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Dieses Thema hat 47 Antworten
und wurde 2.674 mal aufgerufen
 Tierschutz auf Gran Canaria und Flugpaten
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EveM Offline




Beiträge: 17

05.07.2009 12:21
RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Hallo an Alle!

Gerne möchte ich die Gelegenheit ergreifen und mich auch kurz vorstellen. Da ich keine eigene Rubrik dafür finde, mache ich das in meinem Beitrag.

Wir sind eine Familie mit 2 Kindern, ursprünglich auch 2 Hunden, denn leider mußten wir einen im Februar "gehen lassen) und leben seit März 2008 im Süden von Gran Canaria.

Das erste Jahr hier ist wie im Fluge vergangen und leider haben wir wegen Streß mit Anmeldungen, Einrichten usw. und natürlich auch beruflichem Streß noch gar nicht richtig die Zeit gefunden, um unsere neue Heimat näher zu erkunden und vorallem auch unsere Sprachkenntnisse zu vertiefen.

Auf dieses Forum hier bin ich gestoßen, da ich nach Tierschutzgesetzen auf den Kanaren gesucht habe und leider diesbezüglich auch nicht viel bei Google finden konnte. Weiß jemand vielleicht von hier, ob es überhaupt Tierschutzgesetze gibt?? Im Speziellen geht es mir um die Papageien, denn seit wir hier leben bin ich soz. auf den "Papagei gekommen". In Deutschland gibt es ja Gesetze, was die Mindestgröße von Käfigen betrifft, Einzelhaltung etc., aber ich befürchte, daß das hier wohl Fremdwörter sind, speziell, wenn man sieht wie Hunde gehalten werden.

Na vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich, wo ich dazu etwas finden könnte oder ob es irgendwelche Organisationen hier gibt, an die ich mich wenden kann oder auch gerne aktive Hilfe anbieten kann.

Liebe Grüße,
EveM

B E A Offline



Beiträge: 1.693

05.07.2009 13:10
#2 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

hola y bienvenido aqüi........ sicher wirst du einige Antworten bekommen auf deine Frage. Es gibt einige Tierschützer hier im Forum, die dir sicher weiter helfen werden.
bea

Ole und Biest Offline




Beiträge: 918

05.07.2009 13:24
#3 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Der User Oliver PP ist zoologischer Leiter des Palmitos Park und kann dir da sicher Auskunft geben.
LG
Olaf

:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast. :gc1:

Oliver PP ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2009 13:50
#4 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Spanien hat natürlich auch ein Tierschutzgesetz.
Nur kümmert sich eigentlich keiner um die Umsetzung.
Das Hauptproblem dabei ist, das fast jede Region Spaniens sein eigenes Süppchen (Tierschutzgesetz) kocht.
Unter diesem Link findest Du das Gesetzt von Andalusien:
http://www.todalaley.com/mostrarLey1285p1tn.htm
Und hier noch das Spanische:
http://noticias.juridicas.com/base_datos...ga-l1-1993.html
Was die Mindestgrößen z.B. der Käfig bei Papageien betrifft, handelt es sich um Europäische Standarts.
Für die Überwachung ist auf Gran Canaria die "Seprona" zuständig. Das ist eine Abteilung der Guardia Civil.

[ Editiert von Oliver PP am 05.07.09 14:02 ]

EveM Offline




Beiträge: 17

05.07.2009 17:10
#5 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Oh, das ging aber schnell! Vielen Dank für Eure Antworten und speziell ein Danke an OliverPP für die Links. Werde mich da mal durchkämpfen!

Hab da zwei Graue im Auge, einmal El Tablero und einmal San Fernando, die in einem kleinen runden Käfig hocken. Aber bevor ich da ein Gespräch mit den Besitzern suche, wollte ich eben auch wissen, ob es auch eine gesetzliche Regelung gibt.

Schönen Tag noch,
EveM

- Sanny - Offline




Beiträge: 21.836

05.07.2009 17:14
#6 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Hallo Eve und Herzlich Willkommen bei uns im Forum. Ich bin auch ein "Vogelfan" und habe nun auch schon 80 Vögel (Sittiche, Papageien) aber habe eine 60 qm Außenvoliere und 10 qm Innenvoliere.
In Spanien gibt es auch ein Tierschutzgesetz, aber wie genau die Käfigmasse sind kann ich nicht sagen, aber ich denke mal wie in DE (hoffe es zumindest) An Deiner Stelle verlass Dich auf Dein Herz und Tierliebe, also Voliere so groß wie es Euch möglich ist und natürlich Freisitz.
Und anmelden nicht vergessen. Papageien sind anmeldepflichtig, nur weiß ich leider nicht in welchem Amt. Oder sehe ich das falsch? Wenn ja bitte ich mich zu berichtigen wenn ich falsch liege, aber soweit ich weiß aufgrund der Papageienkrankheit müssen sie Papiere, einen Ring haben und gemeldet sein.

