Dieser Thread sollte sich eigentlich um die Residentenkarte drehen.
Nach kurzem, aber nachvollziehbarem Themen-Abschweif hatte Bruno ein wie ich meine passendes Schlußwort gefunden.
Aufgabe des Moderators wäre es hier, darauf hinzuwirken, daß wieder zum Thema zurück gekehrt wird, doch er tut leider genau das Gegenteil, nämlich weiter Off-Topic ins Profane abzugleiten.
Der Seitenhieb gegen Herrmann war im Übrigen höchst überflüssig + taktlos.
Wenn er uns nun doch erhalten bleibt, hat man seine Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und nicht höhnisch zu kommentieren, schon gar nicht von Moderatorenseite.
Ich freue mich jedenfalls immer, wenn ich Hermann lese und weiß mich damit in zahlreicher und guter Gesellschaft.
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Fritz hat Dir eine PN geschrieben ...
[ Editiert von Moderator 2 Inselfreaks am 03.05.07 0:00 ]
Ich glaube wenn nicht mal jemand diesen thread schliesst geht es noch endlos so weiter,sollte man nicht persönliche unstimmigkeiten per pn untereinander austragen,wäre sinvoller denke ich. gruss anke
... ich finde, der Worte sind nun genug gewechselt, die verschiedensten Meinungen wurden geäußert und komentiert - aber nun laßt uns wieder zum ursprünglichen Thema zurückkehren!
Um auch im Sinne vieler diesen absolut wichtigen Thread zum Sachlichen zurückzubringen, ein paar kleine, (ich glaube) noch nicht genannte Zusatzinformationen zu diesem THEMA(!):
ZitatMit einer Pressemitteilung hat das Sozialministerium das neue Königliche Dekret interpretiert: „Die größte Neuigkeit ist das Verschwinden der Residentenkarte ..... die folgende Info hatten wir ..... Die Neuregelung wird vom Ministerium zudem als „herausragender Fortschritt“ für die inzwischen 1,1 Millionen EU-Ausländer in Spanien bezeichnet. Die Verbesserung komme auch eheähnlichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten zugute, wenn die Partnerschaft registriert sei. Ausgenommen bleiben hingegen Partner aus Drittländern. Hier wird weiterhin die Tarjeta de Residencia vorgeschrieben.
Ferner noch ein Link mit mehreren interessanten Fragen und Antworten, die z.B. auch das konträre Thema der baldigen Umschreibung entschärfen:
Zitat5. Muss ich die Residentenbescheinigung ständig mit mir führen? Iñigo Cateura von der Vertretung der Zentralregierung zufolge – ganz klar nein.
6. Wie weise ich mich künftig in Spanien aus? Entweder mit einer noch gültigen „tarjeta de residencia“ oder mit dem Reisepass oder Personalausweis, der ständig mit sich geführt werden muss.
Ernstgemeinter Nachtrag an Fritz: Da ich noch nie einen externen, nicht von mir verfassten Beitrag hier eingebracht habe, bitte ich hier ggfs. zu korrigieren, wenn das in dieser Form nicht ok ist. Falls erlaubt, kanst Du noch mehr Fragen/Antworten des zweiten Links hier einbringen. Danke
[ Editiert von hermann_gc am 03.05.07 13:06 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!
Hola Hermann, Danke für den interessanten Link. Ja, Du kannst den Beitrag aus dem Link einfügen. Die Quellangabe war ja dabei. Also hier der gesamte Text...
Residentenkarte für EU-Ausländer seit dem 2. April formal abgeschafft Neues von der "Residencia" Pflicht für alle: Eintragung ins Ausländerregister Der Residentenausweis für EU-Ausländer, die „tarjeta de residencia“, ist Vergangenheit. Das entsprechende Gesetz (Real Dekreto 240/2007 vom 16. Februar 2007) trat am 2. April in Kraft. Ab sofort müssen sich EU-Ausländer sowie Schweizer und Liechtensteiner in ein zentrales Ausländerregister eintragen. IbizaHEUTE hat für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengefasst:
1. Kann der Residentenausweis „tarjeta de residencia“ weiterhin freiwillig beantragt werden? Nein, Residentenausweise werden nicht mehr ausgestellt. Auch können sie nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht mehr verlängert werden. Dem Inhaber wird dann, wie allen anderen EU-Ausländern auch, eine Residentenbescheinigung ausgestellt.
2. Wer muss diese Residentenbescheinigung beantragen? Laut Gesetz alle EU-Ausländer (plus Spanienresidenten aus der Schweiz und Liechtenstein), die länger als drei Monate in Spanien bleiben; und zwar innerhalb der ersten drei Monate. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich nach Angaben des Pressesprechers der Vertretung der Zentralregierung auf den Balearen, Iñigo Cateura, straffällig. Familienangehörige, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, müssen weiterhin im Besitz der „tarjeta de residencia“ sein.
