Hola! Hallo! Witam!:hvw: da bin ich wieder Karolinchen
Habe eure alle Posten gelesen und danke euch viel mals! Ich besitze 2 Pässe (polnisch und deutsch) und 2 Personalausweisse. Nutze aber der deutschen Pass. Es ist auch klar dass ich in Deutschland angemeldet bin. Wenn ich mich aus D nicht abmelde und in Gran Canaria mache ich mich selbstständig, wird die Deutsche Stadt von mir Aussländische Einkommensteuer verlangen? (obwohl ich die Firma in GC anmelde?)
Noch mal Vielen Dank und Grüsse an alle. Ihr seit alle soooooooo nett.
Das mit der Steuer weiß ich nicht (aber Doro kann dir da sicher weiterhelfen...), aber du machst dich strafbar wenn du dich nicht abmeldest wenn du auswanderst.
Ich wünsch auf jeden Fall viel Glück für dein Vorhaben!
Wenn Dein Wohnsitz Gran Canaria ist und Du dort hauptsächlich lebst mußt Du deine Einnahmen auch dort versteuern. Egal ob Du noch in Deutschland gemeldet bist.
So wurde mir das jedenfalls erklärt, falls ich falsch liege bitte ich um Korrektur.
ZitatGepostet von Lansky Wenn Dein Wohnsitz Gran Canaria ist und Du dort hauptsächlich lebst mußt Du deine Einnahmen auch dort versteuern. Egal ob Du noch in Deutschland gemeldet bist.
So wurde mir das jedenfalls erklärt, falls ich falsch liege bitte ich um Korrektur.
So wurde es mir auch gesagt von meinem Steuerberater in DE. nd zur Abmeldung, wenn man in DE noch einen Briefkasten hat, sprich Zweitwohnsitz bei der Schwester z.B.,muß man sich logischerweise nicht abmelden und darf/muß seinen Perso behalten, sollte der Reisepass abgelaufen sein und man trotzdem auswandern will in ein Land wo der Perso zur Einreise reicht auch, nur dann muß man unterschreiben, dass man den Reisepass schnellsten bei der Botschaft oder Konsulat der Ziellandes schnellstens verlängert. So wurde es mir in DE damals erzählt.
Nur wer es soooo eilig hat aus DE weg zu wollen / müssen, der legt dann Spuren *grins*
Zitatwenn man in DE noch einen Briefkasten hat, sprich Zweitwohnsitz
Duc,
da muss ich schon wieder widersprechen. Jetzt krame ich aber kein Gesetz mehr hervor.
Du musst eine Wohnung bewohnen, da genügt kein Briefkasten.
Wo ich meine Post hinschicken lasse hat nix, aber gar nix mit dem Wohnsitz zu tun.
Gruß Stephan
Ich kann nur wiedergeben was mir damals auf der Gemeinde erzählt wurde, ich müßte irgendwo in DE gemeldet sein wurde mir gesagt, sollte das nicht dem Gesetz entsprechen, dann habe ich damals eine falsche Auskunft erhalten. Und unter gemeldet sein verstehe ich das ich bei meinem Bruder z.B. gemeldet bin auch wenn ich da nur zwei Tage im Jahr anwesend bin... Das FA in DE sagte so was ähnliches, die sagten, sie brauchen einen sogenannten "Postbevollmächtigten" in DE.
[ Editiert von Administrator Ductreiber am 17.01.07 12:05 ]
Ich glaube da gibt es ein Missverständnis. Man muß in Deutschland gemeldet sein, der Einfachheit halber sollte es sich um eine Wohnung handeln. Da ist die Adresse der Schwester/Bruder völlig ausreichend. Ob es genügt eine Art Briefkastenadresse in irgendeinem Hochhauskomplex zu haben weiß ich nicht. Der Aufwand wäre mir persönlich auch zu hoch und außerdem kostet sowas Geld.
Macht ja nix das ich seit 15 Jahren in dieser Materie arbeite.
Ich gebs auf, wollte Hilfestellung leisten, anscheinend gibts aber einige Leute hier die noch nie so ein Gesetz gelesen haben aber wissen was Sache ist.
Viel Spaß noch, freu mich schon auf weitere Tipps von einigen von euch.
HI! Meine Informationen sind folgende. Es gibt ein paar kleine Unterschiede zu den neuen EU-Staaten. Aber da du bereits einen deutschen Pass hast und auch die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, wird man dir diese auch nicht auf Gran Canaria verwehren. Nach dem deutschen Meldegesetz musst du dich bei dauerhaftem Umzug ins Ausland abmelden. Im Abmeldeformular muss auch die neue Anschrift eingetragen werden. Viele machen dies aber nur mit der Bemerkung ("Umzug nach Spanien etc".) Das akzeptieren viele Meldeämter nicht mehr einfach so. Als erstes brauchst du die N.I.E. auf Gran Canaria um überhaupt beginnen zu können. Die bekommst bei der Policia. Zum Thema bisherige Beiträge zur Rentenversicherung: Ich war persönlich die letzten Tage bei der Deutschen Rentenversicherung... mir wurde gesagt, ich brauche nix weiter zu tun, nur wenn ich dann mal Rente beantrage wird man mich fragen was die ganzen Jahre ohne Einzahlung war. Nach heutigem Gesetz werden die Beiträge dann übertragen, bzw. die Zeiten der Beitragszahlung. In Spanien ist man glaube nach 15 Jahren Zahlung Rentenberechtigt. Ich finde die Seite: http://www.boulevard-gran-canaria.com ganz informativ. Gruß, Mario.
Wie man ist hier erst nach 15 Jahren rentenbereichtig? Mir wurde was von 10 Jahren erzählt. Für was zahl ich die dann *grins* Oder zählen da die in DE gezahlten Jahre mit? In 11 Jahren bin ich 65 und dann will ich gefälligst meine Rente haben.... Da muß ich mich mal schlau machen.