Admins + Moderatoren betreuen das Forum in ihrer Freizeit, alles ist freiwillig. Bitte macht uns die Arbeit so angenehm wie möglich.

Erfahrung heißt garnichts!
Mann kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.


Liebe Grüße Sanny

www.notkleintiere.de

Oliver PP ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2009 17:53
#7 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Anmeldepflichtig sind sie nicht.
Natürlich werden die Citis-Papiere aber genauso benötigt.
Sind die Papiere vorhanden, MUSS der Vogel einen geschlossenen Ring tragen.

renata Offline




Beiträge: 302

05.07.2009 19:09
#8 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Leider gibt es bisher kein einheitliches Nationales Gesetz.
Jede Region in Spanien hat ein eigenes Gesetz und jede Stadtverwaltung dazu ihre eigenen "normativas".
Die Kanaren haben seit 1991
ihr Tierschutzgesetz, nur leider wird es oft nicht eingehalten.

Canarias
Ley 8/1991, de 30 de abril de protección de los animales

"Wo kein Kläger, da kei Richter", könnte man sagen.
Was Oliver als "Spanisches Gesetz" bezeichnet, ist das von Galicia. Wundert mich sehr, dass Oliver das Kanarische nicht kennt, denn da gibt es erhebliche Unterschiede zwischen dem Festland und Canarias...

LEGISLACION VIGENTE:
Andalucía
Ley 11/2003, de 24 de noviembre de Protección de los Animales
Aragón
Ley 11/2003, de 19 de marzo de protección animal en la Comunidad Autónoma de Aragón
Asturias
Ley del Principado de Asturias 13/2002, de 23 de diciembre, de Tenencia, Protección y Derechos de los Animales
Baleares
Ley 1/1992, de 8 de abril de Protección de los animales
Canarias
Ley 8/1991, de 30 de abril de protección de los animales
Cantabria
Ley de Cantabria 3/1992, de 18 de marzo, de Protección de los Animales, modificada por la Ley Nº 11 de 22/12/1995
Castilla y León
Ley 5/1997, de 24 de abril de protección de los animales de compañía
Castilla-La Mancha
Ley 7/1990, de 28 de diciembre, de Protección de los animales domésticos
Catalunya
Ley 22/2003, de 4 de julio, de Protección de los animales
Euskadi
Ley 6/1993, de 29 de octubre, de Protección de los animales
Extremadura
Ley 5/2002, de 23 de mayo, de protección de los animales en la Comunidad Autónoma de Extremadura
Galicia
Ley 1/1993, de 13 de abril, de protección de animales domésticos y salvajes en cautividad
Madrid
Ley 1/2000, de 11 de febrero, de modificación de la Ley 1/1990, de 1 de febrero, de protección de animales domésticos
Murcia
Ley 10/1990, de 27 de agosto, de protección y defensa de animales de compañía
Navarra
Ley Foral 7/1994, de 31 de mayo, de protección de los animales
La Rioja
Ley 2/2000, de 31 de mayo, de modificación de la Ley 5/1995, de 22 de marzo, de protección de los animales
Valencia
Ley 4/1994, de 8 de julio, de la Generalidad Valenciana, sobre protección de los animales de compañía.

- Sanny - Offline




Beiträge: 21.836

05.07.2009 21:19
#9 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von Oliver PP
Anmeldepflichtig sind sie nicht.
Natürlich werden die Citis-Papiere aber genauso benötigt.
Sind die Papiere vorhanden, MUSS der Vogel einen geschlossenen Ring tragen.



achso, das wußte ich nicht, dass sie nicht meldepflichtig sind. sehr interessant. in DE muss man papageien anmelden

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Liebe Grüße Sanny

www.notkleintiere.de

Oliver PP ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2009 21:55
#10 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von renata

"Wo kein Kläger, da kei Richter", könnte man sagen.
Was Oliver als "Spanisches Gesetz" bezeichnet, ist das von Galicia. Wundert mich sehr, dass Oliver das Kanarische nicht kennt, denn da gibt es erhebliche Unterschiede zwischen dem Festland und Canarias...



