achso, du meinst man muss erst wieder bezahlen, wenn man sich wieder rueckmeldet bei der geseztlichen versicherung des auswanderungslandes, ok ok.
habe gedacht, damit man sich da "wieder" anmelden kann, muss man waehrenddessen einen "freiwilligen" versicherungsbehalt zahlen fuer "nebenwohnsitz" oder so
ich muss zugeben, ich bin verwirrt, werd mal drueber schlafen *gg*
ZitatGepostet von SchwarzeNacht achso, du meinst man muss erst wieder bezahlen, wenn man sich wieder rueckmeldet bei der geseztlichen versicherung des auswanderungslandes, ok ok.
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ZitatGepostet von Insel-Charly In Spanien gesetzlich versichert------ bei Rückkehr nach Jahren in Deutschland ohne Probleme mit Vorlage eines Dokumentes (habe den Namen vergessen)wieder versichert.