Zitat Nachdem eine Vinyl-Schallplatte mit den Daten von Steuerflüchtlingen in Deutschland keine Abnehmer fand, mussten die Diebe blitzschnell umdisponieren. Dank der genialen Eingebung, CDs zu benutzen, könnte jetzt eine ganze Branche gerettet werden.
Lange schon wird ihr Ende prophezeit; aber das ist Quatsch: Die CD hat Potenzial. Ungefähr in diesem Augenblick kaufen deutsche Staatsbedienstete eine einzige Compact Disc für 2,5 Millionen Euro. Das ist ein umwerfender Vertrauensbeweis für das oft verhöhnte Medium, wie auch die Tatsache, dass der Verkäufer seine Informationen nicht als MP3-Download (gesprochen von Jan Josef Liefers) angeboten hat.
Hartgesottene Schallplatten-Fans werden wieder jaulen, die Namen der Steuerhinterzieher wirkten auf CD irgendwie kalt und steril und ihnen fehle das analoge Feeling, während Hightech-Aficionados das geringe Auflösungsvermögen des Datenträgers bemängeln.
Aber 2,5 Millionen sprechen eine klare Sprache. Das entspricht der Summe, die die Musikindustrie demnächst jährlich mit CDs umsetzen wird – jedenfalls wenn sie ihre Strategie nicht ändert. Denn noch immer sind viele Neuerscheinungen voll mit Informationen, an denen die Bundesregierung kein Interesse hat. So heißt es auf dem brandheißen Album der Welterbe-Formation Klostertaler: Wo ein Handschlag noch ein Handschlag ist / ich noch spür, was falsch und richtig ist / da wo Menschen sind, die frei von falscher Ehre sind / und mich jeder so nimmt, wie ich bin. Okay, das mag das Anleger-Feeling in der Schweiz beschreiben, aber viel Geld dürfte der Finanzminister nur für Zeilen ausgeben wie: Heinz Müller, Blasenstraße 3 / hat fünf Millionen steuerfrei.
Gefährlich werden könnte der Branche überdies, dass Verbraucher die Diskussion missverstehen: Denn in vielen Geschäften gibt es noch CDs. Achtung! Es ist nicht rechtswidrig, eine davon zu erwerben. Das Produkt darf sogar aus der Schweiz stammen. Sein Käufer handelt nicht unmoralisch, sondern schlimmstenfalls geschmacklos.
ZitatGepostet von Vilaflor Volkssport FINANZAMT betrügen!
War gestern.....
Inzwischen erfreut sich eine neue Sportart immer größerer Beliebtheit :
Running to Finanzamt , oder auch kurz " SELBSTANZEIGER " genannt !
In ganz Deutschland wird fleißig trainiert . Jeder will der ERSTE sein, dabei geht es doch gar nicht um die Zeit.... Wichtig ist doch nur , die Frist nicht zu verpassen.
Ich kann mir noch gar nicht so richtig vorstellen , wie viel Geld die neue Sportart einbringen könnte . Da könnten Geldsäcke ohne Ende auf den Staat ( also auf uns !!! ) zu kommen ! Was machen wir denn damit ? Früher konnte man sie in die Schweiz schleppen , aber da kommen sie ja jetzt her und müssen anders angelegt werden.
Kein Problem !
Es gibt so gute Finanzberater......
Die machen ihre Arbeit schon KLASSE und wenn nicht , dann werden sie gefesselt und kommen auf die Sackkarre.
Liebe Finanzberater ...., unterschätzt bloß nicht die Anleger !
IRONIE - ENDE !
Ich will nicht glauben , dass Selbstanzeiger straffrei ausgehen könnten. Die sollen bloß ihre Steuern + Zins nachzahlen und dann soll es gut sein ?
Das wird andere motivieren , denn was soll ihnen schon passieren ? Wenn es klappt ist doch alles prima ! Wenn es auffliegt , dann bezahlen sie eben die Summe an Steuern nach , welche sie sowieso hätten zahlen müssen.
Ich frage mal die Sabine Leutheusser-Schnarrenberger , die muss es wissen.
Die wahre Lebensweisheit ist , im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen.
ZitatDer Stoff hat schon jetzt das Zeug für ein eigenes Kapitel in künftigen Psychologie-Handbüchern. Die Überschrift könnte lauten: „Eine Silberscheibe verbreitet Angst und Schrecken“. Oder kürzer: „Steuerfalle 2010“. Auch „Der 2,5-Millionen-Euro-Bluff“
Die Finanzbehörden wussten, was sie zu tun hatten: den Mund halten und die Gerüchteküche munter weiterbrodeln lassen. Bevor die Aufregung sich legen konnte, kam zum Wochenende eine zweite CD hinzu. Diesmal hieß es offiziell, dass der Datensatz Kunden gleich mehrerer Schweizer Banken und sogar Versicherungen betreffe.