@ renata,

warum wundert Dich das?
Wir haben uns freiwillig viel strengeren Regeln unterworfen.
Sind Member bei AIZA
http://www.aiza.org.es/aiza/actionServle...o=home&lang=spa
und AEZA
http://www.aeza.es/handcrafted2.asp

Wie sonst wären uns Oran Utan zugeteilt worden?
Die sind nicht frei käuflich und es gibt klare Vorschriften über Gehegegrößen etc.
Das solltest doch gerade Du wissen.
Da wäre ein regionales Tierschutzgesetz über Haustiere vollkommen falsch am Platz.

@ Sanny,

das wusste ich allerdings nicht, das Papageien in DE meldepflichtig sind. Ist aber ganz gut so, so wäre eine Kontrolle wenigstens möglich.

- Sanny - Offline




Beiträge: 21.836

05.07.2009 23:09
#11 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

ja, eigentlich in fast allen ländern soweit ich weiß, deswegen war ich ja so erstaunt dass gerade in spanien nicht...

Zitat
Welche Papageienarten müssen gemeldet werden?
Erklärungen zur Meldepflicht
Muss ich meinen Papagei melden? Wenn ja, wie und wo?
Das sind Fragen, die immer wieder von verunsicherten Papageien-Haltern gestellt werden.

Zunächst einmal muss man den Zusammenhang zwischen CITES (dt.: WA) und der Meldepflicht in der BRD verstehen.
CITES ist die internationale Bezeichnung für "Washingtoner Artenschutzabkommen" und ist eine internationale Vereinbarung, die den Gefährdungsstatus einer bestimmten Tier- bzw. Pflanzenart festhält, sowie Regelungen bezüglich des internationalen Handels mit solchen Arten bestimmt (siehe: http://www.papageien.org/STS/po/Glossar.htm#CITES ). Über 170 Länder haben dieses Abkommen unterzeichnet und sich zu dessen Einhaltung verpflichtet.
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass für eine "geschützte Art" eine grundsätzliche Meldepflicht besteht. Betreffend des Handels innerhalb Deutschlands, bzw. wenn es darum geht, welche Art den Status einer "geschützten Art" hat, richtet sich das Bundesamt für Naturschutz nach den Anhängen des WA's.

Somit besteht in Deutschland eine grundsätzliche Meldepflicht für alle Tierarten,
die in einem der Anhänge des Washingtoner Artenschutzabkommens gelistet sind!

Um nun zu erfahren, ob eine bestimmte Papageienart meldepflichtig ist, muss man also zunächst wissen, ob sie in einem der Anhänge des WA gelistet ist. Es ist leider so, dass von den ca. 384 Papageienarten gerade mal 2 Arten nicht gelistet sind. Der Wellensittich und der Nymphensittich.
ALLE anderen Arten finden sich in einem der Anhänge des WA's, haben damit offiziell den Status "geschützte Art" und sind somit zunächst grundsätzlich meldepflichtig.

Allerdings zeigte sich in der Vergangenheit, dass sich auf den Schreibtischen der zuständigen Behörden aufgrund der Vielzahl von Papageienhaltern und -züchtern die Papiere stapelten und der eigentliche Zweck der Meldepflicht, nämlich die Kontrolle des Handels geschützter Arten, in der Papierflut zu ersticken drohte. Deshalb schuf man 1994 eine Ausnahmeregelung, die bis heute mehrfach erweitert wurde. Diese hat den Sinn, bestimmte Arten von der Meldepflicht zu befreien. Und zwar unabhängig von ihrem Status in freier Wildbahn. Dabei handelt es sich in der Regel um Arten, die in Deutschland häufig gezüchtet und gehandelt werden, und meistens auch schon lange nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden. Trotzdem finden sich diese Arten weiterhin in den Anhängen des WA.

Somit gilt: Alle Papageien müssen gemeldet werden. Ausnahmen: Der nicht gelistete Wellensittich und Nymphensittich sowie die 43 Arten der unten stehenden Liste.

Da sich auf der Liste keine einzige Großpapageienart findet, sind somit z.B. alle Amazonen, Graupapageien, Kakadus, Aras, Edelpapageien sowie Rotsteiß-, Weißbauch-, und Langflügelpapageien (Mohrenkopfpapagei!) weiterhin meldepflichtig! Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Wo und wie wird ein Papagei gemeldet?
Wo wird ein Papagei gemeldet?
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Manchmal ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, manchmal die Obere, in manchen Gebieten sogar die Gemeinden bzw. Städte.
Wer in Ihrem Bereich zuständig ist, erfahren sie immer vom Kreis-Veterinäramt. Dort wird man Ihnen die entsprechende Stelle nennen. Diese Stellen können Ihnen dann weiter helfen; z.B. mit einer aktuellen Liste der von der Meldepflicht befreiten Arten.

