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Dieses Thema hat 32 Antworten
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 Ärzte, Krankenversicherung, Krankenhäuser & Notfallrufnummern
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SchwarzeNacht Offline



Beiträge: 54

07.08.2008 21:26
#31 RE: Ärzte und Krankenhäuser Antworten

achso, du meinst man muss erst wieder bezahlen, wenn man sich wieder rueckmeldet bei der geseztlichen versicherung des auswanderungslandes, ok ok.

habe gedacht, damit man sich da "wieder" anmelden kann, muss man waehrenddessen einen "freiwilligen" versicherungsbehalt zahlen fuer "nebenwohnsitz" oder so

ich muss zugeben, ich bin verwirrt, werd mal drueber schlafen *gg*

Insel-Charly ( gelöscht )
Beiträge:

07.08.2008 21:29
#32 RE: Ärzte und Krankenhäuser Antworten

Zitat
Gepostet von SchwarzeNacht
achso, du meinst man muss erst wieder bezahlen, wenn man sich wieder rueckmeldet bei der geseztlichen versicherung des auswanderungslandes, ok ok.

*


Zitat
Gepostet von Insel-Charly
In Spanien gesetzlich versichert------ bei Rückkehr nach Jahren in Deutschland ohne Probleme mit Vorlage eines Dokumentes (habe den Namen vergessen)wieder versichert.



[ Editiert von Insel-Charly am 07.08.08 21:54 ]

SchwarzeNacht Offline



Beiträge: 54

08.08.2008 13:11
#33 RE: Ärzte und Krankenhäuser Antworten

¡muchas gracias!

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