„Noch weitere zehn Tage, und die Finanzbehörden können sich Millionen für die angebotenen Daten sparen“, sagt der Hamburger Steueranwalt Olaf Dahlmann mit einer Mischung aus Ironie und Sarkasmus. Dann habe sich ohnehin jeder Steuerflüchtling selbst angezeigt.
Das führte in den vergangenen Tagen zu Sonderreiseverkehr in die Schweiz. Steueranwälte berichten, einige Mandanten hätten die Schriftstücke direkt in Zürich abholen wollen. Abgesehen davon, dass die Schweizer Banken die nötigen Erträgnisaufstellungen selbst nicht so schnell bei der Hand hatten – und viele unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten –, rät der Strafrechtler Henrik Vogel von der Kanzlei RödlPartner von solchen Aktionen ab. „Wer dann an der Grenze erwischt wird, kann sich die Selbstanzeige fast schon sparen.“
Wenn die Betroffenen dem Finanzamt einen Brief schreiben, dass eine Selbstanzeige in Vorbereitung ist. „Damit gilt die Tat als entdeckt“, sagt Vogel. Die Straffreiheit ist dahin.
„Es wird viele gestufte oder blinde Selbstanzeigen geben“, sagt daher Steueranwalt Dahlmann. In einem solchen Fall werden die fälligen Nachzahlungen zunächst einmal geschätzt. Wenn alle Unterlagen beisammen sind, kann die richtige Summe immer noch nachgereicht werden. Doch Vorsicht: Die Schätzung muss in jedem Fall über der später tatsächlich festgesetzten Nachzahlung liegen, sonst ist die Selbstanzeige ebenfalls unwirksam. Deshalb geben Anwälte lieber zehn bis 20 Prozent mehr bei den Ämtern an.
Bleibt noch ein Punkt, der zu großem Verdruss führen kann: wenn in der Selbstanzeige nicht alle genannt sind, die vom Schwarzgeld wussten. „Hat etwa der Sohn die Eltern regelmäßig in die Schweiz gefahren, muss er wegen Beihilfe genannt werden“, sagt Rainer Spatscheck von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. Das werde oft vergessen. Und es zeigt, dass die Drohkulisse nicht nur bei dem Wirkung zeigen sollte, der vor Jahrzehnten Geld als „Notgroschen“, wie es gern entschuldigend heißt, außer Landes brachte.
Auch SELBSTANZEIGEN will gelernt sein.
Bloß nichts überstürzen!
Um eine weitere "Joschyisierung" des Themas zu verhindern, hier schon einmal der Ausblick auf die Themen der nachfolgenden "Posting Sendungen":
Strafvorschriften des BDSG (§44 BDSG)
Zitat (1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das schweizerische Bankgeheimnis und die Strafvorschriften bei Verstoß gegen dieses.
ZitatDer Bankkunde hat ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre, die Bank hat somit die Pflicht, über alle Tatsachen, die ihre Kunden betreffen, Verschwiegenheit zu wahren.
So definiert die Schweizerische Bankiervereinigung das Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis ist ein Berufsgeheimnis, dem nicht nur die Angestellten einer Bank unterworfen sind, sondern auch Organe, Beauftragte oder Liquidatoren einer Bank, Untersuchungs- oder Sanierungsbeauftragte der Bankenkommission sowie Organe oder Angestellte einer anerkannten Revisionsstelle. Das Bankgeheimnis ist im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG) in Artikel 47 verankert. Das Bankengesetz bildet die Grundlage für eine Bewilligung für die Tätigkeit als Bank.
Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip beschränkt das Schweizer Bankgeheimnis auf das Staatsgebiet der Schweiz. Das Schweizer Bankgeheimnis hindert ausländische Behörden de jure nicht am Zugriff auf Daten im Ausland, de facto gibt es aber zahlreiche Vollzugsdefizite. In der Schweiz können im Ausland begangene Geheimnisverletzungen sanktioniert werden. Ausländischen Behörden sind Ermittlungen auf Schweizer Territorium ausserhalb des Rechtshilfeweges verboten. Die Täter können für «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat» (Art. 271 StGB) und «Wirtschaftlicher Nachrichtendienst» (Art. 273 StGB) bestraft werden.
Das Terretorialprinzip wird durch das kopieren von Daten schweizer Bankkunden und anschliessende Weitergabe an ausländische Staaten unterlaufen.
Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbsbestimmung
ZitatDas informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 [1] als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1 a) des Urteils).
Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des EU-Parlamentes auch aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
„Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.“
– EMRK Art. 8 (1)
§ 1 BDSG
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
VILAFLOR meint dazu:
Hacker können jubilieren!