Wie wird ein Papagei gemeldet?
Da beim Handel von Papageien in den meisten Fällen keine behördlichen Dokumente mehr vorgeschrieben sind (für die meisten Arten besteht KEINE CITES-Papier-Pflicht mehr, (siehe: http://www.papageien.org/STS/artenschutzinfo_01/ ), sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass der Händler / Züchter eine "Abgabebescheinigung" ausstellt, aus der die Herkunft der Exemplare hervorgeht (Beispiel, wie so ein Papier aussehen kann: http://www.papageien.org/STS/artenschutz...scheinigung.gif )
So sollte versichert werden, dass es sich bei dem Tier um eine Nachzucht handelt, bzw. das es aus einer legalen Einfuhr stammt (entspr. Belege dafür aushändigen lassen!). Des Weiteren sollten alle wichtigen Daten des Tieres aus dem Papier hervorgehen (Art, Unterart, Alter, Geschlecht, Ring- bzw. Chipnummer). Manche Händler stellen auch einen "Vogelpass" aus. Es gibt keine einheitliche Regelungen über das Aussehen dieser Formulare, doch sollte man kein Tier kaufen ohne sich ein entsprechendes Papier aushändigen zu lassen. Eine Kopie dieser "Abgabebescheinigung" wird zusammen mit Kopien weitere Belege (Einfuhrpapiere, Vogelpass o.ä.) an die zuständige Behörde geschickt.
Geschützte Tiere, die sich den Belegen nicht zuordnen lassen, deren Herkunft also zweifelhaft ist, können beschlagnahmt und eingezogen werden!!
Ausnahmen von der Meldepflicht
Folgende Arten sind von der Meldepflicht ausgenommen:

ANHANG 5 zur Bundesartenschutzverordnung, Stand: 1.4.2002 - von der Anzeige- und (Melde-)pflicht des § 6 Abs. 2 ausgenommene Arten
Alle Arten finden sich (sofern nicht anders vermerkt) auf Anhang B des Washingtoner Artenschutzabkommens.

- in alphabetischer Reihenfolge -

I. Australische / Neuseeländische Sittiche

Adelaide-Sittich (Platycercus adelaide)
Barnadsittich (Platycercus barnadi)
Bauers-Ringsittich (Platycercus zonarius)
Bergsittich (Polytelis anthopeplus)
Blaßkopfrosella (Platycercus adscitus)
Blutbauchsittich (Northiella haematogaster)
Bourkesittich (Neopsephotus bourkii)
Brownsittich (Platycercus venustus)
Forbes Springsittich (Cyanoramphus auriceps forbes) (WA ANHANG A)
Feinsittich (Neophema chrysostoma)
Gelbbauchsittich (Platycercus caledonicus)
Glanzsittich (Neophema splendida)
Hooded-Sittich (WA ANHANG A)
Katharina-Sittich (Bolborhynchus lineola)
Königsittich (Alisterus scapularis)
Kragensittich (Platycercus zonarius semitorquatus)
Pennantsittich (Platycercus elegans)
Princess of Wales Sittich (Polytelis alexandrae)
Rosellasittich, Prachtrosella (Platycercus eximus)
Rotflügelsittich (Aprosmictus erythropterus)
Rotkappensittich (Purpureicephalus spurius)
Schild- od. Barrabandsittich (Polytelis swaninsonii)
Schmucksittich (Neophema elegans)
Schönsittich (Neophema pulchella)
Schwalbensittich (Lathamus discolor)
Singsittich (Psephotus haematonotus)
Stanleysittich (Platycercus icterotis)
Stohsittich (Platycercus flaveolus)
Vielfarbensittich (Psephotus varius)
Ziegensittich (Cyanoramphus novaezelandiae) (WA ANHANG A)
II. Andere Sittiche

Großer Alexandersittich (Psittacula cupatria)
Kl. Alexandersittich (Halsbandsittich) (Psittacula krameri) (WA ANHANG C)
Mönchsittich (Myiopsitta monachus)
III. Agaporniden

Pfirsichköpfchen (Agapornis fisheri)
Schwarzköpfchen (Agapornis personata)
Rußköpfchen (Agapornis nigrigensis)
Rosenköpfchen (Agapornis roseicollis)
Taranta (Agapornis taranta)
IV. Sperlingspapageien

Augenring-Sperlingspapagei (Forpus conspicillatus)
Blauflügelsperlingspapagei (Forpus xanthopterygius)
Blaugenicksperlingspapagei (Forpus coelestis)
Gelbgesicht-Sperlingspapagei (Forpus xanthops)
Grünbüzel-Sperlingspapagei (Forpus passerinus).

