derer die Boden- und Naturschätze (incl. Fischerei) dem Staat zustehen (es können aber Lizenzen, meist Fischerei, vergeben werden)
Man kann die Boots-FS wegen fehlenden EU-Kompatibilität nicht mit den Auto-FS vergleichen!
die spanischen Führerscheine kann jeder Deutsche machen wenn er will - sie nutzen ihm nur überhaupt nix! Ausser in den spanischen Hoheitsgewässern und auf spanischen Booten sind sie nutzlos. Sobald das Boot ins deutsche Schiffsregister eingetragen ist (ab 15 m Länge Pflicht) oder das deutsche Flaggenzertifikat führt (unter 15 m) oder in Deutschland versichert ist, sind die span. Scheine für einen Deutschen völlig unsinnig, da hier erneut das Heimatlandrecht (also Deutschland) gilt. In den Kommentaren liest man oft, dass diese "Boote deutsches Gebiet seien"; das ist Blödsinn ... aber so ganz falsch (wenn es um dt. FS geht) ist es auch nicht. International würden einem Deutschen die span. FS auch nicht anerkannt; würde man als D also nach zB Kroatien in Urlaub fahren, muss man die dt. FS besitzen - hat man sie nicht, dann kann man vor Ort den kroatischen Schein machen; der gilt dann aber nur in Kroatien etc etc etc. Das Ganze gilt ausserdem NUR in und für Staaten, die eine FS-Pflicht haben - würde man zB in die USA reisen, benötigt man als D keinen FS, da man in den USA generell keinen Boots-FS benötigt. Dies erklärt, warum auch D mit unseren span. Kleinbooten ohne FS in Spanien fahren dürfen.
DAS Hauptargument aber ist das deutsche SUG, das Seeunfalluntersuchungsgesetz, welches verbindlich vorschreibt, dass ein ("dt.") Seeunfall dann vorliegt, wenn * weltweit * ein Deutscher * oder ein deutsches Boot * in einen meldepflichtigen (also Bootsschaden, Gesundheitsgefährdung, Kollission, Personenverletzung oder Tot) * Seeunfall verwickelt ist. In einem solchen Fall müssen die dt. (JA, weltweit!) Behörden (BSU) diesen Fall untersuchen und einen Bericht (BSU-Bericht) verfassen und veröffentlichen. Spätestens in diesem Bericht werden die dt. Fakten zu den FS zu Grunde gelegt werden, u.a. auch um die Schuldfrage zu klären.
Noch etwas - die kanarischen Gewässer sind also "Binnen" .. na ja, wenn ich bedenke, dass in der Binnenausbildung das Wort "Gezeiten" nichtmal vorkommt, oder dass niemand auf die Starkwinddüsen u.a. zwischen Gran Canaria und Teneriffa oder nochschlimmer zwischen Corallejo und Süd-Lanzarote vorbereitet ist ... ich weiss nicht, ich weiss nicht ...
SO, genug für heute - ich hoffe, der Exkurs war nicht allzu theoretisch/juristisch.