Habe gerade den Bericht bei NTV gesehen in dem über die Enteignung von Häusern und Grundstücken berichtet wurde... Da werden Häuser enteignet die gerade erst eine Baugenehmigung bekommen haben, wie gesagt die werden einfach enteignet ohne Gegenleistung...
Berufen sich auf ein Gesetz das 20 Jahre alt ist, warum haben die Häuser aber dann Baugenehmigungen die nicht mal 2 Jahre alt sind? Warum werden Häuser enteignet die älter als das Gesetz sind?
ALLES EINE MAFIA BANDE..... Die brauchen sich nicht wundern, das die ETA keine Ruhe gibt. Und sowas ist in der EU.....
2 5Steren Hotels stehen direkt nebeneinander, das eine soll abgerissen werden das andere hat ne Ausnahmegenehmigung!!!!!
Würde mich mal interessieren wem das Hotel gehört das stehen bleiben darf und wem das andere......
Da kann einem ja der Kragen platzen....... Solch eine Unverschämtheit, da sollte doch gleich die EU alle Gelder für Spanien streichen,aber dann auch für Gran Canaria, damit diese Leute zum Nachdenken angehalten werden. Hier kann man wirklich die ETA verstehen, auch wenn Gewalt nichts bringt. Bin sehr gespannt , was die Gerichte dazu sagen werden.Ich hoffe der Druck aus Brüssel wird stark erhöht.
BITTE, WAS HAT DIE "ETA" DAMIT ZU TUN?? die verfolgen ja wohl ganz andere Ziele!!
Manche "Horn...Ochsen"..oder wie auch immer.. werden es nie begreifen!!! Andere Laender andere Sitten!! Wer das nicht akzeptieren kann u. damit nicht zu recht kommt,oder "DEUTSCHE Gruendlichkeit" erwartet sollte lieber zu Hause bleiben!! Mann/Frau hat ja schon einiges erlebt,aber mit einigen "Trantueten" wuerde ich nicht mal ne Ueberfahrt von "Granne" nach "Fuerte" wagen!! WAS gaebe es da fuer ein "Gezeter"
Was will denn die ETA erreichen? Unabhängigkeit von der zum Teil himmelschreienden Ungererchtigkeit und Korruption in Spanien.
Doro ich möchte dich schreien hören, wenn irgendeiner auf die Idee kommt aus irgendeinem dahergeholten Grund euch euer Haus zu enteignen... Da gräbt einer ein 20 Jahre altes Gesetz aus und wech isses... Dein Geschrei möchte ich hören.
Das hat nix mit deutscher Gründlichkeit, sondern mit Gerechtigkeit zu tun. Die Leute die dort Teilweise enteignet werden, haben noch vor 2 Jahren einen Grundbucheintrag und ne Baugenehmigung erhalten, und richtig Kredit aufgenommen um sich Ihren Altersruhesitz in Spanien zu bauen.
Die Zahlen 30 Jahre an dem Kredit ab und wenn der bezahlt ist gehört die Hütte dem Staat und wird abgerissen!!!! Hallo gehts noch?
[ Editiert von Administrator Ductreiber am 26.11.08 10:18 ]
Huhu,1.Koni..ihr seid gar nicht gemeint!! sorry, wenn du was Missverstanden hast!!(wollte gestern Nacht noch Pn schicken,war mir aber dann zu spaet) Aber trotzdem. was die ETA betrifft,die verfolgen andere Ziele,die Unabhaengigkeit des Baskenlandes von Spanien,(waere das selbe als wuerde Bayern sagen: wir wollen nix mehr mit der "BRD" zu tun haben,*gg* Ob die im Baskenland weniger korrupt sind glaube ich kaum u.sei mal dahin gestellt..?? Der Rest waere mir "Schnuppe"..lol..Meine Huette koennt ihr haben!! haette ich keine Sorgen mehr,und endlich meine Ruhe!!
ZitatDas hat nix mit deutscher Gründlichkeit, sondern mit Gerechtigkeit zu tun. Die Leute die dort Teilweise enteignet werden, haben noch vor 2 Jahren einen Grundbucheintrag und ne Baugenehmigung erhalten, und richtig Kredit aufgenommen um sich Ihren Altersruhesitz in Spanien zu bauen.
Die Zahlen 30 Jahre an dem Kredit ab und wenn der bezahlt ist gehört die Hütte dem Staat und wird abgerissen!!!! Hallo gehts noch?