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Erfahrung heißt garnichts!
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Liebe Grüße Sanny

www.notkleintiere.de

Oliver PP ( gelöscht )
Beiträge:

06.07.2009 00:28
#12 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

@ Sanny,

Tiere die Cites-Papiere benötigen sind natürlich gemeldet.
Aber besteht denn in DE daneben noch eine andere Meldepflicht?
Denn wenn man z.B. ein Cites-Tier mit Papieren erwirbt muss man sich ja nicht als neuer Halter eintragen lassen. Das Cites-Dokument ist ja eher vergleichbar mit einem "Pass für das Tier" und nicht für den Halter.

EveM Offline




Beiträge: 17

06.07.2009 10:59
#13 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

............ mh, also zur Meldepflicht in Deutschland kann ich nichts sagen, denn da hatte ich noch keinen Vogel *grins*!

Aber ich glaube, daß Oliver da recht hat und daß ein Papagei mit Cites Bescheinigung und geschlossen beringt nicht weiters gemeldet werden muß, denn er ist ja schon registriert.

Ja auch wir haben eine Voliere (4x2x1) im Garten und einen Schlafkäfig für innen. Wünschte die Voliere könnte größer sein, aber leider geht das derzeit nicht wegen dem Platz, dafür haben wir uns eine bauen lassen, die jederzeit mit Einzelelementen erweitert werden kann.

Was nun die Kanaren betrifft, so kenne ich das leider auch von den Italienern, bin selbst Italienerin, daß die Haltung von Tieren da noch seeeeeeeeeeeeeeehr zu wünschen übrig läßt. Ehrlich gesagt sind sich die nicht mal unbedingt bewußt, daß ein Tier nicht artgerecht gehalten wird, daher erreicht man manchmal auch schon was mit Aufklärung.

Ich dachte daran, mal so ein nettes Blatt Papier zu entwerfen und etwas zur Haltung, Käfiggröße, Futter etc. zu schreiben. Schaden kann es ja nicht ..........., dann mal weiter beobachten und ansonsten dann wohl mal die Behörde informieren.

Sag mal Oliver, mir liegt da noch etwas im Magen, da Du ja Leiter im Palmitos Park bist, wie ich gelesen habe .........

Seit über einem Jahr kenne ich einen Kea in einem Zoogeschäft und jedes Mal, wenn ich das arme Tier sehe, bricht es mir fast das Herz. Diese Papgeien sind ja für eine Käfighaltung absolut ungeeignet und der arme Kerl sitzt in einem Käfig, mit vielleicht 80x60, Gitter am Boden und seine einzige Ablenkung ist das Zeitungspapier mit dem er spielt. Wäre der nicht etwas für Euren Park ..........? Vielleicht könnte man ihn ja kaufen unter der Premisse, daß die da keine Kea's mehr anbieten dürfen?

Kann ihn schon in einem schönen Gehege bei Euch sehen ...... :-) und dann noch einen Partner dazu und die Clowns der Papageien wären bestimmt eine Bereicherung für den Park.

Schöne Grüße,
EVE

EveM Offline




Beiträge: 17

06.07.2009 11:03
#14 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

@ Renata

Danke für Deine Aufklärung mit der eigenen Regelung für die Kanaren. Auf Deiner Webseite bin ich die Tage auch schon gelandet und da war ich mir nicht ganz sicher, ob Du noch aktiv bist (letzte News 28.04.2008).

Schade, daß mein Spanisch noch so dürftig ist, aber da muß man durch :-)

Liebe Grüße,
EVE

- Sanny - Offline




Beiträge: 21.836

06.07.2009 11:53
#15 RE: Tierschutzgesetz auf den Kanaren? Antworten

Zitat
Gepostet von Oliver PP
@ Sanny,

Tiere die Cites-Papiere benötigen sind natürlich gemeldet.
Aber besteht denn in DE daneben noch eine andere Meldepflicht?
Denn wenn man z.B. ein Cites-Tier mit Papieren erwirbt muss man sich ja nicht als neuer Halter eintragen lassen. Das Cites-Dokument ist ja eher vergleichbar mit einem "Pass für das Tier" und nicht für den Halter.



ja meine papageien musste ich beim veterinäramt anmelden, die haben dann noch irgendwoanders gemeldet dass ich der besitzer bin. cites und ringnummer musste ich kopieren. sie haben sich auch meine voliere usw. angeschaut, da ich ja mehrere vögel habe.

Admins + Moderatoren betreuen das Forum in ihrer Freizeit, alles ist freiwillig. Bitte macht uns die Arbeit so angenehm wie möglich.

Erfahrung heißt garnichts!
Mann kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.


Liebe Grüße Sanny

www.notkleintiere.de

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