3. Wo kann die Residentenbescheinigung auf Ibiza beantragt werden und welche Dokumente sind nötig? Auf Ibiza kann die Residentenbescheinigung, offiziell „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“, nur bei der Nationalpolizei in Eivissa beantragt werden. Vorzulegen sind lediglich der Reisepass oder Personalausweis sowie eine Kopie desselben. Weiter muss eine Gebühr (6,70 Euro) mittels Einzahlung bei einer Bank entrichtet werden. Eine Einwohnermeldebestätigung der Gemeinde wird merkwürdigerweise nicht verlangt.
4. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit dieser neuen Bescheinigung? Im Gesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass die Residentenbescheinigung an Ort und Stelle ausgestellt wird. Monatelange Wartezeiten und mehrere Besuche bei der Polizeistelle, wie im Fall der Residencia, entfallen damit.
5. Muss ich die Residentenbescheinigung ständig mit mir führen? Iñigo Cateura von der Vertretung der Zentralregierung zufolge – ganz klar nein.
6. Wie weise ich mich künftig in Spanien aus? Entweder mit einer noch gültigen „tarjeta de residencia“ oder mit dem Reisepass oder Personalausweis, der ständig mit sich geführt werden muss.
7. Wie komme ich an die 50-prozentige Ermäßigung bei Flügen und Fährreisen? Mit der noch gültigen „tarjeta de residencia“ oder mit der neuen Residentenbescheinigung in Verbindung mit dem Reisepass oder Personalausweis.
8. Bin ich automatisch steuerpflichtig, wenn ich mich in das Zentrale Ausländerregister eintrage und die Residentenbescheinigung erhalte? Nein, steuerrechtlich hat das nach Auskunft von Iñigo Cateura keine Konsequenzen. Das spanische Arbeitsministerium leitet die Daten des zentralen Ausländerregisters nicht automatisch an die spanischen Finanzbehörden weiter.
9. Was geschieht, wenn ich vor dem 2. April eine Residentenkarte beantragt habe? Im Regelfall wird der Antrag nach dem neuen Gesetz bearbeitet, das heißt, die spanischen Behörden stellen keine Residencia mehr aus sondern nur noch die neue Residentenbescheinigung.
10. Welche Daten enthält die neue Residentenbescheinigung? Nationalität des Antragstellers, Wohnort in Spanien, Antragsdatum und Ihre NIE (Ausländeridentifikationsnummer).
Für weitere Fragen stehen die EU-Beratungsbüros der Balearenregierung in Palma zur Verfügung. Tel. 971 17 74 40
Vom Deutschen Konsulatin LP erhielt ich heute auf Anfrage per E-Mail die folgenden Angaben:
Das gesamte Merkblatt zu dem neuen Gesetz kann man einsehen beim:
Consulado de la Republica Federal de Alemania Konsulat der Bundesrepublik Deutschland Calle Albareda 3 - 2° E - 35007 Las Palmas de Gran Canaria Tel.: (0034) 928 49 18 80 Fax: (0034) 928 26 27 31 Internet: www.las-palmas.diplo.de
Ich hab' ja auch diese kleine Residenten-Plastikkarte immer dabei, die paßt so schön in jeden Geldbeutel. Wenn die nun abgelaufen ist und ich muß immer diesen fetten Reisepaß mit mir herumschleppen, das finde ich ziemlich blöde. Zumal da ja sowieso nicht gestempelt wird innerhalb der EU, das heißt, ich trage das Ding im besten Fall mit der Plastik-Karte vorne und 32 LEEREN Seiten mit mir herum. Ich frage mich sowieso, warum es da noch keine Chip-Karte im kleinen Format für gibt, die "Stempel" lassen sich auch digital speichern, anstatt mit altmodischer Tinte. Und dann verknickt das Dingen in der Hosentasche usw.. Um den Rabatt geht es mir überhaupt nicht, der ist mir wurscht. Mich stört einfach nur die Unhandlichkeit, und deshalb finde ich das SCHEISSE!
Lieben Gruss, Mart
*Das Leben ist ein scheiß Spiel - aber die Grafik ist der Hammer* *The best defense is a good attack*
Da das neue "Papier" kein Foto hat, musst Du halt nen Ausweiss mit Bild dabeihaben. Und da bleibt nur der Reisepass, da der Perso irgendwann abläuft und wenn Du nur hier nen Wohnsitz hast, nicht verlängerbar ist, bzw. eigentlich bei der Abmeldung in Deutschland hätte abgegeben werden müssen. Wäre abzuklären, ob der kleine handliche EU-Führerschein bei "polizeilichen" Hoheit (mit/ohne das Papier) ausreicht. Bei Banken usw. wird er ja auch anerkannt. Meine Tarjeta ist noch bis 2011 gültig. was für ein Glück!
[ Editiert von hermann_gc am 05.05.07 19:26 ]
Guter Rat ist teuer, aber gute Freunde unbezahlbar!