Ich plädiere dafür, die Sache etwas genauer zu betrachten. Zunächst einmal muss man die staatliche Behörde Costas, die dem Umweltministerium unterstellt ist, von den Behörden der Gemeinden unterscheiden, die nach spanischem Baurecht Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellen und Baugenehmigungen erteilen.
Wenn ein Gebäude sich innerhalb der beschriebenen Zonen des "Ley de Costas" befindet, muss es enteignet werden. Die Frage ist dann, ob der Betroffene möglicherweise für sein Sonderopfer eine Entschädigung erhalten kann. Es kommt auch ein Grundstückstausch in Frage. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Die Gebäude wurden vor Geltung des Ley de Costas rechtmässig errichtet. Dann kommt nur eine entschädigungspflichtige Enteignung in Frage 2. Die Gebäude wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig im Sinne dieses Gesetzes errichtet. Dann wird entschädigungslos enteignet, allerdings sind weitere Nutzungsrechte denkbar.
Mir ist schleierhaft, wie in den Verbotszonen des Ley de Costas von örtlichen Baugenehmigungsbehörden Baugenehmigungen erteilt werden konnten. Diese Genehmigungsbehörden haben dabei ja sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen.
Costas hat als staatliche Behörde aber das Ley de Costas durchzusetzen. Aus Recherchen weiss ich, das es über Jahre nicht überall eine rechtlich korrekte Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden gegeben hat. Gerade örtliche Genehmigungsbehörden haben da in vielen Fällen ausserhalb der Rechtsordnung gehandelt. Andererseits muss man auch Grundstückseigentümer, Architekten, Makler und natürlich auch die Aufsichtsbehörden - Gobierno de Canarias - fragen, wie es dazu kommen konnte. Dabei wird man auch prüfen müssen, inwieweit Bauherren wissen konnten, dass man dort nicht bauen darf. Dies könnte unter dem Gesichtspunkt eines Mitverschuldens von Bedeutung sein.
In den Fällen, wo es in jüngster Zeit Baugenehmigungen in den Verbotszonen gegeben hat, muss man natürlich prüfen, inwieweit das Fehlverhalten der Genehmigungsbehörden zu Schadenersatzansprüchen des Bauherrn gegen den Staat aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung führen kann.
Man muss auch darauf hinweisen, dass nach der Enteignung ein dreissigjähriges Nutzungsrecht gewährt werden kann. Dies kann im Einzelfall sogar auf 60 Jahre erweitert werden (Fall Altersruhesitz).
Es gibt ja sogar Fälle, in denen noch nicht einmal Baugenehmigungen vorlagen. Da wird man sicher an der Abrissverfügung nicht vorbeikommen. Bei vielen Casitas im Aussenbereich an der Küste war das ja der Fall. Die dienten in vielen Fällen auch gar nicht als Wohnsitz.
ZitatGepostet von B E A ........... ein Wohnrecht für 30 Jahre ist ihnen geblieben....
ja das ist meistens die Laufzeit des Darlehens der Bank bei nem Häuslekauf oder Bau.
auf gut deutsch du zahlst 30 Jahre ein Darlehen ab und hast dann NIX...
Du brauchst sogar noch in der Zeit des Wohnrechts Genehmigungen für Renovierung und Reparaturen. Wenn die dich vorher raushaben wollen, verweigern die dir eine eventuelle Reparatur eines undichten Daches... was ja hier in Spanien öfter vorkommen soll, das Dächer undicht sind/werden...
Ist schon eigenartig, wie die Menschen doch verschieden reagieren und es verstehen, gelle !
Andere Länder, ander Sitten ist richtig, aber auch hier gelten Regeln gegenüber anderen Menschen,die anscheinend mit Füßen getreten werden.
Nicht nur abkassieren,damit gewisse Leute noch reicher werden, sondern auch geltendes Recht belassen.
Die EU, also auch wir ALLE, bezahlen ja schließlich reichlich dafür. Soweit mir bekannt ist, schon einige Milliarden €, aber in Spanien geht es leider anders rum.
Erst mal einfach die einge Dinge verfolgen, was schert uns Brüssel und die Menschen vor Ort.
Hier gibt es doch sehr viele Beispiele, oder ??, wie es sich grad Spanien oft zurecht legt.
An die armen Menschen, die davon betroffen sind, denkt da keiner !! ,hauptsache die haben Ihre Taschen voll !!
Na ja, bin sehr gespannt wie das alles mal endet.
Verschiede Menschen werden erst wach, wenn es Sie mal betrifft, nur dann hilft kein Geschrei weiter.