Durch den Ankauf ausgespähter bzw. gestohlener Daten seitens des Bundes und der Länder des vermeintlichen Rechtsstaates BRD könnte sich ein weltweiter Markt entwickeln, der geschulte Hacker in kurzer Zeit zu Multimillionären machen dürfte.
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der BRD wird ohne NOT nachhaltig belastet. Faktisch ruft die BRD dazu auf, gegen schweizer Recht zu verstoßen. Die "Belohnung" von Straftätern, die im schweizer Territorium Straftaten begehen, stellt einen ernst zu nehmenden Eingriff in den schweizer Rechtsfrieden dar. Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist.
Tipp:
Beissen SIE sich nicht zu sehr an der angeblichen "Hehlerei" fest. Daten sind keine SACHEN!
ABER: Das Zusammenspiel der o.a. Vorschriften führt auf den richtigen Weg. Der ZWECK heiligt im RECHTSSTAAT eben nicht alle Mittel! Das folgt direkt aus dem Rechtsstaatsprinzip!
Was muss geschehen?
In Verhandlungen mit dem RECHTSSTAAT Schweiz muss für die Zukunft eine Lösung gefunden werden, die es Ausländern schwieriger macht, in der Schweiz Gelder zu "verstecken".
Nur so können Rechtstaaten im 21. Jahrhundert untereinander umgehen. Was erlauben sich BRD? Was machen MERKEL? Rechtsverständnis wie eine FLASCHE leer!
Lasst euch nicht an der Nase rumführen! Ich glaube ja, dass das alles nur ein großer Bluff ist. Fakt ist, die CD existiert überhaupt nicht! Es war ein ausgeklügelter Schachzug unserer Bundesangie. Wahrlich ein Meisterwerk der Täuschung! Tarnen und täuschen konnten wir in der DDR schon immer gut. Viel besser noch Enttäuschen!
Angie machte sich diese vererbte Eigenschaft zu nutze und besann sich auf alte Tugenden. Mit jetzt schon großem Erfolg! Dutzende Selbstanzeigen mit geschätzten Millionenbeträgen in zweistelliger Höhe sind bereits vorzuweisen. Das ganze Konstrukt fußt auf einer frei erfundenen, angeblichen existierenden CD, die ein unbekannter Kantonknabe der obersten Steuererfindungskommission, nachfolgend Regierung genannt, feil geboten hat.
Wie die Wanderung der Lemminge, nur etwas schneller, erscheint jetzt der Weg zum Finanzamt die einzig mögliche „Rettung“ vor der harten Keule des deutschen Gesetzes. Dabei müssen sich nur diese „Straftäter“ wirklich Sorgen machen, die unter 1 Mio. Steuern hinterzogen haben. Frei nach dem zumwinkelschen Gesetz, dass nur die kleinen Fische verarztet werden. Die „Großkopferten“ haben wenig zu befürchten, allerhöchstens fällt die monatliche Bestellung bei Käfer ein wenig dürftiger aus.
Wohl dem, der sein Geld Außereuropäisch angelegt hat. Immer wieder gern werden so genannte Offshore- Staaten dafür auserkoren. Sehr sicher soll die Karibikinsel British Virgin Island sein.
Ich bin mir nicht sicher, ob dort schon die CD ihren Siegeszug gefeiert hat! Dann könnte das nicht passieren. Genug Karibik!
Eventuell lege ich meine finanziellen Möglichkeiten auf San Borondon an. Sehr sicher, garantiert keine CD`s und zudem noch gut gelegen. Nur mit der Anbindung und Erreichbarkeit ist ein wenig kompliziert. Zum Glück kenne ich ja den Vilaflor gut, der hat eine gute Verbindung dahin! Der war schon da!
Ausnahme: Die von Peter Maffay! Schon wieder Nr.1 !
ZitatMünchen/Baden-Baden – Dieses Ergebnis macht ihn zum bislang erfolgreichsten Album-Künstler: media control gab heute die 14. Nummer eins der Albumcharts für Peter Maffay bekannt. Das ist absoluter Rekord in der Geschichte der deutschen Verkaufscharts
Wenn ich solchen Quatsch lese, wirds mir wieder Uebel. Keine muede Paselucke in der Tasche aber gross rumblubbern von Recht und Gesetz. Euch will doch keiner was. Wer auf kriminelle Art sein Geld vor der Steuer versteckt soll sich da doch nicht wundern wenn der Staat mal Aufklaerer dafuer bezahlt sie zu erwischen. Da gibt es bestimmt wichtigeres und besseres zum diskutieren. Wer natuerlich seine parteipolitischen Ansichtren auslegen will soll das doch an berufener Stelle tun.
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.” Bertrand Russell (1872-1970), brit. Philosoph u. Mathematiker, 1950 Nobelpr. f. Lit.
„Auch die Bretter, die man vor dem Kopf hat, können die Welt bedeuten.” Werner Finck (1902-78)