Hallöchen! Ich bin hier neu und grüsse alle! Zuerst muss ich mich vorstellen. Ich heisse Karolina und komme aus Polen. Seit 4 Jahren wohne ich aber in Deutschland. Da ich seit 1 Jahr Arbeitslose bin habe ich mich mit meinem Freund entschlossen nach Gran Canaria auszuwandern. Dort habe ich ihn kennengelernt. Außerdem das ist "sein" Insel und obwohl das ganze macht mir viel Angst, der Neuanfang und neue Sprache, tue ich es für ihm und habe auch ein bisschen Hoffnung dass mir das auch gut tun wird. Wir haben uns überlegt auf Gran Canaria eine Firma zu gründen und die Ware aus anderen Länder importieren. Wollte euch fragen was muss solches Männchen wie ich tun. Wie sind die erste Schritte. Wo muss man hingehen?, wo anmelden? Wie lange es dauert? Wie sieht der import aus? Was braucht man um Firma zu gründen (welche Papiere, Rechte usw). Schritt für Schritt!
aha! Muss ich mich aus Deutschland abmelden? oder kann ich auf Gran Canaria 2-te Wohnsitz haben.
Wie ist es Rechtlich gesehen wenn ich auf Gran Canaria eine Firma gründe und bin immer noch in Deutschland angemeldet. Was ist mit dem Steuer! Was erwartet mich wenn ich mich aus Deutschland abmelde? Welche Pflichte usw.
Ich bin einfach "dummes Kücken" wenn um Recht geht!
Hallo Karolina, erst mal ganz herzlich willkommen. Und herzlichen Glückwunsch zu Deinem Mut. Zu Deinen Fragen gibt es ganz viele Antworten. Bitte geb bei der Suchfunktion ein Stichwort ein, zB: Firmengründung - oder SL (so heisst die GmbH).
Oder NIE-NR. etc
Dann findest Du viele Beiträge zu dem entsprechenden Thema.
Wenn du auswanderst, also nicht nur Urlaub für ein paar Monate machst, musst du dich abmelden in Deutschland, also bei der Gemeinde in der du wohnst.
Da du "erst" vier Jahre in Deutschland lebst gehe ich davon aus das du polnische Staatsangehörige bist.
Deutsche Staatsangehörige müssen in so einem Fall ihren Personalausweis (nicht den Reisepass) abgeben.
Wie es sich bei polnischen Mitbürgern verhält kann dir deine zuständige Botschaft sagen.
Bedenke aber, dass du nach einem Auslandsaufenthalt länger als sechs Monate, auch als EU Bürgerin, wieder die Aufenthaltserlaubnis in D. beantragen musst, falls du nach D. zurück kommst.
Um das leidige Thema Perso und Abmeldung nun mal zu klären:
Zitatder deutsche perso ist aber nur für deutsche mit hauptwohnsitz innerhalb deutschlands und somit hier eigentlich ungültig...
So isses, war jetzt nur zu faul um nachzuschauen wo das steht. Könnte in den AGPaßG stehen.
So, habs doch gefunden. Es steht in den VollzBekAGPerspaßG:
"Da Auswanderer es entgegen Art. 2 MeldeG und § 7 Buchst. c AGPersPaßG oft versäumen, sich abzumelden und ihren Ausweis abzugeben, können die Grenzkontrollstellen Personalausweise einziehen und der für den letzten Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen Ausweisbehörde übersenden. Diese verständigt die zuständige Meldebehörde von der Auswanderung. Die Ausweise können in solchen Fällen vernichtet werden."
Und man hat sich abzumelden, ich zitiere nun mal § 11 Abs. 2 MRRG (Melderechtsrahmengesetz)( das wusste ich jetzt auswändig):
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
Wer sich nicht abmeldet begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG.
Natürlich kräht kein Hahn danach wenn der Perso nicht abgegeben wird. Im Ausland aber ist der Reisepaß das höher angesiedelte Dokument.
Ihr erhaltet auch von der deutschen Botschaft, wenn ihr im Ausland wohnhaft seit, niemals einen Personalausweis sondern immer einen Reisepass.
Vielleicht sollte man ne Rubrik draus machen, dann kann jeder selber schauen den es interessiert und es entstehen keinen unnötigen Disskussion und es gibt keine unnötigen Kommentare!