Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich die Menschen Witterung empfinden. Bin heute bei Minus 16 Grad zwei Stunden gejoggt. Herrlich! 10 Grad, das ist morgens doch gar nicht so schlecht. Klagen, Klagen, Klagen über das derzeitige Wetter auf den Canarias. Dabei ist das Wetter gar nicht so aussergewöhnlich. Vor 3 Jahren hatte ich auf La Palma mal 3 Wochen Regen. Die Pauschalos im Süden von GC erfieren schon nicht. Angenehme Temperaturen, nur das Bilderbuchwetter aus dem Katalog fehlt. Ja, der Katalog lügt manchmal, das war schon immer so. Übrigens: Seit 2009 sind Reiseveranstalter nicht mehr an die Preise der Kataloge gebunden. Ab sofort könnte also bei besserem Wetter auch noch erhöhnt werden. Ja, das ist eine Idee!
Vielleicht spendieren sie ja den armen Urlaubern an der Costa Canaria einen "Wettergutschein" für das nächste Mal. Und überhaupt: Das Wetter im Nordatlantik muss sich ändern. Ich bin für die Angleichung der Wetter-Lebensverhältnisse in allen Regionen, die zu Europa gehören. Es muss aufhören, dass mich während des Schneeschippens jemand anruft und mir mitteilt, dass er gerade mit einem kühlen Getränk an der Poolbar sitzt.
Oh, oh, oh, da werden Inselfreaks möglicherweise wieder sauer sein und womöglich sogar hier reinkritzeln.
Zitat Katalogpreise bei Reisen nicht mehr bindend
Seit dem 1. November 2008 ist die Neuregelung der sogenannten Informationspflichten-Verordnung des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gültig. Diese Verordnung erlaubt es Reiseveranstaltern in bestimmten Grenzen von den im Katalog angegebenen Reisepreisen auch nach oben abzuweichen, falls die betreffende Reise nur durch den Zukauf von inzwischen teurer gewordenen Kontingenten verfügbar gemacht werden kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Bisher hatten Reiseveranstalter nicht die Möglichkeit, auf Preisänderungen in geeigneter Weise zu reagieren, so dass sie an die Katalogpreise gebunden waren. Hier die Regelungen im Einzelnen:
• Keine Transparenz und Vergleichbarkeit mehr: Bislang konnten Reiseveranstalter in ihren Katalogen nur mit verbindlichen Endpreisen operieren. Die Preise für Komplettangebote oder Einzelleistungen verfielen erst mit Ablauf der angegebenen Frist in den Reiseprospekten. Kunden erhielten in den Katalogen einen Überblick über die Kosten und konnten verschiedene Reiseangebote miteinander vergleichen. Diese kundenfreundliche Regelung fällt jetzt weg.
• Ab sofort flexible Katalogpreise: Anbieter können für eine Pauschalreise im Katalog mehr verlangen, etwa wenn Hotel- oder Flugkontingente ausgebucht und nachgeordert werden müssen. Aber auch veränderte Wechselkurse, höhere Beförderungskosten, Abgaben oder weitere Gründe erlauben es den Reiseveranstaltern, die Aufschläge an ihre Kunden weiterzugeben.
• Hinweis im Prospekt maßgeblich: Preisänderungen sind aber nur erlaubt, wenn im Katalog auf den Vorbehalt ausdrücklich hingewiesen wird. Außerdem müssen Reisebüros und Veranstalter Kunden spätestens bei der Buchung über geänderte Katalogpreise informieren.
• Reisepreis zusichern lassen: Um sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen, sollten sich Kunden, die schon jetzt ihren Urlaub fürs nächste Jahr planen, den verbindlichen Reisepreis vom Veranstalter nennen und schriftlich für eine gewisse Frist zusichern lassen.
Na ja Kommentar Morgen (zu viele Cervezas heute Abend mit Einheimischen sorry) aber tauschen möchte ich nicht mit Deutschland, stimmt so schlecht is es hier nich...